RN/125
15.09
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke schön, Herr Präsidentin! Frau Bundesministerin! Trotz Sparbudget und Budgetdesaster werden 2,4 Milliarden Euro für die Erhöhungen der Pensionen zur Verfügung gestellt. Für 2027 ist vorgesehen, dass Pensionen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6 930 Euro brutto um 2,95 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus gibt es einen Fixbetrag von 204,44 Euro.
Entscheidend ist da aber auch, dass das Gesamtpensionseinkommen – und zwar das sozialversicherungsrechtliche – verschiedener Pensionen gemeinsam gesehen wird. Es werden also nicht künstlich die Pensionen extra erhöht, sondern zusammengefasst und dann aufgrund der Summe, die sich ergibt, erhöht.
Ausdrücklich möchte ich auch noch erwähnen, dass die Ausgleichszulage mit 3,3 Prozent erhöht werden wird. Es geht uns einfach um eine soziale Staffelung, die wir in vielen Bereichen kennen: Wer weniger hat, braucht stärkere Unterstützung, wer sehr hohe Pensionseinkommen hat, muss nicht zusätzlich bevorzugt werden.
Darum wäre dieser Grundsatz auch bei den Sonderpensionen – was das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz betrifft – in unserem Antrag so berücksichtigt worden, dass eben auch diese Leistungen erfasst sind und bei dieser Pensionsanpassung zusammengefasst werden.
Warum spreche ich im Konjunktiv? – Leider musste der Vorsitzende des Sozialausschusses, mein Kollege Beppo Muchitsch, einen Rückverweisungsantrag stellen, da es eben leider vonseiten der Grünen und der FPÖ keine Zustimmung gibt. Da es in diesem Bereich natürlich auch Länderzuständigkeiten gibt, bräuchte man eine verfassungsrechtliche Zweidrittelmehrheit, die wir jetzt leider nicht erreicht haben.
Darum verstehe ich nicht, Frau Belakowitsch, dass Sie sagen, Sie sind nicht einbezogen worden. Meines Wissens hat es sehr wohl auch Gespräche mit der FPÖ gegeben. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein! Wann sollen die gewesen sein?) Das können wir nachher noch besprechen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sagen Sie es gleich, damit die Leute auch wissen, dass es keine gegeben hat!) Also meines Wissens hat es heute auch ein Gespräch mit meinem Kollegen Beppo Muchitsch gegeben. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein!) – Gut, dann bin ich offensichtlich falsch informiert. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Offensichtlich!)
Aber es ist auch sehr interessant, was Sie hier zu den Sonderpensionen sagen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber Sie sind sehr häufig falsch informiert, Frau Kollegin!) – Nein, überhaupt nicht. Meistens habe ich recht, wenn es um Ihre Aussagen geht. Darum verstehe ich es nicht. Sie haben jetzt selbst gesagt, wie groß die Sonderpensionen sind, dass man da etwas tun muss. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie verstehen viel nicht!) Sie reden immer vom kleinen Mann, und da passt es irgendwie nicht zusammen, wenn wir jetzt die Sonderpensionen ohne Probleme erhöhen können. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ihr habt es beschlossen!) Aber ihr geht da nicht mit, ihr seid also nach wie vor für die Sonderpensionen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo ist die Reform? Es ist ja keine Reform!)
Wir als SPÖ – das möchte ich klar sagen – sind für ein Altern in Würde, für ein öffentliches Pensionssystem, das möchte ich an dieser Stelle auch ganz klar betonen (Abg. Wurm [FPÖ]: Die Luxuspensionen! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und die Luxuspensionen!), gegen die Luxuspensionen. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt möchte ich ganz zum Schluss noch ein paar Worte zu dem Antrag der Freiheitlichen zum „Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe“ sagen. Wir lehnen diesen Antrag ab, aber nicht, weil uns dieses Anliegen nicht wichtig wäre; ganz im Gegenteil: Wir haben im Regierungsprogramm ganz klar definiert: kein online only. (Abg. Stefan [FPÖ]: Kein online only!) Für die, die es nicht verstehen sollten: Es geht uns darum, dass im Regierungsprogramm klar festgesetzt ist, dass man eine persönliche, schriftliche oder telefonische Möglichkeit hat, in der Verwaltung und in der Daseinsvorsorge seine Anträge einzubringen.
Da möchte ich noch auf die Barrierefreiheit hinweisen, die natürlich nicht nur räumlich, sondern auch im digitalen Raum und bei den Behördenwegen wichtig ist. Digitalisierung darf einfach niemanden ausschließen, nicht ältere Menschen, nicht Menschen mit Behinderungen und auch nicht diejenigen, die keinen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Wir sichern Wahlfreiheit: digital dort, wo es hilft, analog dort, wo Menschen es brauchen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.14
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Koza. Eingemeldet sind 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.