RN/102
18.43
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für diese engagierte Diskussion, da ist viel Wahrheit drinnen. Es sind aber auch ein paar Missverständnisse drinnen, die ich jetzt aufklären möchte.
Unsere Position zu diesem Antrag ist: Wir setzen auf Lösungen, die wirken und die letztendlich auch rechtlich halten. Das ist unser Zugang. Und da gibt es zwei rechtliche beziehungsweise ökonomische Konstrukte: Das eine ist unser Bekenntnis zum Binnenmarkt, weil: Was wäre unsere Milchwirtschaft, was wäre unsere Getreidewirtschaft, was wäre unsere Holzwirtschaft, die auch international angebunden ist, ohne den Binnenmarkt und ohne eine exportorientierte Strategie? Wir verdienen damit Geld, alle Betriebe entlang der Wertschöpfungskette, und sichern so Wertschöpfung und auch Arbeitsplätze in Österreich.
Das zweite Konstrukt sind die neuen Regeln bei den internationalen Abkommen, die wir durch harte Verhandlungen erreicht haben – das sind Sicherheitsmechanismen, die wir mit Leben erfüllen werden. Wir setzen nicht auf billige Parolen, sondern auf engmaschige Kontrollen – und das untermauert dieser Antrag.
Die Europäische Union muss ihre Regelwerke ernst nehmen und sie mit Leben erfüllen: Das sind zum einen Kontrollen in den Nationalstaaten, zum anderen Kontrollen an der EU-Außengrenze, und zum dritten Zertifizierungen und Vor-Ort-Kontrollen in den Drittstaaten. Das alles ist kein Selbstläufer und auch nicht zum Selbstzweck, wir sichern damit fairen Wettbewerb, konsequenten Konsumentenschutz und letztendlich auch den Schutz der heimischen Lebensmittelproduktion. Wer keine EU-Standards nachweisen kann, verliert automatisch seinen Marktzugang. Wir machen das für unsere Bäuerinnen und Bauern und für unsere Konsumentinnen und Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend nenne ich drei Beispiele, um das zu konkretisieren. Weil Frankreich diskutiert worden ist: Frankreich hat sozusagen Proben gemacht, hat Kontrollen durchgeführt und hat aufbauend auf Rückständen ein nationales Gesetz gefunden und hat das letztendlich europäisch durchgesetzt. – Das Gleiche haben wir mit diesem Antrag vor.
Das zweite Beispiel ist Brasilien, und da ist, Kollege Pfeifer, der 3. September relevant: Wenn Brasilien nicht bis 3. September nachweist, wie es mit Antibiotika und wachstumsfördernden Substanzen umgeht, dann wird Brasilien als Exportland beziehungsweise Importland Richtung Europa bei Geflügel und Rindfleisch gesperrt, und da ist die Deadline der 3. September.
Und abschließend die Ukraine: Da geht es zum einen um die Gewährleistung der Kontingente für sensible Produkte, darunter zum Beispiel Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais, Honig. Diese Kontingente muss man kontrollieren und sie sind streng begrenzt. Zum anderen verpflichtet sich die Ukraine – und das ist mit diesem neuen Abkommen gewährleistet –, bis 2028 europäische Produktionsstandards einzuhalten. Und auch das ist kein Selbstläufer. Das Ziel ist, dass, wer europäische Anforderungen nicht erfüllt, Produkte bei uns nicht mehr verkaufen darf. Wir werden diese Grundsätze konsequent umsetzen.
Abschließend – ich bin mir nicht ganz sicher, ob die FPÖ einen Antrag betreffend Herkunftskennzeichnung eingebracht hat, es hört sich so an –: Ich bin froh, dass in der FPÖ – genauso wie in der ÖVP – ein gewisser Diskussionsprozess in Gang gekommen ist. Kollege Fürtbauer hat noch vor einigen Jahren wie wild gegen die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie – er ist selber Wirtesprecher der FPÖ – argumentiert. Jetzt findet sozusagen ein Diskussionsprozess statt und es gibt auch einen neuen Zugang. Ich darf von unserem Diskussionsprozess berichten: Wir wollen aufbauend auf ein freiwilliges System Erkenntnisse gewinnen und dann ein flächendeckendes und einheitliches Regelwerk gemeinsam mit den Wirten entwickeln. – Vielen Dank, alles Gute. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Das ist zu wenig!)
18.47
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.