RN/161

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/161.1

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 546 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte wieder jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/161.2

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Basisausbildung und Modernisierung der ärztlichen Ausbildung“. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/161.3

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 547 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Wer auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/161.4

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026, samt Titel und Eingang in 548 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Wer auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.