RN/68

12.48

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Staatssekretär! Wir Freiheitlichen werden diesem Gesetz zustimmen, weil Konsumenten vor Täuschung geschützt werden müssen – wer mit Begriffen wie klimaneutral oder umweltfreundlich wirbt, muss die Aussagen auch belegen können –, diese Zustimmung bedeutet aber nicht, dass bei dieser Gesetzesänderung alles gut gelaufen ist, aus Sicht der Unternehmer ist eher genau das Gegenteil der Fall. 

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist seit März 2024 bekannt. Seit zweieinhalb Jahren wissen Sie, welche Regeln kommen, und Sie wussten auch seit zweieinhalb Jahren, dass es künftig für unzulässige Kennzeichnungen eben keine Übergangsfrist geben wird. Gerade kleine und mittlere Unternehmen bestellen große Mengen an Verpackungsmaterial, weil kleine Auflagen einfach wesentlich teurer sind. (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf [ÖVP].) Diese Unternehmen haben in gutem Glauben gehandelt und ihr Gütesiegel verwendet; diese Verpackungen – wenn sie ein Gütesiegel haben – müssen jetzt vernichtet werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tanja Graf [ÖVP].) Also durch Ihr Versagen haben Firmen ein Problem, das es durch rechtzeitiges Handeln nicht gäbe. 

Vonseiten des Ministeriums wurde zugesagt, dass es zu Klarstellungen – denn davon reden Sie alle; das ist ja im Gesetz momentan nicht vorhanden – in den FAQs kommen wird (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Genau!), wie mit Waren umgegangen werden muss, die am 27. September im Umlauf sind. Es gibt sie aber noch nicht; Sie können sie auch nicht kennen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Tanja Graf [ÖVP].)

Um Rechtssicherheit herzustellen, müssten diese Klarstellungen so lauten, dass die Ware, die bis zu diesem Zeitpunkt produziert und abgefüllt wurde, als in Verkehr gebracht gilt, dass Verpackungsmaterial, das bis heute – wenn wir den Gesetzentwurf beschließen – bestellt wurde, verwendet werden darf. Für Produkte, die ab Inkrafttreten als falsch etikettiert gelten, muss eine Lösung gesucht werden, denn da gibt es noch keine. Die Firmen dürfen nicht für Ihr Versagen die Zeche zahlen.

Sie hatten zweieinhalb Jahre Zeit, die Wirtschaft vorzubereiten und die betroffenen Branchen zu informieren. Dass wir die Vorgaben dieser Richtlinie erst heute beschließen und dadurch das Problem entsteht, ist alleine Ihr Versäumnis. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil Konsumentenschutz wichtig ist, aber wir fordern gleichzeitig Rechtssicherheit für unsere Betriebe. Die EU hat Mitte März 2024 die Uhr gestellt, zweieinhalb Jahre später merkt die Bundesregierung, dass der Wecker am 27. September läutet, und jetzt, kurz vor dem Stichtag, sollen unsere Betriebe überkleben, umetikettieren oder zahlen.

Frau Staatssekretär, wer zweieinhalb Jahre Zeit hatte und am Ende die Unternehmer unter Zeitdruck setzt und die Betriebe viel Geld kostet, hat nicht zu wenig Zeit gehabt, sondern einfach seine Arbeit nicht gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb, Frau Staatssekretär: Sorgen Sie zumindest jetzt mit Klarstellungen dafür, dass die Firmen, die korrekt gehandelt haben, nicht über Gebühr belastet werden – Konsumentenschutz ja, aber mit Rechtssicherheit für unsere Wirtschaft! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.