RN/22
10.21
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es in meiner vorherigen Rede kurz angeschnitten: Die Kriminalitätsentwicklung in Österreich ist wirklich besorgniserregend. Man sieht es an den Haftzahlen: Mehr als 5 000 Häftlinge von zurzeit insgesamt circa 10 000 sind keine österreichischen Staatsbürger, sondern mehrheitlich Drittstaatsangehörige.
Sie haben davon gelesen, das Problem, das wir hier mit diesem Antrag adressieren wollen, ist eines, das immer wieder vorkommt, in den Medien diskutiert wird: Man kann ausländische Straftäter oft nicht abschieben, und zwar nicht einmal deshalb, weil sich deren Herkunftsland weigern würde, diese Straftäter zurückzunehmen, sondern weil wir selbst in Österreich aufgrund unserer Rechtslage beurteilen – und das ist ja doch bemerkenswert, also es ist der österreichische Rechtsbestand, der da der Abschiebung entgegensteht, und nicht die Aufnahmewilligkeit des Herkunftslandes – und man einfach sagt: Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass dem betreffenden Häftling, dem Verbrecher, der hier verurteilt wurde, in seiner Heimat eine unmenschliche Behandlung drohen könnte. Also eine Gefährdungslage im Herkunftsland ist ausschlaggebend dafür, dass wir uns hier selbst beschränken und Abschiebungen nicht durchführen.
Das widerspricht schon einmal dem Text und dem Gedanken der Genfer Flüchtlingskonvention. Ich darf sie Ihnen kurz in Erinnerung rufen, Art. 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention – vollkommen in Ordnung –: Dieses Prinzip der Nichtzurückweisung kann „nicht in Anspruch genommen werden“, wenn jemand eine gewichtige „Gefahr für die Sicherheit seines Aufenthaltslandes darstellt“ oder wenn er wegen eines „schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt“ wurde. – Also um nichts anderes geht es. Wir wollen jene, die in Österreich ein Verbrechen begangen haben, auch wieder in ihr Herkunftsland abschieben können. Um mehr geht es nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin auch mit dem Text der Europäischen Menschenrechtskonvention vollkommen einverstanden, auch mit der historischen Absicht, was mit dem gemeint war, wie sich die europäischen Konventionsstaaten auf diesen Text verständigt haben. Das ist völlig klar. Nur: Mit der Interpretation dieser EMRK durch Gerichtshöfe wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber natürlich auch auf EU-Ebene den Europäischen Gerichtshof und dann natürlich abgeleitet davon auch den österreichischen Verfassungsgerichtshof bin ich nicht einverstanden.
Es kann ja wohl nicht sein, dass man sagt: Wenn es Ihr Abgeordneter, Kollege Wöginger, in einem Interview sagt oder wenn Ihr Bundeskanzler Stocker genau das kritisiert, dann soll das in Ordnung sein, aber wenn wir Freiheitliche sagen: Es ist nicht in Ordnung, diese Interpretation muss geändert werden, dann ist es auf einmal furchtbar böse und rechts und abzulehnen. Also das geht sich ja gedanklich nicht aus.
Da sind wir ja beim Problembefund, bei der Analyse d’accord, meine Damen und Herren von der ÖVP. Bei der Problemanalyse sind wir d’accord, wir wenden uns nur gegen Ihre Placebopolitik. Was tut denn Ihr Bundeskanzler Stocker? – Er schreibt einen Brief und überredet andere Staaten des Europarates dazu, doch bitte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ersuchen, ein bisschen seine Judikatur zu überdenken, ob da nicht etwas drinnen wäre. Ich sage Ihnen etwas: Die Sprache der Politik ist das Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.) Sie müssen entweder die Konvention durch ein Zusatzprotokoll ändern oder Sie müssen es hier in Österreich ins Gesetz schreiben. Sonst gilt das nicht, sonst ist das alles heiße Luft, die hier zu sommerlichen Temperaturen verbreitet wird. (Abg. Bayr [SPÖ]: Da gibt es die Chișinău-Deklaration! Die hätten Sie vielleicht lesen sollen! Dann wären Sie im Bilde, dass ...!)
Schauen Sie, mir ist es egal, entweder schreiben Sie es so ins Gesetz, wie wir es beantragen, oder Sie machen selbst eine Regierungsvorlage – da bin ich ja nicht eitel –, es muss nur funktionieren, darum geht es.
Was tun Sie aber tatsächlich? – Das ist schon bemerkenswert. Wenn Sie sagen, Sie wollen der Judikaturentwicklung den Raum geben: Sie machen es ja ständig! Sie greifen ja ständig mit Gesetzen und auch Verfassungsgesetzen in den Rechtsbestand ein, auch im Asylrecht erst vor Kurzem, das Geas-Paket wurde beschlossen. Was war da dabei? – Ich darf Ihnen kurz noch einmal in Erinnerung rufen, was Sie beschlossen haben: in der Junisession § 54a des Asylgesetzes, „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK“. Das heißt, was tun Sie mit dieser Norm? – Nicht nur, dass Sie Verbrecher nicht in deren Heimatländer abschieben wollen, weil Sie sagen, dort droht ihnen ja eine unmenschliche Behandlung, sondern Sie haben sie beschlossen, hier im Nationalrat, hier in diesem Hohen Haus; das ist jetzt Gesetzesbestand, dafür waren nur Sie verantwortlich.
Was steht in dieser Regelung? – Dass Sie jenen Personen, die vorübergehend nicht abgeschoben werden können, sogar auch noch einen dauerhaften Aufenthaltstitel geben, den Sie selbst neu geschaffen haben – also genau die gegenteilige Richtung, in die es gehen muss! Und das ist halt die Asylpolitik und Fremdenpolitik der Marke ÖVP. Das ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern. (Beifall bei der FPÖ.)
10.26
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerstl. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.