RN/131
15.34
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor wir in die Materie dieses Punktes eingehen, ist es, glaube ich, wichtig, zu sagen, dass wir alle eine sehr große Wertschätzung für die Leistungen der Pensionistinnen und Pensionisten für unsere Gesellschaft, für Österreich haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ihr habt aber eine komische Art, das zu zeigen!), dass wir sehr dankbar für die Leistungen, die sie auch noch im Pensionsalter erbringen, sind. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Von Dank kann man sich nichts kaufen!) Wir haben viele Pensionistinnen und Pensionisten, die Kinderbetreuungsaufgaben übernehmen, die Pflege übernehmen, die in der freiwilligen Arbeit Großartiges leisten. Das muss gesagt werden: Dafür sind wir sehr dankbar! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Scheucher-Pichler [ÖVP] und Lukas Hammer [Grüne].)
Trotzdem: Die Budgetlage unseres Landes ist immer noch angespannt, und es ist kein Geheimnis, dass es von uns allen, gerade auch von der Politik, einer maßvollen, umsichtigen und verantwortungsvollen Vorgangsweise bedarf. Wir müssen schauen: Wie können wir die Pensionen anpassen? Was ist finanziell machbar? Was ist sozial gerecht? – Ich denke, der Vorschlag der Anpassung, den wir jetzt auf den Weg bringen, ist ein gerechter, fairer Vorschlag.
Es ist ganz, ganz wichtig, dass wir die Mindestpensionen, die Ausgleichszulagen, die Richtsätze der Richtsatzbezieher:innen mit 3,3 Prozent anpassen – das ist ganz wichtig – und dass 100 Prozent aller Pensionen von ASVG-Pensionistinnen und -Pensionisten mit 2,95 Prozent angepasst werden. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Um diese Anpassung wirklich fair zu gestalten, ziehen wir als Berechnungsgrundlage das Gesamtpensionseinkommen heran. Das bedeutet konkret: Alle Pensionsleistungen werden zusammengezählt – und das gilt ausnahmslos auch für die Sonderpensionen.
Ein wichtiges Zeichen unserer sozialen Verantwortung ist: Besonders hohe Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage – es wurde heute schon gesagt, das sind 6 930 Euro – werden nicht prozentuell, sondern mit einem monatlichen Fixbetrag erhöht, der 204,44 Euro beträgt. Das ist eine faire Lösung, und wir schaffen dadurch eine soziale Staffelung und den für uns nötigen finanziellen Spielraum.
Um eine bundesweite, lückenlose Umsetzung zu garantieren, würden wir eine Verfassungsbestimmung auf den Weg bringen. Das wäre ganz, ganz wichtig, weil wir damit sicherstellen, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen im Bereich der Bundesländer den bundesgesetzlichen Vorgaben folgt. Das wird nun zurückverwiesen. Ich hoffe, dass es im Herbst zu einer Lösung kommt. Ich hoffe, dass es zu Gesprächen kommt, dass es zu dieser Umsetzung kommt, die ganz, ganz wesentlich ist, um auch hierbei zu begrenzen. Ich darf darauf verweisen, dass das nicht in die Materie des Sozialministeriums fällt, aber dass wir natürlich bereit sind, unsere Daten, unser Wissen in alle Verhandlungen miteinzubringen, um gemeinsam zu einer guten Lösung zu kommen.
Dieses Paket ist sozial ausgewogen, es ist budgetär verantwortbar und es schafft bundesweit einheitliche und gerechte Regeln. Diese Pensionsanpassung ist ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft und des Respekts vor den Lebensleistungen der älteren Generation, und ich bitte um breite Zustimmung.
Ich darf noch einen Punkt erwähnen, der ein ganz, ganz wichtiger ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen die Augen vor einer anderen, schleichenden Entwicklung nicht verschließen: Der technische Fortschritt ist dann wertvoll, wenn er allen Menschen zugutekommt. Niemand soll sich dabei abgehängt fühlen. Gleichzeitig müssen Konsumentinnen und Konsumenten auch weiterhin auf vertraute Zugangsweisen und persönlichen Kundenservice zählen können.
Deshalb stärken wir mit 20 Millionen Euro an neuen Offensivmitteln gezielt die analogen Strukturen und die persönliche Begleitung im digitalen Wandel. Wir werden konkrete Maßnahmen direkt gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Pensionistinnen- und Pensionistenorganisationen und unseren Partnern im Behindertenbereich planen. Ein zentraler Hebel wird dabei der Ausbau von Informations- und Unterstützungsangeboten genauso wie der Aufbau echter Orientierung im Alltag sein. Wir brauchen niederschwellige Anlaufstellen, die diese Orientierung im Alltag garantieren. Gleichzeitig stärken wir die lokalen Hilfsstrukturen direkt auf kommunaler Ebene und fördern Netzwerke sowie das freiwillige Engagement im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen.
Wie gesagt wird das mit den Vertreterinnen und Vertretern der Pensionistinnen und Pensionisten und mit den Behindertenorganisationen gemeinsam ausgearbeitet. Wir setzen ein klares Signal und investieren gezielt in Teilhabe. Damit sichern wir ab, dass dieses Land für alle Menschen lebenswert und zugänglich bleibt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
15.39
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schartel. 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.