RN/6
9.21
Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! „Mit der Beratung des Volksgruppengesetzes ist das Bemühen um eine Lösung der Probleme der Volksgruppen in Österreich in ein entscheidendes Stadium getreten.“ – Wissen Sie, wer genau diese Worte im Sommer 1976, nämlich genau hier heute vor 50 Jahren, an den Nationalrat gerichtet hat? – Es war der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky, der die Debatte zum damals zu beschließenden Volksgruppengesetz eingeleitet hat. Ich habe mir das Stenographische Protokoll der damaligen Sitzung angeschaut, und gleich wie vor 50 Jahren bleibt heute unser Bestreben und unsere Verpflichtung, die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Österreich, unsere Volksgruppen zu schützen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bernhard [NEOS] und Voglauer [Grüne].)
Doch unsere Gesellschaft verändert sich, die Zeiten ändern sich, und gute Gesetze müssen sich auch mit ihnen weiterentwickeln. Ein wichtiger Schritt ist heute, dass die sechs autochthonen Volksgruppen künftig ausdrücklich im Volksgruppengesetz genannt und alle im Verfassungsrang abgesichert werden. Das stärkt ihre Sichtbarkeit und schafft auch langfristig rechtliche Sicherheit. Diese sechs Volksgruppen sind heute die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma.
Es ist mir wichtig, hier zu betonen, dass der Bericht des Verfassungsausschusses auch die näheren Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzestext enthält. Danach umfasst der Begriff der Volksgruppe der Roma verschiedene historisch in Österreich ansässige Gruppen. Wie auch im unionsrechtlichen Kontext wird der Begriff auch dort als Dachbegriff verwendet und umfasst unter anderem auch die in Österreich ansässigen Sinti und Jenischen.
Ebenso wichtig ist die Weiterentwicklung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Sie ist notwendig, weil es zunehmend schwieriger wird, ausreichend zweisprachiges Personal für kleinere Gerichtsstandorte zu finden. Die Antwort darauf kann aber nicht sein, sprachliche Rechte einzuschränken: Mit den neuen zweisprachigen Kompetenzzentren stellen wir daher sicher, dass diese Rechte auch künftig wirksam wahrgenommen werden können. Wer vor Gericht steht, der muss sich in seiner Sprache verständigen und seine Rechte wahrnehmen können. Das ist keine Frage des Entgegenkommens, das ist eine Frage unseres Rechtsstaats.
Nach vielen Jahren kommt nun also wieder mehr Bewegung in die österreichische Minderheitenpolitik. Gerade im Bereich der Volksgruppenpolitik erlebe ich hier immer einen sehr konstruktiven Austausch, einen sehr konstruktiven Umgang miteinander, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Genau so ist auch die heutige Reform des Gesetzes entstanden: Die Änderungen wurden in einem gemeinsamen Prozess mit den Volksgruppen und den Stakeholdern vor Ort erarbeitet. Mit einem neuen Volksgruppenforum soll dieser Weg des Dialogs auch konsequent fortgesetzt werden. Gleichzeitig stärken wir auch die Rolle der Volksgruppenbeiräte: Mit dem neuen Volksgruppenbericht erhalten sie noch mehr Mitsprache und können ihre Empfehlungen auch direkt in die parlamentarische Debatte einbringen.
Meine Damen und Herren, diese Novelle löst nicht alle offenen Fragen, sie ist aber ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, diesen Dialog fortzusetzen, die Lebensrealitäten der Volksgruppen ernst zu nehmen und das Volksgruppengesetz auch weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
9.25
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Bernhard. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.