RN/25
10.33
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Was beabsichtigt die FPÖ mit ihrem Antrag? – Sie möchte ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz ändern, nämlich jenes zum Schutz der persönlichen Freiheit vom 29.11.1988. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Gut, was Sie alles wissen über uns!) Und was wollen Sie in dieses Gesetz hineinschreiben? – Sie wollen in dieses Gesetz hineinschreiben, wie die Europäische Menschenrechtskonvention auszulegen ist und wie sie nicht auszulegen ist.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ (Abg. Steiner [FPÖ]: Nicht FBÖ – FPÖ!), die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates, nämlich seit den Fünfzigerjahren – die Europäische Menschenrechtskonvention ist nach zwei Faschismen entstanden. Österreich ist der Europäischen Menschenrechtskonvention 1958 beigetreten und hat 1964 genau diese EMRK in den Verfassungsrang gehoben. Damit ist die Europäische Menschenrechtskonvention direkt in Österreich anwendbar.
Was Sie hier vorschlagen, ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern verfassungswidrig, denn wie ein völkerrechtlicher internationaler Vertrag zu interpretieren ist, obliegt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das, was Sie hier machen, ist völkerrechtswidrig und verfassungswidrig, und daher wundere ich mich über die Juristen und Juristinnen in ihren eigenen Reihen.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, es tut schon fast weh, zu sehen, wie die EMRK immer nur auf den sogenannten Abschiebeschutz beschränkt wird. Ja, es gibt den Art. 3 EMRK, das ist das Folterverbot: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ (Abg. Steiner [FPÖ]: Außer die Österreicher!) Und dieser Art. 3 EMRK führt letztlich dazu, dass Menschen nicht in ein Heimatland abgeschoben werden dürfen, wo ihnen genau das droht.
Die EMRK ist aber mehr als nur das. Die EMRK schützt 700 Millionen Menschen in 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Die EMRK ist das Recht auf Leben (Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS]), die EMRK ist das Recht auf ein faires Verfahren. (Abg. Steiner [FPÖ]: Und was ist mit dem Leben von der Leonie?) Sie verstehen das aber nicht. Sie geben immer vor, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich nur mit kriminellen Straftätern auseinandersetzt. – Ja, statistisch waren es in den letzten zehn Jahren, so wie es Kollegin Bayr schon auch richtig gesagt hat, 0,07 Prozent. Bei der EMRK geht es um die Menschenrechte der in Österreich lebenden Menschen. (Abg. Steiner [FPÖ] – erheitert –: Ja!) Bei der EMRK geht es um die Grundrechte. Das ist das Fundament unseres Rechtsstaates! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Mit dem, was Sie unter dem Vorwand, es ginge Ihnen um die Kriminellen, da versuchen, leiten Sie in Wirklichkeit eigentlich nur einen Abbau unserer Menschenrechte ein, weil wir alle davon profitieren. (Abg. Steiner [FPÖ]: Was ist das Menschenrecht von der Leonie?) Wir alle profitieren davon! (Abg. Oberhofer [NEOS] – in Richtung FPÖ –: Das ist ja euer Ziel ...!) Ihr Antrag ist wirklich nicht nur rechtlich hochproblematisch, sondern auch politisch und inhaltlich. Daher ist es natürlich richtig, diesen abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
10.36
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wotschke. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.