RN/4
9.08
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Sehr geehrte Frau Justizminister, Hände weg von den Bezirksgerichten! Genau das ist ja der Kern dieser Beschlussvorlage unter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung: die Schließung von Bezirksgerichten, beispielsweise Bleiburg, Ferlach, Eisenkappel. Wir Freiheitliche sagen klar: keine Schließung von Bezirksgerichten, weder in Kärnten noch sonst irgendwo! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].)
Denn, meine Damen und Herren, auch in Zeiten budgetärer Knappheit muss man eines wissen: Finanziert wird das Justizbudget und finanziert werden die Gerichtsstrukturen in Österreich ganz überwiegend aus den Gerichtsgebühren, die im europaweiten Vergleich exorbitant hoch sind. Sprich, die rechtsuchende Bevölkerung bezahlt sich ihre Gerichtsstrukturen mehr oder weniger selbst. Daher ist die Schließung von Gerichten eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gegenüber der Kärntner Bevölkerung, egal welcher Volksgruppe sie zugehörig ist. Das ist Sparen am falschen Ort. (Beifall bei der FPÖ.)
Hände weg von den Bezirksgerichten, meine Damen und Herren!
Jetzt stellt sich die Frage: Wohin schichten Sie im Justizressort denn die Gelder um? – Sie schließen die Gerichte in Stadtgemeinden und eröffnen dafür neue Justizanstalten, oder haben es vor, Haftanstalten in Kleingemeinden zu errichten, beispielsweise in Asten, in Oberösterreich, in meinem Wahlkreis. Dort wollen Sie neben einer bereits bestehenden Anstalt mit 300 Plätzen eine neue Anstalt mit 500 weiteren Plätzen errichten. Bitte schön, Asten hat in etwa 7 000 Einwohner, also wäre jeder zweite Einwohner dann ein Häftling. Auch das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche verstehen schon das Grundproblem – und wir erkennen auch an, das haben Sie natürlich nicht verursacht, Frau Justizminister, das Grundproblem, vor dem Sie hier stehen –, nämlich die steigende Kriminalität in Österreich, wobei man sagen muss, da gibt es zwei gegenläufige Trends. Der eine ist – das beobachtet die Bevölkerung auch mit Sorge –, dass die Strafgerichte über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte immer milder urteilen, sprich: immer weniger Haftstrafen verhängen, sodass nur noch sehr schwere Verbrecher überhaupt eine Haftstrafe antreten müssen.
Das heißt: Eigentlich müssten doch die Haftzahlen sinken. Tatsächlich sind aber die Haftzahlen und damit die Haftbelastung gestiegen, und zwar in den letzten sieben Jahren allein von 9 000 auf 10 000 Häftlinge. Das ist deshalb so, aufgrund des zweiten Trends, weil der Anteil an ausländischen Häftlingen überproportional hoch gestiegen ist, und zwar von circa 2 900 Häftlingen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft im Jahr 2005 auf 5 100 im Jahr 2026. Das muss man sich einmal vorstellen: Über die Hälfte der Häftlinge sind keine österreichischen Staatsbürger, sondern Afghanen, Marokkaner und so weiter. Und die richtige Antwort auf diese Situation ist natürlich weder die absurde Idee einer Freilassung von 500 Häftlingen noch der Neubau von Gefängnissen in Kleinstgemeinden für 500 weitere Häftlinge, sondern natürlich die Abschiebung fremder Straftäter in deren Heimatländer. Guten Flug, muss man hier sagen, Haft in der Heimat. (Beifall bei der FPÖ.) Haft in der Heimat, meine Damen und Herren, Frau Justizministerin – auf diesem Weg sollten und müssen Sie die Gefängnisse entlasten.
Und wenn Sie schon neue Haftzentren planen, dann sollten es zumindest Schubhaftzentren sein, damit die Anhaltung fremder Straftäter bis zu deren tatsächlicher Abschiebung gewährleistet werden kann. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gerstl [ÖVP]: Ein Ruf zur Sache wäre hier dringend notwendig, Herr Präsident!)
Noch einmal zur Beschlussvorlage: Ob dieser § 47c des Gerichtsorganisationsgesetzes überhaupt mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar ist, Stichwort Artikel 83 B-VG, darüber ist das letzte Wort nicht gesprochen. Wir werden natürlich ein Augenmerk darauf haben, ob Ihre Schließung der Bezirksgerichte überhaupt rechtskonform sein kann.
Zum weiteren Teil: Sie regeln die Definition der Volksgruppen neu. Also hier geht es um autochthone, einheimische Gruppen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, aber nicht deutscher Muttersprache, sprich Kroaten, Slowenen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Roma, die historisch in Österreich ihr Siedlungsgebiet haben. Aus meiner Sicht ist im Jahr 2026 Ihre Definition irreführend, denn ein Österreicher kann ja slowenische Urgroßeltern gehabt haben, aber dennoch mit deutscher Muttersprache aufgewachsen sein.
Was uns aber wirklich stört, sind diese Sondervorteile und Privilegien, die Sie mit dieser Beschlussvorlage anordnen, die teilweise absurd sind. Ich gebe Ihnen noch ein letztes Beispiel: Mit § 3 Abs. 3 RStDG ordnen Sie an, künftig allen Aufnahmewerbern um das Richteramt – also Richteramtsanwärtern – den Vorzug zu geben, die neben Deutsch auch Slowenisch sprechen. Gut. Und das soll für den gesamten Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz gelten, also mit Wirkung für ganz Kärnten und die ganze Steiermark. Das ist nicht das historisch gewachsene Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen. Sie beschwichtigen dieses Vorhaben in den Erläuterungen, aber der Gesetzestext besagt genau das.
Daran gibt es aus meiner und aus freiheitlicher Sicht drei Kritikpunkte:
Erstens widersprechen Sie damit dem Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz.
Zweitens – wie gesagt – hat es nichts mit dem historischen Siedlungsgebiet der slowenischen Minderheit zu tun.
Und drittens – nur als Anmerkung, um zu zeigen, wie absurd es ist –: In Deutschland wird die AfD als größte Oppositionspartei vom Verfassungsschutz verfolgt, weil es zu den politischen Vorstellungen der AfD gehören würde – so die Kritiker –, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige ethnisch-kulturelle Volkszugehörigkeit gibt und es somit auch deutsche Staatsbürger unterschiedlicher Kategorien geben kann. Und in Österreich legen Sie genau ein Volksgruppengesetz im Verfassungsrang vor (Abg. Gerstl [ÖVP]: Das ist Ihre Volksgruppe, die AfD! Unglaublich!), in dem überraschend das ethnisch-kulturelle Konzept einer Staatsbürgerschaft unterschiedlicher Kategorien festgeschrieben wird – also diese zentrale Vorstellung, die der AfD in Deutschland zum Vorwurf gemacht wird. Ist das nicht irgendwie seltsam? (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend: Es ist wieder klar geworden: Ihre Politik dient – und auch diese Beschlussvorlage –, Sie dienen damit dem Schutz von Privilegien und Partikularinteressen. Dieser Gesetzentwurf trägt leider keine freiheitliche Handschrift im Interesse der Mehrheitsbevölkerung in diesem Land, weshalb wir dieser Beschlussvorlage auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
9.14
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Totter. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.