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9.37

Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist mir eine große Freude, dass wir heute dieses Gesetzespaket diskutieren und hoffentlich auch beschließen, denn der 7. Juli ist ein historischer Tag: Auf den Tag genau heute vor 50 Jahren wurde das Volksgruppengesetz im Nationalrat erstmalig beschlossen. Seither wurde es nur wenige Male angepasst, und noch seltener wurde es auch tatsächlich aufgewertet.

Heute heben wir alle sechs Volksgruppen in den Verfassungsrang: die slowenische, die kroatische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma. Das ist ein klares Zeichen der Anerkennung, es ist aber auch ein Zeichen des Respekts und der Sichtbarkeit, denn unsere Volksgruppen gehören zu Österreich – mit ihrer Kultur, mit ihren Sprachen, mit ihren Traditionen und Brauchtümern, ganz besonders mit ihrer Geschichte und – am wichtigsten – mit den Menschen.

Das Volksgruppengesetz war 1976 ein emotional diskutiertes Thema, und das ist es offenbar bis heute geblieben. Eines ist dabei ganz besonders wichtig: Bei den Volksgruppen geht es um österreichische Staatsbürger. Es geht um Familien, die bis weit zurück in die Monarchie immer schon österreichische Familien waren. Es geht um Vereine, die in zahlreichen österreichischen Gemeinden das Leben, unsere Gemeinschaft prägen. Es geht um Staatsbürger, deren Eltern, deren Großeltern während der NS-Zeit verfolgt und sogar ermordet wurden.

Es geht auch um die Erfüllung unseres Staatsvertrages: Im Staatsvertrag sind die Rechte der Volksgruppen im Artikel 7 festgelegt. Um kurz ein bisschen einzuordnen, welche Bedeutung diese Frage auch bei der Verhandlung des österreichischen Staatsvertrages gehabt haben muss: Im Artikel 6 stehen die Menschenrechte, im Artikel 7 die Rechte der autochthonen Volksgruppen in Österreich, im Artikel 8 wird die Demokratie fixiert. Ich glaube, das bringt sehr deutlich auf den Punkt, welche Bedeutung die Volksgruppen in Österreich schon damals bei der Verhandlung des Staatsvertrages gehabt haben.

In der Volksgruppenpolitik geht es nicht darum, Fremden unsere Sprache oder Kultur beizubringen. Es geht darum, Österreicherinnen und Österreichern zu ermöglichen, dass sie neben der deutschen Sprache auch die Sprache und Kultur ihrer Großeltern, ihrer Urgroßeltern, die ebenso schon Österreicherinnen und Österreicher waren, an ihre Kinder, an die nächsten Generationen weitergeben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Voglauer [Grüne].)

Und genau das war vor 50 Jahren beim Beschluss des Volksgruppengesetzes auch die Überzeugung dieses Hauses, des Hohen Hauses. Josef Taus hat es damals im Kern so formuliert: „Eines muß aber alle, Mehrheit und Minderheit, in dieser Frage“, der Volksgruppenfrage, „einigen: das gemeinsame Bekenntnis zu Österreich. Am Österreichertum der Volksgruppen [...] gibt es keinen Zweifel.“ – Was 1976 galt, gilt auch 2026 und für die nächsten Jahrzehnte. Genau aus diesem Grund findet sich in unserem Regierungsprogramm ein ganz klares und deutliches Bekenntnis zu den Volksgruppen in Österreich. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer österreichischen Identität.

Das ist besonders sichtbar in den bereits angesprochenen Bundesländern Kärnten, Steiermark, im Burgenland, aber genauso auch in Wien und in Teilen Niederösterreichs. Ich selbst bin in einer Region Österreichs aufgewachsen, in der Volksgruppen im Alltag nicht besonders präsent sind, und umso wertvoller waren für mich die letzten Monate, die letzten eineinhalb Jahre, in denen ich zahlreiche Gespräche führen durfte: mit Vertreterinnen und Vertretern, mit Angehörigen der Volksgruppen in Österreich, mit Vereinen, mit Familien, insbesondere auch mit jungen Menschen, denen es zu Recht ein wichtiges Anliegen ist, dass sie diese Kultur, diese Sprachen auch einmal an die nächsten Generationen weitergeben und sie so erhalten können.

Diese vielen Gespräche in den letzten eineinhalb Jahren haben mir gezeigt, mit wie viel Engagement da die Sprache, die Kultur und die Tradition erhalten werden. Dieses Engagement verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch Sichtbarkeit und Respekt. Es bedeutet für uns auch, die rechtlichen Rahmenbedingungen so bereitzustellen, dass die Volksgruppen auch in Zukunft lebendig bleiben können. 

Dieses Jubiläum soll deswegen nicht nur ein Anlass sein, auf eine fünf Jahrzehnte lange Geschichte zurückzublicken, sondern weit darüber hinaus auch nach vorne zu blicken – das sei bewusst dazu gesagt. Es ist für uns vor allem ein Auftrag, nach vorne zu blicken. Die laufenden Gespräche mit den Volksgruppen und mit unterschiedlichen politischen Akteuren haben ganz klare Bedürfnislagen aufgezeigt.

Wir verankern heute alle sechs autochthonen Volksgruppen im Verfassungsrang. Das ist eine enorme Aufwertung. Zusätzlich wird der jährliche Volksgruppenförderungsbericht zu einem allgemeinen Volksgruppenbericht weiterentwickelt und damit auch aufgewertet. Er soll in der parlamentarischen Debatte auch einmal jährlich diese Arbeit sichtbar machen. Genauso dringend ist es notwendig, dass wir die zweisprachige Gerichtsbarkeit im Bundesland Kärnten absichern. Die Möglichkeit, die eigene Sprache, die eine anerkannte Amtssprache ist, auch vor Gericht und vor Behörden zu verwenden, ist ein ganz wichtiges und bewährtes Recht, das wir auch künftig gewährleisten. 

Viele Fragen werden mit dieser Novelle noch nicht abschließend und ausreichend beantwortet, das ist völlig klar. Die besten Antworten entstehen dort, wo Menschen ihre Erfahrungen und Anliegen selbst einbringen können. Genau aus diesem Grund werde ich als zuständige Ministerin ein Volksgruppenforum mit den sechs Volksgruppen, mit den Volksgruppenbeiräten, mit Expertinnen und Experten einrichten, damit wir einen strukturierten Diskussionsrahmen schaffen, in dem wir über Verbesserungen und über Unterstützung, die auch in Zukunft notwendig sein wird, sprechen können. 

Geschätzte Abgeordnete, ich darf Sie herzlich einladen, diesem Initiativantrag Ihre Zustimmung zu geben. Vielen herzlichen Dank für diese Debatte im Sinne unserer Volksgruppen, im Sinne von Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

9.43

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf nun Frau Bundesministerin Sporrer das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesministerin.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.