RN/65

12.37

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer einkaufen geht, muss sich darauf verlassen können, dass das, was auf einer Packung steht, auch drinnen ist. Wenn ein Produkt als nachhaltig, umweltfreundlich oder gar klimaneutral beworben wird, dann müssen sich Konsumentinnen und Konsumenten darauf verlassen können, dass diese Aussagen auch der Wahrheit entsprechen und nicht bloßes Marketing sind. 

Genau darum geht es nämlich, geschätzte Zuseherinnen und Zuseher, bei dieser Novelle. Wir setzen eine europäische Richtlinie um, aber wir tun noch mehr: Wir stärken den Konsumentenschutz und sorgen gleichzeitig für fairen Wettbewerb, denn Greenwashing schadet nicht nur den Menschen, die bewusst einkaufen wollen, es schadet auch 1 000 kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich. 

Gerade als KMU-Sprecherin weiß ich, dass unsere Unternehmen viel Geld investieren, viel Zeit und sehr oft auch viel persönliches Engagement und Herzblut, um nachhaltig zu produzieren, regional zu wirtschaften und hochwertige Produkte anbieten zu können. Sie investieren in bessere Produktionsverfahren, sie übernehmen Verantwortung, sie halten sich an Regeln. Und dann gibt es eben Unternehmen, die mit wohlklingenden Schlagworten denselben Eindruck erwecken, aber eben lediglich erwecken. 

Ehrliche Unternehmen dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben, nur weil andere mit irreführender Werbung oder leeren Umweltversprechen schnelle Geschäfte machen wollen. Deshalb werden die Regeln für Umweltwerbung künftig deutlich strenger. Wer Begriffe wie grün, nachhaltig oder umweltfreundlich verwendet, muss diese Aussagen künftig auch belegen können. Und das ist gut so, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich vergeben sein. Auch bei der Werbung mit Klimaneutralität gilt künftig: Wer Emissionen lediglich kompensiert, darf daraus kein irreführendes Werbeversprechen ableiten.

Das schafft Transparenz und es sorgt für einen fairen Wettbewerb, insbesondere für jene Betriebe, die ehrlich arbeiten. Eine Win-win-Situation für Konsumentinnen und Konsumenten, für ehrliche Betriebe, wie ich gerade gesagt habe, denn zum Beispiel ein cholesterinfreies Pflanzenöl oder ein veganes Mineralwasser ist eben kein besonderes Qualitätsmerkmal (Abg. Götze [Grüne]: Aber nicht erst in drei Jahren!), weil das ganz einfach so ist. 

Kollegin Götze, ich finde es ja schön, dass Sie angekündigt haben, jetzt diesem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zuzustimmen. (Zwischenruf der Abg. Götze [Grüne].) – Das haben Sie gerade vorhin in der Rede gesagt. (Abg. Maurer [Grüne]: ... erklärt, warum wir dagegen stimmen!) Sie sind aber als pro eingemeldet gewesen. (Abg. Götze [Grüne]: Nein!) Dann stimmen Sie dagegen, aber dann ist es ja noch einmal mehr entlarvend, dass die Grünen nicht einmal mehr gegen den unlauteren Wettbewerb sind, geschätzte Damen und Herren. (Abg. Gewessler [Grüne]: Wir sind dagegen, gegen überlange Übergangsfristen! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: C heißt contra! C steht für contra!) Das wird ja alles immer verrückter und verrückter! Natürlich ist es gut, dass es Übergangsfristen gibt, und daran, dass gerade Grüne fordern, dass tonnenweise bereits existierende Produkte weggeworfen werden müssen (Abg. Götze [Grüne]: Ich habe das erklärt!), sehen wir, wie ehrlich Sie es mit Ihrer grünen Politik in Wirklichkeit nehmen. 

Wer sauber arbeitet, darf gegenüber jenen, die mit irreführender Werbung oder unlauteren Methoden arbeiten, nicht benachteiligt werden. Genau dafür sorgt diese Novelle: für mehr Ehrlichkeit, für mehr Transparenz, für einen besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und für einen fairen Wettbewerb für unsere heimischen Unternehmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

12.41

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.