RN/11

9.51

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Eigentlich wollte ich meine Rede damit beginnen, dass wir heuer 50 Jahre feiern und heute auch dafür sorgen müssen, dass das eben kein Lippenbekenntnis ist, dass wir zur Volksgruppenpolitik stehen. Aber – und das muss ich ganz deutlich sagen – ich kann meine Rede so nicht beginnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, weil die Erstrede des Kollegen Schilchegger einen sehr, sehr fahlen Beigeschmack hinterlassen hat. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer [Grüne].)

Sehr geehrter Herr Präsident, soweit ich weiß, ist Ihnen die Volksgruppenpolitik auch ein Anliegen. Sie haben Volksgruppen im Haus empfangen, Sie haben sie auch dazu ermutigt, sich für zweisprachige Schulstandorte einzusetzen. Und dann kommt der Kollege Schilchegger, den ich als sehr kompetenten oberösterreichischen Rechtsanwalt eigentlich sehr schätze, hier ans Rednerpult und hält eine Rede, die fast an eine Missachtung der Volksgruppen grenzt. Das ist dieses Hauses wirklich nicht würdig! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)

Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, ich möchte es noch einmal ganz kurz erklären, auch wenn meine Vorredner:innen, vor allem die beiden Ministerinnen, schon sehr ausführlich zum Gesetz und der heutigen Vorlage Stellung genommen haben. Wir sichern die sechs auch autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich ab, und nach der Rede von Kollegen Schilchegger ist das, glaube ich, wirklich notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Was heißt das für die Praxis? – Verfassungsgesetze brauchen immer eine Zweidrittelmehrheit, um sie abzuändern oder abzuschaffen, und nach dieser Rede bin ich froh, dass wir das heute im Verfassungsrang machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, als Juristin möchte ich natürlich noch eine Perspektive unterstreichen: Das ist der Zugang zum Recht. Das Recht, vor Gericht in der eigenen Muttersprache verhandelt zu werden, verstanden zu werden, ist kein Privileg, es ist ein Grundrecht! Wer vor Gericht steht, muss eben verstehen, was gesagt wird und er muss verstanden werden. Das ist genau der Kern einer rechtsstaatlichen Garantie, und dazu stehen wir. 

Diese durchgängigen zweisprachigen Verfahren waren an mehreren Standorten in Kärnten nicht mehr dauerhaft gewährleistet – auch das haben wir in der Debatte schon gehört – und darum werden wir hier einfach strukturelle Stärkungen durchführen, dass das weiterhin gewährleistet ist. Ich bin davon überzeugt – und Kollege Schilchegger, du hast deine Rede ja mit Dingen begonnen, die eigentlich überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hatten. Du hast von Schließungen von Bezirksgerichten gesprochen, und auch das sind ganz klar festgehalten alternative Fakten, darum geht es absolut nicht. Es geht um strukturelle Stärkung und Ressourcenbündelung, und ich glaube, das ist höchst an der Zeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.54

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schatz. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.