11.57

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Konkret geht es darum, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz sowie das Immobilien-Investmentfondsgesetz an neue, wie schon gesagt wurde, europäische Standards anzupassen. Betroffen sind davon Investmentfonds, die keine klassischen Wertpapierfonds sind. 

Die Neuerungen harmonisieren die Regeln für kreditvergebende Fonds, verschärfen die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement und optimieren die aufsichtliche Berichterstattung an die Finanzmarktaufsicht. Zudem werden klare Vorgaben für die Übertragung von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz eingeführt. 

Durch die Gesetzesnovelle sollen auch die Vorschriften zur Kreditvergabe durch Fonds vereinheitlicht werden. Das ist, glaube ich, ein sehr wichtiges Thema. Festgeschrieben werden soll das Recht von alternativen Investmentfonds, Kredite zu vergeben. Dazu sollen gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt werden. 

Um die Liquidität zu sichern, wird für kreditvergebende Fonds grundsätzlich die geschlossene Form vorgesehen. Unter gewissen Voraussetzungen soll aber auch der Betrieb in Form eines offenen Fonds zulässig sein. 

Im Rahmen der Novelle sollen auch doppelte Berichtspflichten verringert werden, es ist also auch ein Schritt zur Entbürokratisierung. Fondsmanager, die offene Fonds verwalten, sollen über mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumente verfügen, um auch unter – wie ja jetzt auch schon diskutiert wurde – angespannten Marktbedingungen einem Rückgabedruck standhalten zu können. Als Liquiditätsmanagementinstrumente werden beispielsweise Rücknahmebeschränkungen, die Verlängerung der Kündigungsfristen, eine Rückgabegebühr, eine Verwässerungsschutzgebühr oder die Sachauskehr genannt. 

Sie sehen also, meine Damen und Herren, es wird Vorsorge dafür getroffen, dass wir eben vor allem die Kleinanleger in diesem Bereich schützen. 

Frau Kollegin Tomaselli, ich finde es schon sehr bemerkenswert, wie Sie ein Produkt, nämlich die Immobilienfonds, verteufeln. Diese sind insofern auch sehr wichtig, weil sie eine Möglichkeit für Kleinanleger darstellen, auch in Wohnimmobilien oder andere Immobilien zu investieren. 

Viele Kleinanleger können auch nicht eine ganze Wohnung oder ein Gebäude kaufen, aber sie können da sozusagen entsprechend partizipieren, und das war in der Vergangenheit, auch in den letzten 10, 15 Jahren, sehr erfolgreich. Auf der anderen Seite sind solche Fonds schon auch ein wichtiger Investor – wie auch schon erwähnt wurde –, beispielsweise für die Schaffung von Wohnraum, und meine Damen und Herren, das ist sehr wichtig. (Abg. Tomaselli [Grüne] – in Richtung Abg. Krainer [SPÖ] –: Jan, darum geht es! – Abg. Egger [ÖVP]: Zuhören!) Gerade in Zeiten wie diesen soll und muss ein solches Produkt attraktiv sein, weil es eben auch darum geht, dass dieses Investvolumen hoffentlich wieder kräftig wachsen wird. Das ist unser Ziel, weil wir eben wie gesagt jeden Cent, jeden Euro im Markt brauchen, damit entsprechend Wohnraum geschaffen wird. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Dazu haben die Immobilieninvestmentfonds in der Vergangenheit einen hohen Beitrag geleistet, und unser Ziel ist, die Rahmenbedingungen entsprechend zu schaffen und weiterzuentwickeln, dass das auch weiterhin so möglich sein wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller [Grüne]: Ihr könnts es dem Jan auch erklären!)

12.00

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.