RN/99

18.35

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag von uns Regierungsparteien wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die vereinbarten Schutzklauseln und Sicherheitsvorkehrungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Praxis tatsächlich angewandt werden und auch effektive Kontrollen für landwirtschaftliche Importprodukte aus Drittstaaten stattfinden. 

Wir haben schon viel darüber gehört, auch dass es einen Schwerpunkt bei den Kontrollen von Pestizidrückständen gibt, denn in der EU sind viele Pestizide in der Landwirtschaft verboten, die außerhalb, in Drittstaaten aber immer noch eingesetzt werden. Somit wird auch darauf geachtet, dass Drittstaaten gegenüber Mitgliedstaaten der EU keine unfairen Wettbewerbsvorteile haben. Das ist gut und das ist sinnvoll. 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch zu den Anträgen der FPÖ kurz Stellung nehmen. Grundsätzlich ist hier zu sagen, dass Sie Anträge einbringen, die (Abg. Wurm [FPÖ]: Sehr gut sind!) nicht EU-rechtskonform sind, denn nur gemeinsame Regelungen auf EU-Ebene schützen auch unsere Bäuerinnen und Bauern. Das wäre ja auch in Ihrem Sinn. Also wenn Sie als FPÖ die Einhaltung von Produktstandards für Importe so wichtig finden, dann hätten Sie sich auch beim Lieferkettengesetz einbringen und diesem zustimmen können, was Sie ja leider nicht getan haben. 

Zum Abschluss: Für uns als SPÖ ist in diesem großen Themenbereich eine Herkunfts- und Haltungskennzeichnung sehr wichtig. Das sollte auch der nächste Schritt in diese Richtung sein. (Abg. Pfeifer [FPÖ]: Warum macht ihr es nicht?) Es ist eine Regelung für die Stärkung unserer heimischen landwirtschaftlichen Betriebe und für mehr Tierwohl. Hier können sich alle Parteien einbringen, damit wir in diesem Prozess auch zu einem positiven, raschen Abschluss kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Kainz.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.