RN/13
9.57
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt schon von allen – fast allen – meinen Vorredner:innen gehört, wie wichtig es ist, dass wir die Volksgruppen, die wir in Österreich haben, entsprechend wertschätzen, nicht nur über sie sprechen, sondern mit ihnen sprechen und nicht nur für sie Gesetze machen, sondern mit ihnen, so wie es auch in diesem Entwurf gelungen ist. Es ist wichtig, dass Volksgruppen nicht in Österreich leben, sondern ein Teil des Lebens in Österreich sind. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das spiegelt sich natürlich auch in der Gerichtsbarkeit wider, denn dort geht es um meine eigenen Rechte, dort geht es darum, dass ich etwas brauche oder dass jemand etwas von mir will, das ich abhalten will. Dort geht es womöglich darum, dass der Staat mir ein Verhalten vorwirft und ich mich dagegen verteidigen können muss; und das kann ich am besten, wenn ich die Sprache spreche, mit der ich aufgewachsen bin, wenn ich die Sprache spreche, die ich als erste gelernt habe, wenn ich die Sprache spreche und so reden kann, wie mir der Mund gewachsen ist.
Deshalb ist es wichtig, dass wir die zweisprachige Gerichtsbarkeit haben, und nicht nur, dass ich dort in meiner Sprache sprechen kann, sondern dass ich dort auch von jemandem verstanden werde, der dieselbe Sprache spricht. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Gödl [ÖVP].) Es macht einen Unterschied – es macht einen riesengroßen Unterschied –, ob ich einen Dolmetsch dazwischen habe oder ob ich mich eins zu eins unterhalten kann, und deshalb ist es so wichtig, dass auch bei Gericht Zweisprachigkeit die Regel ist und nicht die Ausnahme. Und zumindest dort, wo jetzt die Zweisprachigkeit schon verankert ist, ist es notwendig, dass man die Zweisprachigkeit auch bei der Besetzung der Richterinnen und Richter fördert. Deshalb ist es gut, dass dieses Gesetz so beschlossen wurde.
Man braucht sich davor auch nicht zu fürchten. Ich weiß nicht, warum ihr euch von allem, was ein bisschen anders ist als ihr, ständig bedroht fühlt. Ich weiß schon, warum: weil ihr gerne diese homogene Bevölkerung hättet – das haben wir ja alle gehört, ist uns ja allen klar. Das meint ihr damit: Nichts, was ein bisschen anders ist, hat darin Platz – deshalb stellt ihr euch sogar gegen die österreichischen Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag und deshalb geht ihr sogar gegen die eigene Bevölkerung vor, nur weil die sich erlauben, einer Minderheit anzugehören. Das ist wirklich beschämend!
Es ist schlimm, dass ein Jurist sich hierherstellt und sagt: Nur in gewissen Gerichten braucht man diese Zweisprachigkeit, und wenn ich dann einmal eine Instanz höher gehe, dann ist es ja wurscht! Da habe ich in der ersten Instanz schon verloren, da wird es schon nicht so schlimm sein, dann werde ich schon nicht recht kriegen müssen und dann brauche ich mich auch nicht mehr so gut verteidigen zu können!
So ist eure Denkweise: Alles, was anders ist, ist gefährlich! Alles, was anders ist, möchte ich nicht haben! Und vor allem: Vor dem, was anders ist, habe ich Angst! – Diese Angst ist das, was unserem Land schadet (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: ... nicht vergessen!) und was es daran hindert, sich zu entwickeln und nach vorne zu kommen. Das ist das Gegenteil von dem, was wir wollen, und deshalb unterstützen wir selbstverständlich diesen Antrag. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.01
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.