RN/31
10.56
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gödl und liebe Kollegen von der ÖVP, noch einmal: Unser Antrag ist nichts Ungewöhnliches. Das ist nichts anderes als der Text, der bereits im Art. 33 Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention so festgehalten wurde: einfach der Gedanke, dass jemand, der aufgrund eines schweren Verbrechens verurteilt wurde, nicht im Land bleiben kann und natürlich jedes Recht verwirkt hat (Zwischenruf des Abg. Gödl [ÖVP]), sich noch auf irgendeinen Aufenthaltstitel berufen zu können – mehr ist es nicht. (Abg. Gödl [ÖVP]: 208 haben wir voriges Jahr abgeschoben!)
Dass einerseits der Text der EMRK für uns vollkommen in Ordnung ist, habe ich in meiner Rede bereits erwähnt. Wenn Sie so sagen, das ist ein heiliger Text – quasi wie Moses vom Berg Sinai gepredigt hat (Zwischenruf der Abg. Yildirim [SPÖ]) –, warum war es dann notwendig, die EMRK in 14 Zusatzprotokollen zu ändern? Warum schreibt Herr Bundeskanzler Stocker wirkungslose Briefe, anstatt, wenn man es schon auf völkerrechtlicher Ebene ändern möchte, ein Zusatzprotokoll mit den anderen Vertragsstaaten zu vereinbaren? Warum tut er das nicht? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hofer [NEOS].)
Warum tut er das nicht? Sie kennen vielleicht auch das Grundrecht, Menschenrecht in der Menschenrechtskonvention: das Recht (Abg. Steiner [FPÖ]: ... wollt ihr auch noch ändern!), sich nicht selbst belasten zu müssen, das Selbstbezichtigungsverbot in einem Strafverfahren. – Das wurde, ich weiß nicht an wie vielen Stellen, in Materiengesetzen durchbrochen, durch den Verfassungsgesetzgeber mit Verfassungsbestimmungen, damit man sich eben doch selbst belasten muss, beispielsweise bei einer Blutabnahme, bei einem Drogentest und so weiter. Das ist ja auch hier geltende Praxis. Wenn es aber um den Schutz von ausländischen Straftätern geht, dann gilt das auf einmal alles nicht, dann ist auf einmal alles furchtbar. (Abg. Gödl [ÖVP]: Das ist ja nicht so! Das ist ein völliger Blödsinn!)
Ich sage Ihnen, Ihre Politik, Herr Kollege Gödl, Ihre Fremdenpolitik, ist ein Vorgehen mit dem Archäologenpinsel, während man da endlich mit dem eisernen Besen durchfahren muss. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Bravo! – Zwischenruf des Abg. Gödl [ÖVP].)
Das ist das Gebot der Stunde, um diese überbordende Kriminalitätsentwicklung in Österreich endlich zu beenden und ausländische Straftäter abschieben zu können. (Abg. Gödl [ÖVP]: So ein Blödsinn!)
Da sieht man hier schon wieder einmal schön: Die ganze Einheitspartei in diesem Hohen Haus ist gegen die Linie der Freiheitlichen Partei mit einem Hausverstand (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist keine Linie, das ist Unsinn!), die auf dem Boden von Art. 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention steht – das muss man sich einmal vorstellen. Ihre Linie ist die radikale Linie und unsere ist die des Hausverstandes. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)
10.58
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.