RN/28
10.45
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das ja bei allem persönlichen Respekt gegenüber Kollegin Wotschke und auch Kollegin Prammer nicht ganz so stehen lassen. Wenn das euer Verständnis des Ausfüllens eines Auftrages für einen Volksvertreter ist, dann solltet ihr am besten noch in dieser Sitzung euer Mandat zur Verfügung stellen, denn wir als Abgeordnete hier im Hohen Haus haben nun einmal die Aufgabe, unser Werkzeug für das Zusammenleben in Österreich – und dieses Werkzeug gilt auch für all jene, die hier um Schutz angesucht haben – derart zu gestalten, dass es funktioniert, dass es einsetzbar ist, dass man damit etwas bewegen kann, gegebenenfalls auch Fehlentwicklungen reparieren kann. Und dieses Werkzeug ist nicht mehr passend, es funktioniert nicht mehr.
Es liegt an uns, am Gesetzgeber, das einfachgesetzliche, aber auch das verfassungsrechtliche Werkzeug dergestalt herzurichten, damit wir weiterhin in unserem Österreich eine Heimat erhalten (Beifall bei der FPÖ) – eine Heimat für unsere Bürger, eine sichere Heimat, eine Heimat, die unserer Jugend, unseren Kindern auch noch eine Zukunft in einem Österreich, wie wir es von früher kennen, gewährleistet.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ihr sagt, es wäre all das nicht möglich, was wir Freiheitliche mit diesem Antrag hier betreffend die notwendigen Abschiebungen gefordert haben. Ich werde aber nicht müde, erneut eines festzuhalten – und bitte schaut euch das an, wenn ihr euch bisher vielleicht nicht damit auseinandergesetzt habt –: Es gibt nämlich in Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Eingriffsvorbehalt für einen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben. Diese Möglichkeiten, die uns Art. 8 Abs. 2 gibt, ist doch bitte etwas, was wir alle für uns im Auftrag unserer Heimat, unserer Bürger nutzen sollten, wenn es darum geht, vor allem alle strafgerichtlich verurteilten Migranten, insbesondere die ganzen Drogendealer, die noch dazu unsere Mädchen missbrauchen, abhängig machen und dann prostituieren, abzuschieben. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie kommen unsere Steuerzahler dazu, diese ganzen Herrschaften nicht nur seit Jahren erdulden zu müssen, sondern sie durchzufüttern und ihnen in weiterer Folge auch noch, wenn sie dann im Häfn sitzen, trotzdem noch ihr Tagegeld zu geben? Hunderte Euro werden pro Tag für diese Verbrecher an unseren Mitmenschen in Österreich ausgegeben und hinausgeworfen. Wie kommen wir dazu? (Zwischenruf des Abg. Oxonitsch [SPÖ].)
Dann bezieht ihr euch auf die Menschenrechte, die diese Verbrecher in Österreich haben. Ja wo sind denn die Menschenrechte unserer eigenen Staatsbürger, unserer Kinder, unserer Frauen, unserer Senioren, die tagtäglich durch diese Verbrecher gescholten werden? – Raus aus Österreich! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben die Notwendigkeit, unsere rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Und die sage ich euch nochmals (Abg. Gewessler [Grüne]: Deswegen sitzen sie im Häfn! Beruhig dich!), weil mich Kollege Gerstl als Verfassungssprecher schon mit solchen Augen anschaut: Schau dir Art. 8 Abs. 2 an! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Der Eingriff ist gesetzlich vorgesehen, wenn er „eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit“ – das unterstreiche ich –, „die öffentliche Ruhe und Ordnung“ – das unterstreiche ich –, „das wirtschaftliche Wohl eines Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“
Ja was braucht es denn noch an schriftlichem Werkzeug für uns alle dafür, dass wir unsere innerstaatliche Rechtsordnung derart herrichten, dass wir genau diese Verbrecher aus Österreich abschieben – und das besser gestern als morgen? – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].)
10.49
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubobmann Gödl. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.