RN/134

15.42

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Kollegin Schartel hat in ihrem Redebeitrag behauptet, dass es in Österreich kein Recht auf analoges Leben gebe und dass dieses in Gefahr sei. – Diese Behauptung ist unrichtig. (Abg. Schartel [FPÖ]: Sie haben es ja abgelehnt!)

Richtig ist, dass für den gesamten Bereich der Verwaltung und der Gerichte genau das Gegenteil geltendes Recht ist. Mit der Novelle des E-Government-Gesetzes im Jahr 2024 wurde – auch mit den Stimmen der FPÖ (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Stimmt nicht ...!) – in § 1 festgehalten, dass es eben neben der elektronischen auch noch die analoge Möglichkeit geben soll. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Na! Irrtum!) Es gibt keinen Digi-Zwang. Dort, wo es möglich ist, muss es analog weiterhin geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, aber beim Finanzamt nicht, Herr Kollege! – Abg. Zorba [Grüne] – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz, ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Ihr habt mitgestimmt! Das steht da drinnen!)

15.43

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Seemayer. Eingemeldet sind 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.