RN/119

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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht gestatten Sie mir ein paar allgemeine Worte über die Buak, weil vielleicht nicht jeder weiß, was die Buak eigentlich ist.

Wenn wir heute über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, eben jene Buak, sprechen, dann reden wir über eines der stabilsten Fundamente der österreichischen Sozialpartnerschaft. Die Wurzeln dieser Institution reichen bis ins Jahr 1946 zurück, in jenes Jahr, in dem die Sozialpartnerschaft in ihrer heutigen Form ihre Aktivitäten aufgenommen hat. In den Siebziger- und Achtzigerjahren wurde die Struktur geschaffen, die wir heute kennen: ein gesetzlich eingerichteter Selbstverwaltungskörper, der speziell auf die Bedürfnisse einer Branche zugeschnitten ist, und zwar – es wurde bereits gesagt – einer Branche, die wie kaum eine andere von häufigen Arbeitgeberwechseln geprägt ist und die wie kaum eine andere auch von den Wetterbedingungen abhängig ist. 

Ein Grundpfeiler der Buak ist eben die Sozialpartnerschaft. Unter der gemeinsamen Leitung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern wird sichergestellt, dass die Interessen beider Seiten gleichmäßig berücksichtigt werden. Diese Zusammenarbeit garantiert, dass die gemeinsam geschaffenen Regelungen ausgewogen sind. Sie garantiert, dass faire Rahmenbedingungen am Bau herrschen und die Regelungen auch von allen umgesetzt werden. 

Welche Vorteile bringt die Buak der Baubranche? – Ganz klar: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Buak Sicherheit. Urlaubsansprüche oder der Anspruch auf die Abfertigung alt hängen nicht vom laufenden Dienstverhältnis ab, sondern von der Zugehörigkeit zur Baubranche. Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind diese Ansprüche sicher. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber keine Lohnzuschläge an die Buak zahlt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall ihre Ansprüche nicht einklagen. 

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Überbrückungsgeld. Das Überbrückungsgeld garantiert den Bauarbeitern nach Jahrzehnten harter körperlicher Arbeit einen finanziell abgesicherten Übergang in die Pension. Es schließt die ungewollte einkommensfreie Lücke vor der Pension, während gleichzeitig Abfertigungsansprüche für die Arbeitnehmer voll erhalten bleiben. 

Aber auch für Arbeitgeber bietet das System klare Vorteile. Die finanzielle Last wird auf die gesamte Branche verteilt, was Planungssicherheit schafft. Betriebe müssen keine hohen Rückstellungen für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden, und es werden einheitliche Standards geschaffen, deren Einhaltung von der Buak im Zuge der Betrugsbekämpfung kontrolliert wird. Damit wird auch ein fairer Wettbewerb in der Branche ermöglicht, und das ist auch ganz, ganz wichtig. 

Zur heutigen Novelle: Ja, die Arbeitswelt verändert sich. Das sehen wir, das spüren wir an vielen Stellen, auch auf der Baustelle. Daher stehen wir nicht still, sondern passen unsere Regelungen immer wieder an. Die heutige Novelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung. 

Ein zentrales Element ist die Umstrukturierung der Bau-ID-Karte. Abgeordneter Muchitsch hat sie ja bereits hergezeigt. Diese kleine Karte im Scheckkartenformat ist sozusagen der Gamechanger. Diese Karte ist ein Werkzeug im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie illegale Beschäftigung. Sie ermöglicht die papierlose Baustelle, da Dokumente wie Lohnunterlagen digital hochgeladen werden können und somit als direkt auf der Baustelle bereitgehalten gelten. Sie erleichtert damit die Kontrollen durch Finanzpolizei und Sozialversicherung, da Daten über Schnittstellen tagesaktuell und effizient abgerufen werden können. 

Schließlich bringt die Novelle auch wichtige Klarstellungen im Geltungsbereich, um langwierige Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wurde auch bereits in den Reden erwähnt: Für die Metalltechnikbetriebe wurde eine weitgehende Ausnahmebestimmung geschaffen. Das schafft Rechtssicherheit für Betriebe, die beispielsweise im Fassadenbau tätig sind. 

Selbstverständlich beruht auch diese Buak-Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner in der Baubranche. Zusammenfassend lässt sich sagen, die Buak ist das lebende Beispiel dafür, dass Wirtschaft und soziale Sicherheit keine Gegensätze sind, sondern Hand in Hand gehen, wenn die Sozialpartner stark und gemeinsam an einem Strang ziehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

14.54

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.