RN/35

11.10

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die via ORF dabei sind! Das ist keine Science-Fiction, das ist eine Informationssendung, die Sie gerade sehen, und ich möchte ein paar Dinge aufklären, die Herr Hafenecker gerade behauptet hat. Also einerseits haben Sie gesagt: ein Programm, das alle ablehnen. Also wenn ich mir die Zuschauerzahlen anschaue – zum Beispiel jetzt bei der Fußball-WM –, glaube ich schon (Abg. Darmann [FPÖ]: Wenn du Witze machst, solltest du sie erklären auch!), dass das im Sinne der Zuseherinnen und Zuseher ist, dass wir einen Öffentlich-Rechtlichen haben, der das im Free-TV überträgt. Also ich glaube, es ist nicht jedes Programm, das der ORF bietet, nicht im Sinne der Zuseherinnen und Zuseher. 

Das andere ist: Sie haben sich da jetzt so quasi als Vorkämpfer der Entpolitisierung gegeben. Also ich weiß nicht, was das für ein Zeichen von Entpolitisierung ist, wenn Sie mit einem FPÖ-Stiftungsrat regelmäßig Pressekonferenzen geben, wenn Sie Herrn Westenthaler – der übrigens mit einer politischen Intrige Herrn Wrabetz gemacht hat, der dann den Vertrag von Herrn Strobl gemacht hat – als Vorkämpfer eines integren ORFs präsentieren. (Zwischenruf des Abg. Darmann [FPÖ].) Da ist schon so viel Scheinmoral da, deswegen wundert es mich immer, welches Selbstbewusstsein Sie am Rednerpult entwickeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.

Auf der anderen Seite: In der Analyse und bei den Kritikpunkten muss man es aber differenziert sehen, da gebe ich Ihnen inhaltlich in vielen Punkten recht, angefangen beim Weißmann-Skandal über den Rechnungshofbericht, der im Haus ist, zum ORF-Konvent. Das Fahrwasser, in dem wir uns befinden, ist ja wirklich ein schwieriges, auch für den ORF. Wir als Politik müssen im Zuge des ORF-Konvents, den wir uns im Regierungsprogramm vorgenommen haben und eine ORF-Reform auf den Boden bringen wollen, auch Verantwortung übernehmen und auf diese Kritikpunkte eingehen. Es braucht für den ORF eine Governance-Reform, es braucht Standards, die für große Unternehmen mit 4 000, 5 000 Mitarbeitern gelten, die sollten auch für den ORF in Sachen Transparenz und in Sachen Berichtslegung und Compliance gelten. Da bin ich absolut dafür, das müssen wir im Zuge des ORF-Konvents auch machen. 

Das andere ist der öffentliche Auftrag, der angesprochen wurde. Die Frage, ob man ihn so universell, wie er jetzt interpretiert wird, sieht oder nicht, das ist etwas, was wir diskutieren müssen. Auch was die Objektivität der Information, der Berichterstattung betrifft, darüber kann man sicher konstruktiv diskutieren, all das ist auch im Sinne der Zuseherinnen und Zuseher. 

Weil es ja auch um die Haushaltsabgabe geht, Herr Hafenecker: Sie sagen ja so quasi, die Leute zahlen das, und wenn es budgetfinanziert wäre, dann zahlen sie das nicht. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: ... nicht gesagt!) Also Entschuldigung, wenn man es budgetfinanziert, dann zahlen es die Zuseherinnen und Zuseher halt über die Steuern (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]) und nicht mehr über die Abgabe. (Abg. Kassegger [FPÖ]: ... weniger, die Hälfte!) Also diese Lösung ist auch wieder so eine Seifenblase, die zerplatzt, wenn man sie näher betrachtet. Ich glaube, es ist wichtig, dass der öffentliche Auftrag auch dem entspricht, was die Bevölkerung will, dass er so umgesetzt ist, dass die Bevölkerung mit dem Programm dann auch zufrieden ist. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: ORF 1 vor allem, ein super Sender .... ! Ich liebe amerikanische Sitcoms, 24 Stunden nonstop – braucht kein Mensch!) Wir müssen als Politik die gesetzliche Grundlage schaffen, die dieses Ziel auch erfüllen kann. – Das will man jetzt im Zuge des ORF-Konvents machen. Jeder, der konstruktiv mitarbeiten möchte, ist herzlich dazu eingeladen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.13

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.