RN/67
12.45
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Beim vorliegenden Gesetz geht es im Kern einfach um die Frage: Können wir uns auf das verlassen, was auf einem Produkt draufsteht?, und meine Meinung ist: Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drinnen sein.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das dafür zuständig ist, das umzusetzen, sorgt seit 100 Jahren in Österreich als zentrales Element für Fairness. Es schützt die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und es schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken. Genau mit dieser Novelle setzen wir nun die EU-Richtlinie Empower the Consumer um, wodurch sich eben die bestehenden nationalen Grundsätze im Bereich Umweltwerbung zum Teil ändern.
Also wenn jetzt zum Beispiel auf einer Verpackung eine kurze, knappe Aussage aufgedruckt ist wie: umweltfreundlich, dann wird das in Zukunft eben nicht mehr ausreichen. Es muss künftig am selben Medium – also auf der Verpackung – spezifiziert werden, was genau an diesem Aspekt umweltfreundlich ist, und es muss eine ganz präzise Aussage sein, wie zum Beispiel: Diese Verpackung besteht aus 100 Prozent recyceltem Karton.
Aber auch bei privaten Nachhaltigkeitssiegeln, die eben nicht von staatlicher Stelle kommen, wird es in Zukunft eine dahinterstehende Zertifizierung durch einen unabhängigen Dritten brauchen. Viele seriöse Labels werden diese Voraussetzungen bereits erfüllen, aber es müssen natürlich weitere Anpassungen getroffen werden. Es geht also in Zukunft darum, dass es nicht mehr reicht, reine Werbeschlagwörter wie: klimaneutral, oder: umweltfreundlich auf ein Produkt zu schreiben, sondern dass das nachvollziehbar belegt werden muss.
Ja, ich verstehe auch, dass es darum Befürchtungen gibt, dass mit diesen neuen Regeln auch mehr Bürokratie und zusätzlicher Aufwand und letztendlich höhere Kosten für die Unternehmen entstehen. Diese Sorgen haben wir als Bundesregierung sehr ernst genommen und genau deshalb bewusst darauf geachtet, Gold-Plating zu vermeiden und nur das umzusetzen, was eben notwendig ist und nicht mehr. (Zwischenruf der Abg. Götze [Grüne].) Das heißt, wir brauchen für unsere Unternehmen keine Sonderregelungen, aber wir brauchen praktikable Lösungen, bei denen wir natürlich auch auf Rechtssicherheit achten.
Daher gibt es auch die vorgesehene Übergangsregelung, mit der wir sicherstellen, dass bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren nicht nachträglich zum Problem für die Unternehmen werden – und auch das ist zentral für die Wirtschaft. Denn auch ich sehe das so: Es ist niemandem geholfen – weder dem Klima noch der Umwelt –, wenn die Produkte, die sich bereits in den Regalen befinden, dann plötzlich gegen hohe Zusatzkosten vernichtet werden müssen, nur weil sich die Rechtslage geändert hat.
Wir schaffen trotz der zusätzlichen Anforderung aus der EU-Richtlinie verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe und geben ihnen die notwendige Planungssicherheit. Damit stärkt diese Novelle den Konsumentenschutz, sorgt für fairen Wettbewerb, schützt ehrliche Unternehmen und setzt gleichermaßen europäische Vorgaben um. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.48
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.