RN/153

16.44

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir behandeln hier zusammengenommen drei Tagesordnungspunkte. Beim ersten geht es um das sogenannte Ärztegesetz. Es war so, dass wir im Ausschuss da noch dagegengestimmt haben – Kollege Kaniak hat es richtigerweise schon erwähnt. Es ist 4 Stunden vor Ausschussbeginn noch ein relativ umfangreicher Abänderungsantrag dahergekommen. Wer so etwas seriös bewerten will, kann das ohne Mühe und Not in diesen 4 Stunden nicht, das hätte man uns eigentlich 24 Stunden vorher übermitteln sollen. Daraufhin haben wir dann eben gesagt, wir werden dagegenstimmen, wir werden uns aber das Recht herausnehmen, hier in der Plenarsitzung anders abzustimmen, und das tun wir heute auch: Wir werden dem Vorschlag zustimmen, die Basisausbildung von neun auf sechs Monate zu reduzieren. 

Ich sage aber gleich dazu: Das ist halt auch nur die halbe Miete. Ich weiß nicht, wer von Ihnen Adi Hinterhölzl kennt. Ich glaube, Kollege Hammer kennt ihn, er kommt aus Eidenberg und ist dort Bürgermeister, ÖVP-Bürgermeister. Er hat letzte Woche in den oberösterreichischen Nachrichten einen, wie ich finde, bemerkenswerten Leserbrief geschrieben. Unter anderem schreibt er: „Dieses Wochenende ist meine jüngste Tochter nach fast fertigem Medizinstudium [...] nach Spanien aufgebrochen. In einem Krankenhaus in Bilbao und Valencia macht sie ihr fehlendes Praktikum von vier Monaten und will dann in Spanien bleiben, weil sie in Österreich keine Chance auf einen raschen Abschluss sieht.“ Und er schreibt dann noch weiter: „20 Monate warten Medizinstudenten in Österreich auf einen Ausbildungsplatz.“ – Das ist die Realität, und ganz ehrlich, Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir halt mit den Betroffenen noch einmal reden! Reden wir mit der Jamö, mit den jungen Allgemeinmediziner:innen, reden wir mit der ÖH! Reden wir übrigens auch mit der Ärztekammer! Was sagen die? – Sie sagen: Schaffen wir die Basisausbildung ab, integrieren wir das Ganze in das KPJ, also in das Klinisch-Praktische Jahr, und sichern wir so eine bessere, vor allem eine international vergleichbare Ausbildungszeit. 

Deshalb möchte ich jetzt auch einen entsprechenden Antrag einbringen:

RN/153.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Basisausbildung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht dem Nationalrat bis spätestens Ende 2026 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Basisausbildung gemäß Ärztegesetz mit 1. August 2027 ersatzlos aufgehoben wird und die im Begründungstext angeführten Umsetzungsschritte berücksichtigt werden.“ 


Die Umsetzungsschritte, von denen ich spreche, sind eben beispielsweise die angesprochene Integration ins KPJ oder auch, für ein modernes, international vergleichbares Ausbildungsschema zu sorgen; denn da hinkt Österreich hinterher, und da bekommen wir irgendwann einmal ein Problem mit den Kolleginnen und Kollegen in Deutschland und in der Schweiz, die dort deutlich attraktivere Ausbildungsplätze oder Ausbildungen anbieten. 

Das Zweite, über das wir hier heute reden, ist das Zahnärztegesetz. Da würde ich gerne sagen: Ja eh! – Ich würde gerne zustimmen, nur geht das halt leider nicht; denn was habt ihr gemacht? – Ihr habt in das Zahnärztegesetz auch die Diagnosencodierung hineingeschrieben, und die Diagnosencodierung ist im Zahnärztegesetz an der falschen Stelle, weil das eigentlich ins Dokumentationsgesetz hineingeschrieben gehört. Das ist das dafür notwendige entsprechende Gesetzeswerk, da sind wir uns ja, glaube ich, einig. 

Ihr schreibt es jetzt dort hinein, also an die falsche Stelle, und ihr nehmt dann auch noch gleichzeitig ein Drittel aller Ärztinnen und Ärzte in Österreich aus und sagt: Alle Wahlärztinnen und Wahlärzte im zahnärztlichen Bereich müssen nicht dokumentieren, müssen also keine Diagnosencodierung abgeben! – Sorry to say, wir haben das schon kritisiert und deswegen auch bei den normalen Ärztinnen und Ärzten dagegengestimmt. Wir werden deshalb auch heute nicht zustimmen; falsches Gesetz, die ganze Sache falsch aufgesetzt. 

Die dritte Sache – das wurde eh auch angesprochen – ist noch die Frage der Übertragung der Gesundheitsdaten. Ihr wollt wieder die Ausnahmeregelung im GTelG 2012 verlängern. Auch dem werden wir natürlich nicht zustimmen. Ich habe nicht umsonst das letzte Mal, als es eine entsprechende Verlängerung gegeben hat, hier im Haus gesagt, das ist das letzte Mal, und dazu stehe ich auch. Bitte sorgt dafür, dass die Bundesländer endlich Datenschutz ernst nehmen, insbesondere dann, wenn es um Gesundheitsdaten, wenn es um die Übertragung von Gesundheitsdaten geht! Das sind wir den Menschen hier im Lande schuldig. (Beifall bei den Grünen.)

16.49

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/153.2

Abschaffung der Basisausbildung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung (195/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er ist auch ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. 4 Minuten darf ich als Redezeit einstellen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.