RN/113

Präsidentin Doris Bures: Ich hoffe, dass wir nun in der Debatte fortfahren können. – Frau Abgeordnete Belakowitsch, Sie gelangen zu Wort. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wenn der Herr Rosenkranz oder Haubner gegen jüngere Kolleginnen so losgeht, dann ist es Sexismus, wenn es eine Frau macht, dann ist es wurscht! – Abg. Greiner [SPÖ]: Zeigen Sie nicht immer mit dem Finger auf die Leute, das ist unerträglich und unhöflich! – Ruf bei der FPÖ: Die Moralapostel da drüben! – Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.)

RN/114

14.32

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Also der heutige Tag ist keine Sternstunde des Parlamentarismus. (Beifall bei der FPÖ. ) Maßgeblich, Frau Präsidentin, sind schon Sie schuld daran. Natürlich obliegt es immer dem Vorsitzenden, einen Ordnungsruf zu erteilen, aber bei der Verunglimpfung von Namen – Frau Präsidentin, das wissen Sie ganz genau – haben wir das immer so gehandhabt. Auch Sie persönlich haben das bis jetzt immer so gehandhabt, aber das, was Sie hier heute gezeigt haben, ist halt etwas ganz schlimmes Neues. 

Wenn ich jetzt sage, der Zappelphilip aus Klagenfurt, kriege ich wahrscheinlich von Ihnen einen Ordnungsruf, aber der hat das bestätigt. Er glaubt auch noch zu wissen, was Kollege Steiner jetzt empfindet. (Abg. Kucher [SPÖ]: Er freut sich doch darüber!) – Nein, er freut sich nicht, Herr Kollege. Nein, Philip, er freut sich nicht, nimm das einfach zur Kenntnis. 

Ich will jetzt nichts mehr darüber sagen, denn es geht jetzt eigentlich um die Buak, um die Bauarbeiter-Urlaubs-und-Abfertigungskasse, und das ist ein wesentliches Thema. – Frau Minister, ich begrüße Sie hier auf der Regierungsbank! – Das ist ein ganz wichtiges Thema, es sollte auch für euch ein wichtiges Thema sein, Philip, also reden wir jetzt darüber ganz kurz! Meine Redezeit neigt sich eh schon dem Ende zu. 

Wir haben letzte Woche nämlich erlebt, dass es an 21 Orten eine Razzia gegeben hat. Ein Konvolut aus Scheinfirmen, aus Strohmännern ist da aufgedeckt worden, das offensichtlich – dem Vernehmen nach, das ist alles ja noch unklar – seit 2017 systematisch Arbeitskräfte, ohne sie sozialversicherungsrechtlich anzumelden, beschäftigt hat. Ob diese Arbeitskräfte nebenbei Unterstützung vom AMS oder von der Sozialhilfe bezogen haben, ist ja noch nicht bekannt. Das zeigt aber, dass das Thema Lohn- und Sozialdumping ein ganz, ganz wesentliches und wichtiges Thema ist – beziehungsweise wäre. 

Ich glaube, das erste Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz haben wir hier 2011 auf den Weg gebracht, damals ohne die Stimmen der Freiheitlichen, weil wir gesagt haben, das ist ein zahnloses Gesetz. Ich wäre ja fast geneigt, zu sagen, auch das heutige, das wir jetzt beschließen, ist zahnlos. Wir werden heute bei dieser Bestimmung mitgehen. Es ist mit Sicherheit noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn eines fehlt mir immer noch, und das betrifft die Problematik der vielen, vielen Subunternehmern. Wir stimmen diesem Gesetz zu, mit ein bisschen Bauchschmerzen, weil da überhaupt keine Beschränkung drinnen ist, aber es geht in dem Gesetz vor allem darum, dass es diese papierfreie Baustelle endlich wieder gibt. Das ist nämlich die große Belastung vor allem für Unternehmer, die immer mit einem Fuß – und das haben mir viele Unternehmer gesagt – ein bisschen im Kriminal stehen, wenn sie irgendwas vergessen. 

Das wird jetzt mit diesem Gesetz mit Sicherheit verbessert, das ist auch der Grund, warum wir die Zustimmung geben. Ich möchte mich hier auch beim Vorsitzenden des Sozialausschusses bedanken, der tatsächlich nach dem Ausschuss für unsere Fragen, und zwar für alle Fragen, zur Verfügung gestanden ist, sich wirklich auch noch einmal die Mühe gemacht hat, die Einzelheiten für die Fragen, die es gegeben hat, herauszusuchen. Da ging es vor allem um die Möglichkeiten der GPS-Überwachung. Das ist ausgeräumt, das ist für uns ein Grund, jetzt dem Ganzen auch zustimmen zu können, nicht weil wir unendlich glücklich sind, aber weil es mit Sicherheit eine Verbesserung ist. Gesetze sollten die Lebensbedingungen verbessern, das ist der Grund, warum wir zustimmen. 

Natürlich wird das nicht die letzte Novelle sein. Mein Kollege Muchitsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Bundesminister, ich bin davon überzeugt, es bräuchte noch viel, viel mehr, um dieses Sozialdumping tatsächlich endlich in den Griff zu bekommen. Für uns ist es, und das sagen wir seit vielen Jahren, die Problematik der vielen Subunternehmen, die sind ein großes Thema, und auch die Problematik der Scheinfirmen. 

Sie wissen, wir haben nicht nur in der letzten GP im Ausschuss Anträge liegen gehabt, wir haben es auch in dieser GP, und traurigerweise wurde unser Antrag, dass endlich bei den Scheinfirmen etwas in Angriff genommen werden soll, in dieser Regierungsperiode von den Regierungsparteien bereits achtmal vertagt, nicht ein einziges Mal wurde er hier herinnen verhandelt. Letzte Woche eine Riesenrazzia: Ich glaube, das ist eine gewisse Rache. Bitte gehen Sie das endlich an. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch.

RN/115

14.37

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat grünes Licht für diese Novelle gegeben. Ich möchte mich auch vorweg bedanken, dass wir heute hier eine Einstimmigkeit erzielen können, dass wir damit einen Beitrag leisten, dass 140 000 Baubeschäftigte und 11 200 Betriebe in Österreich, auf Österreichs Baustellen weniger Bürokratie haben, und dass mehr Fairness stattfinden wird.

Das Wunderding (eine Bau-ID-Karte in die Höhe haltend) – ich zeige es noch einmal her, ich zeige das schon seit vier Monaten her, egal wo ich bin – ist diese sogenannte Bau-ID-Karte, eine Karte, die in den nächsten drei Jahren an alle Bauarbeiter kostenlos ausgerollt wird. Sie kann für Echtzeitabfragen genutzt werden, von den Kontrollbehörden, von den Arbeitgebern, aber auch die Beschäftigten, die 140 000 Bauarbeiter, können Echtzeitabfragen über ihre Ansprüche betreffend Urlaub, Stundenlohn, Meldezeiten machen. Eines ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig: Die Arbeitgeber bekommen jetzt wirklich diese papierlose Baustelle. Alle notwendigen Unterlagen, alle verpflichtenden Unterlagen, die auf den Baustellen den Kontrollbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, sind jetzt alle digital und elektronisch auf diesen Karten drauf. Das ist, glaube ich, eine sehr große Erleichterung. Auch die Kontrollen werden mit dieser Echtzeitabfrage natürlich wesentlich schneller abgewickelt. 

Wenn Sie so wollen: Diese Karte (eine Bau-ID-Karte in die Höhe haltend) ist übersetzt der digitale Führerschein für die Baustelle. Mit dieser Karte ist praktisch freie Fahrt auf der Baustelle. Wir können damit Lohn- und Sozialdumping besser überprüfen, wir können damit die Firmen, die fair arbeiten, die die Leute richtig angemeldet haben, dementsprechend auch besser schützen. 

Das Allerwichtigste: Was ist auf dieser Karte drauf? – Die erste Auskunft ist natürlich, ob die Person angemeldet ist. Egal ob Inländer, Ausländer, ob Entsandter, Unternehmer, ob Arbeitskräfteüberlasser: Ist der Arbeitnehmer auf dieser Baustelle angemeldet? Das Zweite: Liegt eine korrekte Entsendemeldung vor? Wir haben die Schnittstelle mit dem AMS. Gibt es einen Aufenthalts- und einen Beschäftigungsnachweis? Das heißt: Sind die Personen, die eingesetzt werden, auch wirklich legal eingesetzt? 

Das ist eine große Errungenschaft, glaube ich, wir sind damit international Vorreiter. Das ist eine große Errungenschaft, weil diese Novelle es wirklich schafft, für fairen Wettbewerb zu sorgen und vor allem, weil die Arbeitgeber mit ihren Baustellenverantwortlichen das auch tagesaktuell abfragen können. 

Ich bedanke mich wirklich für die vielen Gespräche und dass diese Gespräche auch angenommen und Unklarheiten ausgeräumt worden sind. Es waren viele Dinge zu klären und auch klar zu erläutern. Unserem Regierungspartner, Michael Bernhard, recht herzlichen Dank dafür, dass es gelungen ist, aber auch den Oppositionsparteien, die Fragen gestellt haben, die wir Fragen auch beantworten konnten! Vielen Dank auch an meine Sozialpartner, die Bausozialpartner, vertreten durch Bundesinnungsmeister Robert Jägersberger, der diesen Weg auch mitgegangen ist, um den Betrieben in Österreich mehr Fairness, mehr Chancen für einen fairen Wettbewerb zu geben! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

14.41

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf.

RN/116

14.41

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier im Haus! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen im Haus und natürlich auch Sie, die Sie vor dem Bildschirm zuschauen! Wer einen Betrieb führt, braucht eines: klare Regeln und natürlich auch Rechtssicherheit, und genau darum geht es in dieser Buak-Novelle. Ja, wir digitalisieren, das hat Kollege Muchitsch schon gesagt, das ist sinnvoll: Weniger Papierkram, weniger Abläufe und eine moderne Verwaltung erleichtern den Arbeitsalltag für Betriebe und ihre Mitarbeiter gleichermaßen. 

Der aus Sicht der Wirtschaft entscheidende Punkt in dieser Novelle ist aber ein anderer. Mit dieser Novelle schaffen wir endlich klare Abgrenzungen, welche Betriebe tatsächlich unter das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz fallen – und welche eben nicht. Das klingt technisch, ist aber für viele Unternehmer von enormer Bedeutung, würde ich sagen. 

In den vergangenen Jahren hat das zu vielen Unstimmigkeiten geführt. Es war Unsicherheit am Markt: Habe ich eine Bauleistung, leiste ich gerade am Bau etwas, muss ich das der Buak melden, ja oder nein? Es wurden seitens der Buak nachträgliche Forderungen gestellt, wo wir natürlich um Klarheit gebeten haben. Diese Klarheit schaffen wir jetzt mit dieser Novelle, wir schaffen Sicherheit, dass es zu keinen nachträglichen Kosten kommt und dass auch klar ist, dass Metalltechnikbetriebe nicht der Buak unterliegen. 

Auch bei den Spenglern, die bereits unter die Buak fallen, werden wir Klarheit schaffen, was Spenglerarbeit ist und was es bedeutet, einen Mischbetrieb zu haben, denn Spenglerbetriebe sind nicht nur reine Spenglerbetriebe, sie leisten auch Tätigkeiten im Metallbereich. Unter der Voraussetzung, dass sie unter die Buak fallen und eine Gewerbeberechtigung im Metalltechnikbereich haben beziehungsweise teilweise bei Fassaden mitarbeiten, gibt es die Möglichkeit einer Opt-out-Option, damit man auch klar differenzieren kann: Spengler Metall oder reiner Spengler? 

Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Maßnahme, die wir hier gemeinsam treffen, und Klarheit und Rechtssicherheit braucht es für alle. Ich darf auch die Gelegenheit nutzen, den Sozialpartnern, die das verhandelt haben – es braucht immer einen gemeinsamen Weg, und den haben wir auch diesmal wieder geschaffen –, und natürlich allen hier im Hause, die die Einstimmigkeit ermöglichen, herzlich zu gratulieren. Es freut uns, dass wir Klarheit und Rechtssicherheit für unsere Betriebe haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

14.44

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard.

RN/117

14.44

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter der Überschrift einer Buak-Novelle kann man sich etwas sehr Sperriges vorstellen, weil die Buak aus der Perspektive der Mitarbeitenden sicherlich einen anderen Stellenwert hat als aus Sicht der Unternehmerinnen und Unternehmer. 

Die Buak hat in der Vergangenheit, glaube ich, sehr hehre Ziel verfolgt: sowohl Sicherheit und Klarheit bei den Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden als auch Fairness am Bau herstellen – und gleichzeitig auch die Möglichkeit schaffen, Kontrollen schnell und zügig durchzuführen. Das finden wir als NEOS grundsätzlich sehr positiv. 

Auf der Seite der Betriebe hat sie aber teilweise auch für große Unsicherheit und manchmal auch für großen Ärger gesorgt, weil eben – das hat meine Vorrednerin Tanja Graf auch schon ein Stück weit ausgeführt – für Handwerksbetriebe, die am Bau gearbeitet haben, nicht immer klar war: Bin ich Buak-pflichtig, ja oder nein? Mit welchem Teil bin ich Buak-pflichtig? Diese Novelle löst einen Großteil der Unsicherheiten auf. 

Das metallverarbeitende Gewerbe auf der Baustelle und auch die Spenglerbetriebe, die im Fassadenbereich tätig sind, die sich jetzt auf freiwilliger Basis aus der Buak herausoptieren können, wurden jetzt schon angesprochen. Eine Verbesserung für Spenglerbetriebe, die in der Vergangenheit oft nicht ganz freiwillig Buak-pflichtig wurden, konnte auch erreicht werden. 

Wenn man sich jetzt anschaut, dass für die Buak-pflichtigen Betriebe in Zukunft die Bau-ID kostenlos zur Verfügung steht und man dadurch einen Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung erreicht – mit einem gehobenen Datenschutz – und es für zahlreiche Betriebe in Österreich entweder ein Opt-out aus der Buak oder eine Verbesserung innerhalb der Buak gibt, ist es eine Verbesserung im Gesamtpaket, und da sind wir sehr stolz auf das Verhandlungsergebnis. Daher freuen wir uns, heute dieser Novelle zustimmen zu können. 

Abschließend darf ich allen Spenglerinnen und Spenglern, die weiterhin – noch! – nicht freiwillig in der Buak sind, versichern: Wir NEOS bleiben dran, dass irgendwann zu einer passenden Zeit auch für euch ein Opt-out möglich sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Erasim [SPÖ].)

14.46

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza.

RN/118

14.46

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Buak ist eine ganz wichtige Einrichtung, insbesondere für die Beschäftigten einer Branche, die von nicht unbedingt durchgängiger Beschäftigung geprägt und bedauerlicherweise auch immer wieder von Lohn- und Sozialdumping betroffen ist.

Ohne die Buak würden Bauarbeiter:innen oft weder einen Urlaubsanspruch noch einen Abfertigungsanspruch haben. Und was man auch noch betonen muss: Wenn es Schlechtwetter gibt, wenn beispielsweise Bauaufträge wetterbedingt unterbrochen werden müssen, ist die Buak die Einrichtung, die entsprechend einspringt und auch die Lohnkosten übernimmt. Das heißt, in Wirklichkeit schützt sie auch davor, dass Bauarbeiter de facto eigentlich nicht als Tagelöhner behandelt werden, und deshalb ist sie eine ganz wichtige Institution. 

Ich möchte kurz auf einen Punkt eingehen, der heute noch nicht erwähnt worden ist: dass wir nämlich heute auch Änderungen im Zusammenhang mit der Buak beschließen, die als unmittelbare Folgen des menschengemachten Klimawandels und seinen Auswirkungen auf die Arbeitswelt nötig geworden sind. Ich habe es schon erwähnt: Die Buak übernimmt ja einen Teil der Lohnkosten, wenn Bautätigkeiten aufgrund von Wetterbedingungen ausfallen müssen. Bei der Schlechtwetterentschädigung gab es bis jetzt eine getrennte Obergrenze von 200 entfallenen Arbeitsstunden im Winter und 120 im Sommer, wobei die nicht benötigten Sommerstunden in den Winter mitgenommen werden konnten, umgekehrt aber nicht. Das war sozusagen ein Goodie für die Dienstgeber. Inzwischen gibt es aber klimawandelbedingt immer mehr hitzebedingte Ausfallstunden und die durch den Winter bedingten Ausfallstunden treten eigentlich mehr und mehr in den Hintergrund. Vor diesem Hintergrund ist diese Änderung zustande gekommen. Durch diese wetterbedingten Umstände, die dazu geführt haben, dass sich die Arbeitsbedingungen ändern beziehungsweise die Schlechtwettertage verschieben, wurde die Regelung betreffend Ausfallstunden dahin gehend adaptiert, dass künftig 320 Ausfallstunden – unabhängig davon, ob im Sommer oder Winter – auf das ganze Jahr gerechnet werden. 

Die Auswirkungen der Klimakrise sind ganz konkret. Wir spüren sie in der Arbeitswelt, in den Büros, wir spüren sie auf den Baustellen, aber auch in den Spitälern. Die Arbeitswelt und damit vor allem auch die Betriebe werden sich im Sinne der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer:innen darauf einstellen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anpassen müssen. In diesem Sinne ist die heute zu beschließende Buak-Novelle ausdrücklich bemerkenswert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/119

14.49

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht gestatten Sie mir ein paar allgemeine Worte über die Buak, weil vielleicht nicht jeder weiß, was die Buak eigentlich ist.

Wenn wir heute über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, eben jene Buak, sprechen, dann reden wir über eines der stabilsten Fundamente der österreichischen Sozialpartnerschaft. Die Wurzeln dieser Institution reichen bis ins Jahr 1946 zurück, in jenes Jahr, in dem die Sozialpartnerschaft in ihrer heutigen Form ihre Aktivitäten aufgenommen hat. In den Siebziger- und Achtzigerjahren wurde die Struktur geschaffen, die wir heute kennen: ein gesetzlich eingerichteter Selbstverwaltungskörper, der speziell auf die Bedürfnisse einer Branche zugeschnitten ist, und zwar – es wurde bereits gesagt – einer Branche, die wie kaum eine andere von häufigen Arbeitgeberwechseln geprägt ist und die wie kaum eine andere auch von den Wetterbedingungen abhängig ist. 

Ein Grundpfeiler der Buak ist eben die Sozialpartnerschaft. Unter der gemeinsamen Leitung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern wird sichergestellt, dass die Interessen beider Seiten gleichmäßig berücksichtigt werden. Diese Zusammenarbeit garantiert, dass die gemeinsam geschaffenen Regelungen ausgewogen sind. Sie garantiert, dass faire Rahmenbedingungen am Bau herrschen und die Regelungen auch von allen umgesetzt werden. 

Welche Vorteile bringt die Buak der Baubranche? – Ganz klar: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Buak Sicherheit. Urlaubsansprüche oder der Anspruch auf die Abfertigung alt hängen nicht vom laufenden Dienstverhältnis ab, sondern von der Zugehörigkeit zur Baubranche. Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind diese Ansprüche sicher. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber keine Lohnzuschläge an die Buak zahlt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall ihre Ansprüche nicht einklagen. 

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Überbrückungsgeld. Das Überbrückungsgeld garantiert den Bauarbeitern nach Jahrzehnten harter körperlicher Arbeit einen finanziell abgesicherten Übergang in die Pension. Es schließt die ungewollte einkommensfreie Lücke vor der Pension, während gleichzeitig Abfertigungsansprüche für die Arbeitnehmer voll erhalten bleiben. 

Aber auch für Arbeitgeber bietet das System klare Vorteile. Die finanzielle Last wird auf die gesamte Branche verteilt, was Planungssicherheit schafft. Betriebe müssen keine hohen Rückstellungen für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden, und es werden einheitliche Standards geschaffen, deren Einhaltung von der Buak im Zuge der Betrugsbekämpfung kontrolliert wird. Damit wird auch ein fairer Wettbewerb in der Branche ermöglicht, und das ist auch ganz, ganz wichtig. 

Zur heutigen Novelle: Ja, die Arbeitswelt verändert sich. Das sehen wir, das spüren wir an vielen Stellen, auch auf der Baustelle. Daher stehen wir nicht still, sondern passen unsere Regelungen immer wieder an. Die heutige Novelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung. 

Ein zentrales Element ist die Umstrukturierung der Bau-ID-Karte. Abgeordneter Muchitsch hat sie ja bereits hergezeigt. Diese kleine Karte im Scheckkartenformat ist sozusagen der Gamechanger. Diese Karte ist ein Werkzeug im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie illegale Beschäftigung. Sie ermöglicht die papierlose Baustelle, da Dokumente wie Lohnunterlagen digital hochgeladen werden können und somit als direkt auf der Baustelle bereitgehalten gelten. Sie erleichtert damit die Kontrollen durch Finanzpolizei und Sozialversicherung, da Daten über Schnittstellen tagesaktuell und effizient abgerufen werden können. 

Schließlich bringt die Novelle auch wichtige Klarstellungen im Geltungsbereich, um langwierige Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wurde auch bereits in den Reden erwähnt: Für die Metalltechnikbetriebe wurde eine weitgehende Ausnahmebestimmung geschaffen. Das schafft Rechtssicherheit für Betriebe, die beispielsweise im Fassadenbau tätig sind. 

Selbstverständlich beruht auch diese Buak-Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner in der Baubranche. Zusammenfassend lässt sich sagen, die Buak ist das lebende Beispiel dafür, dass Wirtschaft und soziale Sicherheit keine Gegensätze sind, sondern Hand in Hand gehen, wenn die Sozialpartner stark und gemeinsam an einem Strang ziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

14.54

RN/120

Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich Ihnen das Wort erteile, Herr Abgeordneter Pöttinger, und den Vorsitz übergebe, möchte ich während meiner Vorsitzführung noch mitteilen, dass ich Nachschau gehalten habe, weil mir – wie natürlich Ihnen auch – erinnerlich war, dass die Bezeichnung „Zillertaler Gender-Steiner“ nicht heute erstmals gefallen ist, sondern wir das in vorangegangenen Sitzungen auch schon hatten. Ich möchte nur festhalten, dass es laut Nachschau und Einsicht in die Protokolle diese Bezeichnung schon mehrfach gegeben hat und es da keinen Ordnungsruf – im Übrigen nicht während meiner Vorsitzführung – und auch kein Verlangen auf einen Ordnungsruf gegeben hat. 

Nichtsdestotrotz werden wir uns in der Präsidialkonferenz darüber unterhalten, aber diese Bezeichnung hat mehrfach in Debatten zu keinem Ordnungsrufverlangen und auch zu keinem Ordnungsruf des vorsitzführenden Präsidenten geführt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)


Nun erteile ich Ihnen, Herr Abgeordneter Pöttinger, das Wort.

RN/121

14.55

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frau Ministerin, danke für den geschichtlichen Einblick: 1946 wurde die Buak gegründet – ich habe mir immer gedacht, Beppo Muchitsch, der Mister Buak, hat sie erfunden. Jetzt weiß ich das auch, aber ich glaube, Beppo, du bleibst der Mister Buak. Du kämpfst für diese Sache, und wie die Einstimmigkeit heute beweist, ist diese Sache gut. (Präsident Rosenkranz übernimmt den Vorsitz.)

Diese Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes bringt weniger Bürokratie und mehr Gerechtigkeit. Die Bau-ID-Karte ist eine Serviceleistung der Buak. Kontrollen auf Baustellen werden schneller und einfacher. Fairness ist für alle Betriebe extrem wichtig. Für alle Buak-pflichtigen Betriebe wird die Bau-ID-Karte kostenlos, und sie bleibt nach wie vor freiwillig. Alle anderen Betriebe können sich auf Wunsch bei der Bau-ID GmbH kostenpflichtig registrieren lassen. Die Datentrennung von Buak- und Nicht-Buak-Betrieben ist gewährleistet. 

Es gibt auch positive Infos für die Spenglerbetriebe: All jene, die über eine eingeschränkte oder uneingeschränkte Gewerbeberechtigung für Metalltechnik verfügen und ausschließlich vorgehängte hinterlüftete Fassaden montieren, sollen auf Antrag aus dem Geltungsbereich der Buak ausscheiden können. Das Ausscheiden – und das ist jetzt wichtig, auch für diese Betriebe – möge bis zum 31. Oktober angemeldet werden. Das heißt, in diesem Jahr haben sie bis 31. Oktober die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen, beziehungsweise auch im nächsten Jahr bis 31. Oktober. Dann scheiden sie mit Jahresende aus. Natürlich wird die Buak dann überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass da Möglichkeiten bestehen. 

Anhängige Verfahren mit Metalltechnikbetrieben werden jetzt noch einmal genauer geprüft beziehungsweise wird es da Möglichkeiten geben. Das Ziel ist, für eine verwaltungsökonomische und praktikable Bereinigung anhängiger Fälle zu sorgen. Ich gehe davon aus, dass da gütig gehandelt wird. 

Nun darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen: 

RN/121.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Tanja Graf, Josef Muchitsch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 917/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (574 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: 

Der vorliegende Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 2 (Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach der Z 7a wird folgende Z 7b eingefügt:

»7b. § 25 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Entrichtete Zuschläge sowie Sicherheiten und Pfändungspfandrechte, die für Zuschläge bestellt oder erworben wurden, können nicht nach der Insolvenzordnung, RGBI. Nr. 337/1914, angefochten werden, wenn das Vermögen des Schuldners zumindest ausreicht, um die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 71 Abs. 2 der Insolvenzordnung). Fehlt es an einem solchen Vermögen, ist die Anfechtung ausgeschlossen, soweit die Zuschläge sowie die dafür bestellten oder erworbenen Sicherheiten und Pfandrechte den Betrag von 4 000 Euro übersteigen.“«


Im Grunde geht es dabei um eine Absicherung der Beiträge im Insolvenzfall, ähnlich wie bei der Sozialversicherung, und aufgrund der strukturellen Vergleichbarkeit der Buak mit den Sozialversicherungsträgern soll eine an § 65 Abs. 3 ASVG angelehnte Regelung hinsichtlich der entrichteten Zuschläge sowie Sicherheiten und Pfändungspfandrechte, die für Zuschläge bestellt oder erworben werden, in das BUAG aufgenommen werden. 

Zudem stehen den Zuschlagsförderungen der Buak konkrete Leistungsverpflichtungen der Buak gegenüber, die die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch unabhängig von der tatsächlichen Einbringlichkeit der Zuschläge geltend machen können.

Dieses Merkmal trifft auch auf die Sozialversicherungsträger zu. Sobald Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet sind, erhalten sie Versicherungsleistungen; auch und wenn die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag nicht abgeführt hat. Das dient der Sicherheit.

Ich hoffe, ich habe es ausreichend erklärt. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

15.01

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/121.2

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (AA-75)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

RN/122

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 574 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Tanja Graf, Josef Muchitsch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Tanja Graf, Josef Muchitsch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 574 der Beilagen.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.