RN/26
10.36
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der FPÖ, ich habe mich letzte Woche an etwas erinnert: 2018, 2019, ich habe noch studiert, war ich bei der Sponsion von einem guten Freund, bei der der Dekan des Juridicums eine Rede gehalten hat, in der er sich wirklich emotional über einen Satz von ihrem damaligen Innenminister, jetzt Klubobmann – er ist gerade nicht hier – Kickl aufgeregt hat, der gesagt hat: „Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht.“
Ich habe mir damals gedacht: Na ja, was meint er denn? – Er wird wohl meinen, dass der Nationalrat die Gesetze macht, und das ist ja nicht ganz falsch. (Zwischenruf des Abg. Hammerl [FPÖ].) Das war aber ziemlich naiv. Denn das, was Sie wirklich wollen, zeigen Sie ja in den Anträgen, die Sie stellen; nicht nur in diesem Antrag – ich komme darauf zurück, es wurde auch schon ausgeführt –, sondern auch in dem Antrag, den Sie im Innenausschuss stellen, wobei Sie bei Ausländern, die ja alle ganz schlimm sind, wenn es nach Ihnen geht, einfach jegliches Maß verloren haben. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].) Im Innenausschuss fordern Sie vom Herrn Innenminister, dass doch einfach jede Person, die in Österreich eine strafrechtlich relevante Tat begangen hat, abgeschoben wird, dass diese Person nicht mehr in Österreich sein wird – und das als Entschließungsantrag.
Wieso ist das problematisch? – Weil im FPG klar festgehalten ist, dass eine Ausreise dann geboten ist, wenn es der Einzelfall erfordert (Abg. Schartel [FPÖ]: Der Einzelfall!), dass ich mir immer den Einzelfall anschauen muss, um zu prüfen, was denn passiert ist, um zu prüfen, was die Konsequenzen sein können. Das steht im Gesetzestext sogar eins zu eins so drinnen, Sie kennen den Gesetzestext auch, es ist Ihnen aber schlicht egal – es ist Ihnen egal! (Abg. Steiner [FPÖ]: Weil die NEOS so ... sind!) Sie sagen, der Minister soll einmal hergehen und rechtswidrig jede Person einfach aus Österreich verbannen, die hier irgendetwas strafrechtlich Relevantes getan hat, weil es ja die bösen Ausländer sind.
Das ist genau der Punkt, an dem dann eben das rechtsstaatliche Verständnis in Österreich untergraben wird, an dem die Politik nicht mehr dem Recht folgt, das vom Volk ausgeht (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), sondern Sie als Politik sich über das Volk stellen, wobei Sie machen, was Sie wollen, solange es Ihrer Agenda und Ihrer Ideologie hilft. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Exakt dasselbe sieht man auch bei dem Antrag, den Sie hier gestellt haben. Sie haben recht, es gibt Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, der vorsieht, dass man jemanden, der ein Verbrechen begangen hat, abschieben kann – kritische Worte daran: jemanden, und: kann. Was sieht Artikel 33 vor? – Eine Einzelfallprüfung. Wieso? – Weil es einen Unterschied macht, ob ich eine Frau oder einen Mann nach Afghanistan zurückschieben will, weil es einen Unterschied macht, ob die Person minderjährig ist oder ob sie volljährig ist, weil es einen Unterschied macht, um welche Art von strafrechtlich relevantem Verhalten es dabei geht: Geht es um Diebstahl oder geht es um Gewaltdelikte? (Abg. Steiner [FPÖ]: Die NEOS sind ...!) All das macht einen Unterschied, und all das haben unsere Gerichte und hat unsere Verwaltung sich mit Einzelfallprüfungen anzuschauen. Von diesen wollen Sie aber weggehen. Sie wollen einfach generell alle abschieben, die irgendwie strafrechtlich Relevantes begangen haben.
Was wäre aber die Konsequenz dessen, ganz unabhängig davon, dass das FPG immer noch gelten würde und dass es rechtlich nicht möglich wäre? Was wäre denn die Konsequenz? – Die Konsequenz wäre, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das anschaut und sagt: Das ist klar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention! Jetzt können Sie sagen: Das ist uns doch wurscht!, aber Artikel 40 EMRK sieht schon vor, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch Sanktionen aussprechen kann. Dann bekommen Sie erstens den Auftrag, dass Sie diesen rechtswidrigen Zustand wiedergutmachen, und zweitens den Auftrag, dass es Schadenersatzzahlungen gibt. Jetzt können Sie sagen: Auch das ist uns egal!, aber dann haben wir in Österreich immer noch Gerichte und eine Gerichtsbarkeit, die an diese Rechtsprechung gebunden sind. Wieso? – Weil wir ein verfassungsrechtliches System haben, weil wir ein Rechtsstaat sind und die Gerichte diesem Recht folgen und die Gerichte dieses Recht durchsetzen.
Jetzt können Sie sagen: Auch die Gerichte sind uns egal und auch da machen wir einfach was wir wollen!, aber dann sind wir eben bei Ihrem Freund Orbán – jenem Ihrer Freunde, dem gemeinsam mit Trump die Gerichte herzlich egal sind, den die Gerichte primär stören, der nicht an das Recht, das vom Volk ausgeht, gebunden sein will, sondern einfach selber durchregieren will. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Steiner [FPÖ]: Und die NEOS sind ...!) Das ist das, was an den Anträgen, die Sie hier regelmäßig stellen, brandgefährlich ist: dass sie diese Grundprinzipien unserer Bundesverfassung einfach infrage stellen, in Abrede stellen.
Das muss ich auch ehrlich sagen: Wenn wir die Rechtsstaatlichkeit beiseiteschieben, wenn wir die abschaffen, dann können wir auch bald unsere Demokratie an den Nagel hängen – und das wollen wir wirklich nicht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Steiner [FPÖ]: So wie die NEOS! Die hängen wir auch an den Nagel!)
10.41
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Prammer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.