RN/23
10.26
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zuallererst darf ich im Namen meiner Kollegin Carina Reiter die 3. Klasse der Landesberufsschule Tamsweg ganz herzlich hier im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Ja, wieder einmal versucht die Freiheitliche Partei, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, mit dem sie vor allem eines will: Österreich schlechtreden, Angst schüren und die Gesellschaft spalten (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Das macht schon der ...!), denn Sie glauben, einfach am meisten davon profitieren zu können, wenn Sie Probleme möglichst groß halten, und nicht, wenn Sie zur Problemlösung beitragen. Daher: Ihr Antrag, könnte man denken, ist dazu da, Probleme zu lösen, doch Ihr Antrag ist rechtlich gesehen ein Topfen, ein wahrer Topfen. Österreich ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention, diese Menschenrechtskonvention steht bei uns im Verfassungsrang. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].)
Ich sage Ihnen, Herr Kollege Schilchegger, Sie sind Rechtsanwalt: Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Ihrem Antrag die Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention einfach aushebeln können? Glauben Sie wirklich, dass Sie mit Ihrem Antrag den Verfassungsgerichtshof und den EGMR vom Bestand der Menschenrechtskonvention absehen lassen können? In Wirklichkeit geht es Ihnen jedoch um etwas ganz anderes, denn das haben Sie verschwiegen: Ihr Kollege Reinhold Maier hat im Innenausschuss ganz offen gesagt, die Europäische Menschenrechtskonvention sei „nicht mehr zeitgemäß“, und hat die Frage gestellt, ob man nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austreten sollte.
Da unterscheiden wir uns ganz klar, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei (Abg. Kassegger [FPÖ]: Nicht nur da!): Wir stehen für die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie garantiert die Meinungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit und das Recht auf ein freies Verfahren vor Gericht. Das sind nur einige wenige grundlegende Rechte, die uns wichtig sind und für die wir stehen und die Sie offenbar, indem Sie aus der Menschenrechtskonvention austreten wollen, kippen wollen. Das, meine Damen und Herren, ist für uns nicht geeignet; es ist für uns nicht geeignet, in diese Form der Diskussion einzutreten. Wir stehen für das Recht auf Freiheit, wir stehen für das Recht auf Leben und wir stehen vor allem für die Meinungsfreiheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn Sie richtigerweise ansprechen, dass die Rechtsprechung des EGMR im Bereich der Familienzusammenführung nicht unseren Intentionen entspricht, weil dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung genauso Rechnung getragen werden muss, so stimmen wir Ihnen zu. Wir gehen jedoch den anderen Weg, den Rechtsweg, den Weg, den wir einhalten wollen, weil wir für einen Rechtsbestand sind. Unser Bundeskanzler Stocker hat mit anderen Staaten initiiert, dass es zu einer neuen, authentischen Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wann? Wo? Wie?) Mittlerweile sind alle 46 Mitgliedstaaten des Europarates davon überzeugt. Danke, Bundeskanzler Stocker! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Oberhofer [NEOS]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Gratulation! Wo ist es denn, das Ergebnis? Wieder die nächste leere Ankündigung! Ankündigungen und nicht arbeiten!
Der Unterschied liegt einfach darin, dass wir im Rechtsstaat arbeiten und uns im Rechtsstaat weiterentwickeln. Sie wollen im Gegenteil dafür ein gesamtes Haus niederreißen, wollen es wieder neu aufbauen, und niemand von uns weiß, wer in diesem Haus von Ihnen noch ein Zimmer haben wird. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Darmann [FPÖ]: Was redest denn du daher?)
10.30
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gmeindl. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.