RN/118

14.46

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Buak ist eine ganz wichtige Einrichtung, insbesondere für die Beschäftigten einer Branche, die von nicht unbedingt durchgängiger Beschäftigung geprägt und bedauerlicherweise auch immer wieder von Lohn- und Sozialdumping betroffen ist.

Ohne die Buak würden Bauarbeiter:innen oft weder einen Urlaubsanspruch noch einen Abfertigungsanspruch haben. Und was man auch noch betonen muss: Wenn es Schlechtwetter gibt, wenn beispielsweise Bauaufträge wetterbedingt unterbrochen werden müssen, ist die Buak die Einrichtung, die entsprechend einspringt und auch die Lohnkosten übernimmt. Das heißt, in Wirklichkeit schützt sie auch davor, dass Bauarbeiter de facto eigentlich nicht als Tagelöhner behandelt werden, und deshalb ist sie eine ganz wichtige Institution. 

Ich möchte kurz auf einen Punkt eingehen, der heute noch nicht erwähnt worden ist: dass wir nämlich heute auch Änderungen im Zusammenhang mit der Buak beschließen, die als unmittelbare Folgen des menschengemachten Klimawandels und seinen Auswirkungen auf die Arbeitswelt nötig geworden sind. Ich habe es schon erwähnt: Die Buak übernimmt ja einen Teil der Lohnkosten, wenn Bautätigkeiten aufgrund von Wetterbedingungen ausfallen müssen. Bei der Schlechtwetterentschädigung gab es bis jetzt eine getrennte Obergrenze von 200 entfallenen Arbeitsstunden im Winter und 120 im Sommer, wobei die nicht benötigten Sommerstunden in den Winter mitgenommen werden konnten, umgekehrt aber nicht. Das war sozusagen ein Goodie für die Dienstgeber. Inzwischen gibt es aber klimawandelbedingt immer mehr hitzebedingte Ausfallstunden und die durch den Winter bedingten Ausfallstunden treten eigentlich mehr und mehr in den Hintergrund. Vor diesem Hintergrund ist diese Änderung zustande gekommen. Durch diese wetterbedingten Umstände, die dazu geführt haben, dass sich die Arbeitsbedingungen ändern beziehungsweise die Schlechtwettertage verschieben, wurde die Regelung betreffend Ausfallstunden dahin gehend adaptiert, dass künftig 320 Ausfallstunden – unabhängig davon, ob im Sommer oder Winter – auf das ganze Jahr gerechnet werden. 

Die Auswirkungen der Klimakrise sind ganz konkret. Wir spüren sie in der Arbeitswelt, in den Büros, wir spüren sie auf den Baustellen, aber auch in den Spitälern. Die Arbeitswelt und damit vor allem auch die Betriebe werden sich im Sinne der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer:innen darauf einstellen und die Arbeitsbedingungen entsprechend anpassen müssen. In diesem Sinne ist die heute zu beschließende Buak-Novelle ausdrücklich bemerkenswert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Korinna Schumann zu Wort gemeldet. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.