RN/27

10.41

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Wir reden hier wieder einmal über einen Antrag, der aus reiner Gehässigkeit gestellt wurde. (Rufe bei der FPÖ: Oh!) Es ist ein großes Problem, dass wir uns hier so oft mit solchen Themen beschäftigen, denn wir sind uns alle einig – alle, auch ihr seid stets auf dem Boden des Gesetzes –, dass wir eine Menschenrechtskonvention haben und dass uns diese bindet. Das sagt ihr ja auch, denn sonst würdet ihr ja nicht verlangen, dass wir etwas daran ändern. Das heißt, die Bindung seht ihr ja ein und die ist auch wichtig.

Was ist dann das, was euch stört? – Das Thema ist doch, dass Menschenrechte für alle Menschen gelten und dass sie für alle gleich gelten. Das ist das Wesentliche daran, denn wenn sie nicht für alle Menschen gleich gelten, dann gelten sie für niemanden mehr, weil sich niemand mehr darauf verlassen kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Deshalb ist es so wichtig, dass wir hier auch keinen Deut daran rütteln und dass wir es nicht infrage stellen, dass Menschenrechte auch für jene Menschen gelten, denen wir sie aus persönlichen Gründen vielleicht nicht gönnen würden. Deshalb – genau deshalb! – müssen sie besonders geschützt werden, damit es eben nicht in der Disposition von Einzelnen steht und auch nicht in der Disposition von einzelnen Behörden steht, wem welche Rechte zukommen, denn das ist das Prinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Und wir können als Staat, wir können als Republik Österreich sehr selbstbewusst damit umgehen, denn wir haben alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, um auch mit Situationen umzugehen, in denen wir nicht so vorgehen können, wie man es vielleicht nach der ersten Intuition gerne machen würde. Wir haben alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, und dort, wo wir selbst – nicht irgendjemand, sondern wir selbst – uns durch unsere Selbstverpflichtung eingeschränkt haben, dürfen wir diese Grenzen auf keinen Fall übertreten. 

Es ist wichtig, dass wir uns das immer bewusst machen: Wenn Menschenrechte nicht für alle gelten, gelten sie für niemanden mehr. Das muss die Maxime unseres Handelns sein, denn sonst haben wir uns selbst aufgegeben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Nur, um das auch richtig einzuordnen: Es gibt jedes Jahr unzählige Beschwerden in Abschiebefällen, und nur die allerallerwenigsten davon werden so beschieden, dass sie verhindert werden. Die allermeisten werden zugelassen, weil eben keine Rechtsverletzung besteht, aber dort, wo die Rechtsverletzungen sind, dort brauchen wir einen starken Gerichtshof, der sich dagegenstellt, denn der ist das Regulativ.

Ich sage jetzt überhaupt nicht, dass man nicht auf Gerichtsentscheidungen reagieren muss. Natürlich sind Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit immer ein Wechselspiel, aber wir als Gesetzgebung können der Gerichtsbarkeit nicht vorschreiben, wie sie Gesetze oder in diesem Fall einen Vertrag auszulegen hat, sondern wir können nur diejenigen Gesetze ändern, die ganz oben in der Hierarchie stehen. Wenn Sie eine Änderung der Rechtsprechung wollen, müssen Sie eine Änderung der Konvention anstreben – und dafür sind wir ganz, ganz sicher nicht zu haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

10.45

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Darmann mit einer eingemeldeten Redezeit von 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.