12.18

Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Zusehende und Zuhörende! Werte Staatssekretärin – nun sind ja schon einige Redner auf Ihren Wunsch, Usbekistan doch noch zu erwähnen, eingegangen! Danke auch meinem Vorredner Strasser, dass er das Vorarlberger Vorzeigeunternehmen Doppelmayr noch genannt hat. Man sieht also, die Beziehungen zu Usbekistan werden immer wichtiger und sind stärker. 

Es geht aber dabei um ein Doppelbesteuerungsabkommen, eigentlich um ein Protokoll oder ein Zusatzprotokoll, liebe Zusehende und Zuhörende. Ich weiß, das klingt vermeintlich einmal ein bisschen trocken, aber hinter dieser trockenen Materie steht eine ganz einfache Frage: Wer zahlt eigentlich seinen fairen Beitrag und wer findet immer noch irgendwo eine Hintertür oder ein Schlupfloch? 

Das bestehende Abkommen – das wurde schon erwähnt – stammt aus dem Jahr 2000. Wer sich noch daran erinnern kann: Damals hatten wir noch so Handys mit Tasten; wenn man sich ins Internet einwählen wollte, hat das relativ lange gedauert und war auch von dementsprechenden Geräuschen begleitet. Wenn wir schon bei der Musik sind: Streaming war wahrscheinlich auch noch Zukunftsmusik. (Heiterkeit des Abg. Silvan [SPÖ].) Seither hat sich die Welt aber verändert: Kapital bewegt sich mittlerweile in Sekunden rund um den Globus, Unternehmen sind international verflochten, Gewinne können verschoben werden, bevor man das Wort Steuergerechtigkeit überhaupt aussprechen kann. Deshalb ist es richtig, dieses Abkommen anzupassen. 

Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass Einkommen doppelt besteuert werden; es darf aber nicht dazu führen, dass Einkommen am Ende gar nicht besteuert werden. Das ist der entscheidende Punkt dieses Zusatzprotokolls. Es geht nicht darum, seriöse Unternehmen zu schikanieren. Ganz im Gegenteil: Gute Abkommen schaffen Rechtssicherheit, sie regeln, wer wann wie besteuert werden darf. Sie müssen aber auch verhindern, dass sich jene durchschlängeln, die sich mit Briefkastenfirmen, künstlichen Konstruktionen oder auf besonders kreativen Steuerwegen Vorteile verschaffen wollen. Darum ist der sogenannte Principal-Purpose-Test – das klingt ein bisschen sperrig – wichtig. Wenn der Hauptzweck einer Konstruktion ein Steuertrick ist, dann gilt dieser Vorteil nicht. Wie wir das dann durchsetzen, werden wir sehen. 

So einfach könnte es sein. Wichtig ist deshalb aber auch der Informationsaustausch. Dieser muss funktionieren, denn Steuergerechtigkeit funktioniert bekanntlich nicht im Blindflug. Behörden brauchen Informationen, um prüfen zu können, wer wie Steuern zahlen muss, sonst wäre das Abkommen nur so stark wie das nächste Schlupfloch, und das müssen wir ja verhindern. 

Auch die neue Amtshilfe, das hat die Staatssekretärin schon erwähnt, bei Vollstreckung von Steueransprüchen ist definitiv sinnvoll, denn es reicht ja nicht, am Papier recht zu haben, der Staat muss berechtigte Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen können. Klar ist aber auch, mehr Informationsaustausch braucht klare rechtsstaatliche Spielregeln: Datenschutz, Zweckbindung und Kontrolle sind auch in diesem Zusatzabkommen keine Nebensache, gerade bei sensiblen Steuerdaten.

Abschließend: Aus sozialdemokratischer Sicht geht diese Anpassung definitiv in die richtige Richtung – weniger Schlupflöcher, mehr Transparenz, mehr Fairness. Denn Steuergerechtigkeit ist ja nichts Abstraktes. Sie entscheidet mitunter darüber, ob wir Schulen sanieren und Pflege finanzieren können, ob wir Klimaschutz umsetzen, öffentlichen Verkehr ausbauen und Menschen dann schlussendlich entlasten können. Deshalb ist diese Anpassung mehr als ein technischer Nachtrag zu einem alten Abkommen. Sie ist ein kleiner, ich glaube, aber wichtiger Baustein für ein einfaches Prinzip: Wer wirtschaftlich profitiert, soll auch fair beitragen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kurt Egger. – Ich stelle Ihre Redezeit ebenfalls auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.