RN/129
15.29
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für das Wort! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zuerst kurz über die Pensionsanpassung 2027 per se reden, denn um die geht es ja in einer gewissen Weise, und darüber, wieso die Verfassungsbestimmung so wichtig wäre.
Aus unserer Sicht werden die Pensionen 2027 fair, treffsicher und aufgrund des Versicherungsprinzips auch angehoben. Von „alles runterreißen“, Kollegin Belakowitsch, kann wirklich nicht die Rede sein. Im nächsten Jahr werden alle Pensionen erhöht – und zwar nehmen wir dafür 2,4 Milliarden Euro in die Hand. Alle Pensionen werden um 2,95 Prozent, die Ausgleichszulagen um 3,3 Prozent erhöht.
Ja, wir würden gerne einen Deckel einziehen. Ich sage: würden, weil wir dafür, dass das überall gilt, auch diese Verfassungsbestimmung, diese Zweidrittelmehrheit benötigen. Ja, gerade sehr hohe Pensionen können nur außerhalb des ASVG-Systems entstehen, wenn verschiedene Pensionsarten oder öffentliche Pensionen zusammenkommen. Genau deshalb wäre es wichtig, denn so kann es passieren, dass Leute, die zwei oder drei Pensionen aus verschiedenen Töpfen zusammenbekommen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die haben oft nur zwei!), plötzlich eine höhere Pensionserhöhung bekommen als eine Person, die das Ganze nur aus einem Topf bekommt.
Das heißt, es geht schlussendlich um Treffsicherheit, es geht aber vor allem um Fairness und um die Sicherung des Versicherungsprinzips. Dafür braucht es diese Verfassungsbestimmung – und dass wir da im Moment noch keine Zweidrittelmehrheit zustande bekommen, finde ich sehr schade. Da müssen es sich die Grünen auch in gewisser Weise gefallen lassen, dass wir sagen, dass sie gemeinsam mit der FPÖ in der jetzigen Situation Luxuspensionisten die Mauer machen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Shetty [NEOS]: Ja! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein! – Abg. Schartel [FPÖ]: Aber! – Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)
Man muss ehrlich sagen, dass Luxuspensionisten ohne diese Zweidrittelmehrheit, ohne diese Verfassungsbestimmung (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer [Grüne]) eine höhere Pensionserhöhung als normale ASVG-Versicherte bekommen. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].) Das ist ja kein Novum, Kollege Koza! Ihr habt in der Vergangenheit immer wieder dieser Einbeziehung zugestimmt (Abg. Koza [Grüne]: Ändert die Luxuspensionsregel und wir stimmen zu!), weil es sinnvoll ist. Ohne diesen Beschluss bekommen wie gesagt Hunderte Luxuspensionistinnen und -pensionisten eine Erhöhung, die nicht gerechtfertigt ist. Dass Sie dabei zusammenarbeiten, hatte ich wirklich nicht auf meiner Bingo-Karte. (Abg. Koza [Grüne]: So funktioniert es nicht! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wir arbeiten nicht zusammen! – Abg. Koza [Grüne]: ... in der Demokratie!) Aber gut, machen wir nochmals ein bisschen parlamentarische Selbstbeschäftigungstherapie und reden wir im Sozialausschuss mit einer Rückverweisung nochmals darüber.
Eines möchte ich aber sagen, Kollege Koza, weil diese Debatte vermischt wird: In der Verfassungsbestimmung geht es um die Anpassung im nächsten Jahr. (Abg. Koza [Grüne]: Ich weiß!) Ich bin sofort bereit – und das wissen Sie (Abg. Koza [Grüne]: Ich weiß!) – über das Thema Sonderpensionenbegrenzungsgesetz zu diskutieren. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Koza [Grüne]: Na dann ...! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na dann reden wir darüber!) Ich bin sofort bereit, da etwas zu machen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, dann reden wir darüber, Herr Kollege!) Sie wissen es vielleicht nicht, weil Sie die Budgetunterlagen vielleicht nicht im Detail gelesen haben – von Kollegen Koza weiß ich, dass er sie gelesen hat –, aber es ist im Strategiebericht klargestellt: 15 Millionen Euro werden auch im kommenden Jahr zusätzlich (Abg. Koza [Grüne]: Wir helfen euch dabei sogar!) von Luxuspensionistinnen und Luxuspensionisten zur Budgetkonsolidierung beigetragen, weil es nicht sein kann, dass die privilegiertesten Pensionisten in diesem Land – deren Pensionen keine Beiträge gegenüberstehen – bei der Budgetkonsolidierung nicht auch einen Beitrag leisten. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Schwarz [Grüne]. – Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)
Ja, es gibt die Frage, wie man die Fehler oder die zu wenig weitgehende Umsetzung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes von 2014 beheben oder es besser machen kann. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja!) Aber, Kollege Wurm, ich war damals vielleicht nicht als Abgeordneter bei den Verhandlungen dabei (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber als Referent!), aber ich war in anderer Form bei den Verhandlungen dabei. Im Unterschied zu Ihnen waren wir relativ lange am Verhandlungstisch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: So lange war das nicht!) und wissen deshalb auch, wo es leider verfassungsrechtliche Grenzen gibt. Im Unterschied zu Ihnen haben wir damals auch ganz klar gezeigt, wo aus unserer Sicht noch etwas zu machen war, und haben allumfassende Abänderungsanträge gemacht. Das ist Parlamentarismus, das ist Oppositionsarbeit, wie ich glauben würde, dass sie sich gehört – dass man eben nicht nur das Blaue vom Himmel verspricht, wie Sie es gerne machen. (Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS].)
Eines ist nämlich in Verbindung mit den Luxuspensionen schon auch einmal klarzustellen: Wer glaubt, dieses Pensionssystem mit einer Begrenzung, Einschränkung von Luxuspensionen zu reparieren, nachhaltig zu gestalten, der ist so etwas von auf dem falschen Dampfer unterwegs! (Abg. Koza [Grüne]: Nein ...!) Da geht es um ein paar Hundert Millionen Euro. Wir schießen schon fast Dutzende Milliarden Euro ins Pensionssystem zu! (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ein paar Hundert Millionen ...!) Es geht um Gerechtigkeit, da bin ich bei Ihnen. Es geht darum, auch Verständnis für zukünftige Pensionsreformen zu schaffen. Das Pensionssystem retten wir mit einer Beschränkung von Luxuspensionen leider nicht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, aber ...!)
15.33
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bevor ich der Frau Bundesministerin das Wort erteile, hat sich Abgeordneter Obernosterer zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen. Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.