RN/163
17.27
Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Ja, wir reden jetzt über einen Gesetzentwurf, der die Inverkehrbringung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen neu regeln soll. Der Gesundheitsschutz – Frau Staatssekretärin, wir haben es im Ausschuss auch schon besprochen – ist wichtig, gleich wichtig aber ist die Wahlfreiheit mündiger Bürger. Gesundheitsschutz darf nicht zum Vorwand für mehr Bürokratie werden – auch das haben wir im Ausschuss besprochen.
Wir als Freiheitliche sind auch der Überzeugung, dass nicht noch weiter Kompetenzen verschoben werden sollen, nämlich mit Verordnungsermächtigungen, wie sie die Gesundheitsministerin – wobei sie ja bei den Debatten zu Gesundheitsthemen nie da ist – auch mit diesem Gesetz kriegt. Mit Verordnungsermächtigungen und Verordnungen haben wir in Zeiten von Corona hier im Haus ganz, ganz schlechte Erfahrungen gemacht.
Wer den legalen Handel immer stärker einschränkt – das muss man dann halt auch sehen –, darf sich dann nicht wundern, wenn illegale Anbieter davon profitieren. Unsere Trafikanten, und darauf lege ich schon sehr viel wert, sind ja keine Gegner der Gesundheitspolitik, sondern verlässliche Partner des Staates. Sie verdienen deshalb auch Rechtssicherheit statt immer neue Auflagen. Noch dazu sind unsere Trafikanten oft auch Menschen, die selbst gesundheitlich benachteiligt sind, und das, ohne selber Schuld daran zu sein.
Frau Staatssekretärin, wer Jugendliche schützen will, muss konsequent gegen illegale Onlinehändler und den Schwarzmarkt vorgehen. Dort finden nämlich kaum Alterskontrollen statt. Gesundheitspolitik braucht Augenmaß, klare Regeln, wirksame Kontrollen und praktikable Lösungen, nicht immer neue bürokratische Hürden.
Ein gutes Gesetz schützt die Gesundheit, stärkt den Jugendschutz und ist zugleich verständlich, praxistauglich, verhältnismäßig und unbürokratisch. Genau daran haben wir aber bei diesem Entwurf unsere Zweifel.
Sie haben sich ja im Ausschuss parteiübergreifend mit Blick auf den Jugendschutz in diesem Gesetz abgefeiert, zugleich haben Sie aber dann den Antrag des Herrn Kollegen Kaniak, in dem es darum geht, Lachgas zu verbieten – das ist ja für Jugendliche in Österreich wirklich ein Problem –, im Ausschuss so lapidar abgetan. 2027 gibt es dann eh ein EU-Gesetz, aber bis dahin ist es uns quasi wurscht, was passiert, wenn sich die Jugendlichen Nervenschäden und so weiter zufügen, weil sie es aus ganz normalen Haushaltsautomaten immer noch herauskriegen. Man kennt das ja von den ISI-Sahneboys.
Das Wegwerfverbot der E-Liquids und Tabakerzeugnisse ist ja grundsätzlich eine sinnvolle Idee, aber das haben Sie halt nur auf öffentliche Spielplätze beschränkt, wo auch ausgeschrieben sein muss, dass es ein öffentlicher Spielplatz ist. Wenn ich das Tabakerzeugnis, das E-Liquid also dann irgendwo im Volksgarten oder so wegwerfe, ist es wieder wurscht. Da ist also der Jugendschutz nicht ganz konsequent, Frau Staatssekretär. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Das können die Länder regeln!)
17.30
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.