RN/135

15.43

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zum Budgetbegleitgesetz beziehungsweise zur Pensionsanpassung für 2027 ist schon sehr viel berichtet worden. Ich darf es noch einmal festhalten: Die Pensionen bis zur Höchstbeitragsgrundlage werden um 2,95 Prozent erhöht, jene darüber um einen Fixbetrag von monatlich 204 Euro. Damit ist klargestellt, dass keine Pension gekürzt wird. Im Gegenteil: Wir erhöhen die Pensionen ordentlich. Wir nehmen 2,4 Milliarden Euro in die Hand, und unter den Umständen, so wie derzeit die budgetäre Lage ist, ist das eine saubere, eine ordentliche Pensionserhöhung, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Bei der Deckelung wird natürlich auf das Gesamtpensionseinkommen abgezielt. Wenn jemand mehr als eine Pensionsleistung bezieht, dann soll zusammengerechnet werden. Um das auch bei den Sonderpensionen machen zu können und um auch die Sonderpensionen, die in die Ländergesetzgebung fallen, miteinzubeziehen, braucht es eine Verfassungsbestimmung. Ohne diese Bestimmung ist klar, dass es bei den Sonderpensionen keine Zusammenrechnung geben kann oder geben wird und diese daher – ungedeckelt – um 2,95 Prozent erhöht werden würden. Es gibt in dieser Frage noch keine Zweidrittelmehrheit, aber wir werden uns natürlich darum bemühen. 

Da es schon angesprochen worden ist: Womit kann man unser Pensionssystem retten? – Da darf ich noch auf eine Forderung eingehen, die immer wieder auftaucht, medial vor allem von so manchen sogenannten Experten – wie beispielsweise dem IV-Präsidenten –, aber auch von Abgeordneten hier im Haus, nämlich die Anhebung des Pensionsantrittsalters. Bevor wir über das reden – wir haben es nicht vereinbart, es wird nicht kommen (Abg. Shetty [NEOS]: Irgendwann wird es schon kommen!) –, werden wir noch über ganz andere Punkte in unserem Pensionssystem reden müssen, nämlich darüber, warum ein großer Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Krankenstand oder aus der Arbeitslosigkeit in Pension gehen muss. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Wir müssen darüber reden, dass jemand mit 15 oder 16 Jahren ins Arbeitsleben eintritt und nach 45 Beitragsjahren mit Abschlägen in Pension geht, während andere nach einer öffentlich finanzierten Ausbildung oder einem Studium dann zehn oder 15 Jahre später ins Arbeitsleben einsteigen, um dann mit 35 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können. Wir müssen uns anschauen, bei welchen Berufsgruppen die körperliche und psychische Belastung so hoch ist, dass sie bereits jetzt kaum gesund in Pension gehen können. Und es macht einen Unterschied, ob jemand 35, 40 oder 45 Jahre am Bau, am Hochofen, in der Vollkonti-Schicht, auf Montage oder in der Pflege gearbeitet hat oder Präsident des Fiskalrates ist und anderen ausrichtet, sie sollen gefälligst länger arbeiten. 

Wir werden darüber reden müssen, warum unsere Betriebe kaum Menschen über 60 (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und jetzt noch weniger! – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]) beschäftigen und vor allem keine älteren arbeitssuchenden Menschen einstellen wollen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ihr machts es jetzt aber noch teurer, Herr Kollege!) Erst dann, wenn wir über all diese Themen geredet haben, bevor das nicht passiert, dass wir über all diese Themen reden, ist eine pauschale Forderung nach Erhöhung des Pensionsantrittsalters völlig sinnlos. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eder. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.