RN/7
9.25
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine Vorredner:innen haben es schon gesagt: Wir haben 50 Jahre Volksgruppengesetz, und das ist auf der einen Seite nicht nur ein halbes Jahrhundert, sondern tatsächlich auch eine sehr, sehr lange Zeit, in der in unserer Republik in der Volksgruppenpolitik sehr wenig weitergegangen ist, und auf der anderen Seite aber eine große Chance, jetzt bei diesem Jubiläum als Bundesregierung, als Nationalrat auch deutliche Schritte zu setzen und in der Volksgruppenpolitik ein Stück weit einen neuen Weg zu gehen.
Ich möchte hier, weil es in der heutigen Zeit manchmal tatsächlich dringender erforderlich ist als in den letzten Jahren, ein sehr klares Bekenntnis zur Volksgruppenpolitik abgeben: ein Bekenntnis dazu, dass wir mit der tschechischen, slowakischen, slowenischen, kroatischen und ungarischen Volksgruppe, genauso wie mit jener der Roma, gemeinsam in die Zukunft gehen wollen und gemeinsam eine Gesellschaft bauen wollen, in der ihre Kultur, ihre Identität und ihre Sprache überall in Österreich gleichwertig Platz finden. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Gewessler [Grüne].)
Was haben wir hier konkret in der Novelle vorliegen? – Wir haben einerseits – und das hat mehr als nur Symbolkraft – die tatsächliche Aufzählung aller sechs Volksgruppen in dieser Novelle, und heben sie in den Verfassungsrang, dass hier ein für alle Mal klar ist, welche Stellung diese Volksgruppen für uns in unserer Gesellschaft haben. Wir haben andererseits auch – und da einen aufrichtigen Dank an die Grünen und an Olga Voglauer – eine Neuerung, die auf Initiative der Grünen zurückgeht, nämlich einen Bericht der Volksgruppen im Verfassungsausschuss, der dazu führt, dass die Volksgruppen entsprechend Stellung nehmen können, und der auch sicherstellt, dass im Ausschuss in einer neuen Qualität diskutiert wird, die Teilhabe der Volksgruppen im parlamentarischen Prozess aufgenommen wird und dann auch im Plenum diskutiert wird. Das ist etwas, auf das wir, glaube ich, stolz sein können, dass wir hier einen Vierparteienantrag haben und auch die Initiativen der Opposition mit aufnehmen und würdigen können. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Was wir weiters haben – ich glaube, das ist für viele von uns so selbstverständlich, dass wir nicht darüber nachdenken –, ist die zweisprachige Gerichtsbarkeit – der Vorredner der Freiheitlichen hat das kleingeredet. Stellen Sie sich vor, dass Sie Angehörige einer Volksgruppe sind, die immer schon da war, aber nicht die Sprache der Mehrheitsbevölkerung spricht, sondern eben das Slowenische oder Kroatische oder eben auch eine andere Volksgruppensprache. Es ist dann so, dass es nicht leicht ist, in ihrer ersten Sprache in der Justiz auch wirklich entsprechend Gehör zu finden, sondern Sie müssen dann automatisch auf das Deutsche zurückgreifen. Was uns selbstverständlich erscheint, wenn wir Deutsch als Erstsprache haben, ist für Volksgruppenangehörige vielfach nicht leicht möglich.
Was wir jetzt mit dieser Novelle machen, ist, dass wir durch Zusammenlegung von Gerichtsstandorten und Kompetenzzentren absichern, dass die Volksgruppenangehörigen der Kärntner Sloweninnen und Slowenen in Kärnten einen eigentlich verbesserten Zugang zur Gerichtsbarkeit haben als bisher. Wir sichern auch ab, dass in der Steiermark und in Kärnten ausreichend Richterinnen und Richter nachrücken können, die der slowenischen Sprache mächtig sind, damit diese Gerichtsbarkeit auch für die Zukunft abgesichert ist. Das mag für viele hier im Raum eine Kleinigkeit sein oder auch unverständlich, warum man das macht, es ist aber ein Grundrecht der Volksgruppen, dass sie in ihrer Volksgruppensprache auch Recht gesprochen bekommen.
Dann komme ich zu einem weiteren Punkt, der noch nicht enthalten ist, der uns als NEOS aber sehr wichtig ist: Unser Anspruch ist, dass Volksgruppenangehörige im gesamten Gebiet der Republik Schritt für Schritt ihre Kultur, ihre Identität und ihre Sprache weiterentwickeln können, weil wir heute, 50 Jahre nach dem Beschluss des Volksgruppengesetzes, nicht mehr in einer Realität leben, in der es ein autochthones Siedlungsgebiet gibt, in der jemand als Kärntner Slowene oder Slowenin, als Mitglied der ungarischen Volksgruppe oder als burgenländischer Kroate immer dort bleibt, wo er oder sie geboren ist, eine Familie findet, aufwächst, und die Familie bleibt auch dort und verlässt nie dieses Siedlungsgebiet. Die Realität ist: Die jungen Menschen gehen weg, studieren in den größeren Städten, finden dort einen entsprechenden Anker, gründen eine Familie und können so auch ihre Zukunft aufbauen. Wir wollen, dass dort ein entsprechendes Angebot geschaffen wird, daher auch ein klares Bekenntnis zu einer Volksgruppenschule in Wien.
Ein letzter Satz, weil ich leider schon etwas über meiner Redezeit bin, und das möchte ich gerade Richtung Freiheitliche Partei sagen: Man erkennt die Stärke einer demokratischen Gesellschaft vor allem darin, wie eine Mehrheit mit einer Minderheit umgeht, wie sie mit den Schutzrechten einer Minderheit umgeht. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker [FPÖ] und Steiner [FPÖ].) Wir als Abgeordnete der Regierungsparteien und als Liberale werden jeden Tag dafür einstehen, dass Sie diese Stärke nicht mit Füßen treten können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Steiner [FPÖ]: Ihr seids so was von ...! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Habts ihr nicht einmal versprochen, dass ihr nach zwei, drei ... aufhörts?)
9.31
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldet sind 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.