RN/62

12.28

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jezt kommt ein ganz anderes Thema: Wir sprechen über Greenwashing. Greenwashing schadet den Konsumentinnen und Konsumenten und auch den Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, und wir setzen hier – oder das ist jetzt in Diskussion – eine EU-Richtlinie um: Empowering Consumers. 

Worum geht es? – Zum Beispiel um Scheinnachhaltigkeitssiegel oder auch um unbegründete Umweltaussagen oder auch um Unternehmen, die Klimaneutralität versprechen, obwohl sie nur CO2-Kompensation leisten. Wenn jemand Nachhaltigkeit verspricht, muss er sie auch liefern, also ist es gut, wenn das in Zukunft unterbunden wird. Richtig ist auch, dass geplante Obsoleszenz verhindert werden soll. Das bedeutet, dass Konsumentinnen und Konsumenten zum Neukauf eines Produktes verleitet werden, indem ihnen vorgegaukelt wird, dass ein Produkt scheinbar nicht mehr reparierbar ist oder dass ein Software-Update nicht mehr funktioniert; auch Tricks beim Tausch von Druckerpatronen kommen immer wieder vor. Wir begrüßen auch, dass Abmahngeschäfte verboten werden sollen, das ist ein Geschäftsmodell, das man aus Deutschland gut kennt. 

Was wir aber nicht begrüßen, ist die überlange Übergangsfrist, die vorgesehen ist. In Ihrer Vorlage ist eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen. Damit schiebt die Regierung die Rechtssicherheit wirklich auf die lange Bank. Die Europäische Kommission sagt ausdrücklich, dass das so nicht vorgesehen ist, und in den FAQs hat sie auch Vorschläge, wie man verhindern kann, dass Produkte entsorgt werden müssen. Auch für die Software-Updates haben Sie die lange Übergangsfrist vorgesehen. Auch das können wir nicht nachvollziehen, weil das ja eigentlich dem Konsumentenschutz dienen sollte. 

Besonders problematisch sehen wir, wenn Österreich das einzige Land ist, das so eine lange Übergangsfrist vorsieht, denn dann landen alle Greenwashing-Produkte bei uns, dann sind wir das Auffangbecken für diese Produkte, die wir nicht mehr haben wollen. 

Sie schreiben in Ihrem Vorblatt von Gold-Plating; ehrlich gesagt würde ich hier eher sagen: Gesetzeskorrosion, weil es in der vorliegenden Form kein gutes Gesetz ist. Ich würde mir erwarten, dass die Regierung fristgerecht umsetzt, konsistent und auch richtlinienkonform. In dieser Form können wir also dieser Umsetzung natürlich nicht zustimmen.

Zum Abschluss möchte ich aber noch sagen, dass dieses Greenwashing-Verbot so oder so in Österreich ab September gültig wird, weil das laut EU eindeutig geregelt ist: Wenn eine Bestimmung hinreichend klar ist, dann gilt es in den Mitgliedstaaten – also insofern kein Greenwashing mehr auch in Österreich, und das ist gut so. Nur für die Unternehmen muss ich wirklich sagen, Sie wiegen sie in falscher Rechtssicherheit, in falscher Sicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

12.31

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Kolm. – Ich stelle Ihre Zeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.