RN/165

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Peter Haubner: Dann können wir in der Tagesordnung weitergehen: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

RN/166

17.31

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Tabak- und Nikotinkonsum zählen weltweit zu den größten Gesundheitsrisiken, und zwar nicht nur für jene, die diese Produkte benutzen, sondern auch für Unbeteiligte. Wir sprechen hier über eine Vorlage zu einer neuen, strengeren Regulierung beim Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz. 

Es geht bei diesem Thema nämlich nicht nur um klassische Zigaretten, sondern der Gesetzentwurf knüpft an jene Produkte an, die in den vergangenen Jahren den Markt sehr stark verändert haben. Das sind neue Produkte, die an Bedeutung gewonnen haben und speziell bei Kindern und Jugendlichen besonders hohes Suchtpotenzial hervorrufen. Sie sind interessant, bilden aber ein großes Risiko, denn in jenem Alter ist die Gehirnentwicklung und auch die Ausreifung von Emotions- und Verhaltensregulierungen noch nicht abgeschlossen. Das macht sie daher nicht nur für diese Produkte, sondern auch für Werbung und für mediale Einflüsse sehr anfällig. Diese Altersgruppe verwendet gerne eben E-Zigaretten, Nikotinbeutel und Ähnliches. Somit bildet das auch den Einstieg in die Abhängigkeit.

Da in Schulen vermehrt festgestellt wurde, dass Nikotinvergiftungen unter Schülerinnen und Schülern aufgetreten sind, ist es für uns auch wichtig und notwendig, eine Regelung dieser neuen Produkte in die Gesetze aufzunehmen. Ich möchte hier an dieser Stelle drei zentrale Neuerungen der Vorlage erwähnen. 

Die erste sind die elektronischen Einwegzigaretten mit und ohne Nikotin. Diese werden verboten, und die tabakfreien Nikotinerzeugnisse und tabakfreien Nikotinersatzerzeugnisse werden in das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz einbezogen. Damit sind eben im Speziellen diese Nikotinbeutel, sogenannte Pouches, Nikotinschnupfpulver und auch Nikotinzahnstocher gemeint. Diese werden künftig wegen eben besonderer Gefährdung Jugendlicher dem Werbeverbot unterzogen und dürfen auch nur mehr in Trafiken verkauft werden.

Wie schon von Kollegen Steiner erwähnt: Auf öffentlichen Spielplätzen dürfen Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse einschließlich dem Zubehör nicht mehr weggeworfen werden. Es ist uns wichtig, ein hohes Schutzniveau für Kinder zu gewährleisten, denn niemand möchte, dass unsere Kleinsten aus Versehen diese Dinge verschlucken oder auch nur damit in Berührung kommen und damit in höchste Gefahr geraten, denn das ist in der Vergangenheit leider viel zu oft passiert. Wir können nur im öffentlichen Raum regeln, deswegen sind da auch diese öffentlichen Spielplätze angeführt. 

Diese Novelle ist ein wirklich großer und umfassender Schritt. Es ist für einen erweiterten Gesundheits- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz auch in präventiver Sicht und speziell mit Blick auf unsere Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Das ist uns besonders wichtig und das sollte uns allen hier wichtig sein. 

Danke auch an dieser Stelle an die Grünen, die da mit uns mitstimmen. Die FPÖ war ja beim letzten Mal dafür, und jetzt gibt es eine Weiterentwicklung dieser Novelle: Jetzt seid ihr dagegen. Kinder- und Jugendschutz sollte uns alle etwas angehen, auch wenn vielleicht nicht jeder einzelne Punkt in dem Bereich für Sie so annehmbar ist, wie wir das vorgelegt haben, kann man trotzdem im Großen und Ganzen mitgehen. 

Zum Lachgas: Wir haben das im Ausschuss schon debattiert, vielleicht ist das noch nicht so angekommen, ich möchte es daher hier noch einmal sagen: Das gehört geregelt, keine Frage, es geht aber in zwei verschiedene Richtungen. Einerseits wird Lachgas als Arzneimittel, als Narkosegas verwendet, andererseits auch als Lebensmittelzusatzstoff. Das kennen wir alle, es ist in den ISI-Schlagoberskapseln. Es gibt da eben diese zwei Zugänge. Es gibt Gespräche, es muss geregelt werden, aber die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen und Sie sind herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinn vielen Dank für die Zustimmung zu diesem wichtigen, wichtigen Schritt und diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

17.35

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/167

17.35

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und vor den Fernsehgeräten! Wenn wir heute über das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über neue Regeln, sondern wir sprechen vor allem über unsere Kinder, über unsere Jugendlichen, wir sprechen über unsere Eltern, die Schulen und Gemeinden, aber wir sprechen auf alle Fälle über große Verantwortung. – Herr Kollege Steiner, darum verstehe ich es nicht, dass Sie nicht für Jugendschutz sind.

Das Angebot in den verschiedensten Märkten hat sich in den letzten Jahren eben massiv verändert. Früher waren es die Zigaretten, die in den Trafiken das zentrale Thema waren, heute stehen in den Regalen ganz andere Produkte: E-Zigaretten, Einweg-Vapes, Nikotinbeutel, Nikotinzahnstocher und auch andere ähnliche Produkte. Viele dieser Produkte schauen zwar harmlos aus, sie sind bunt, sie schmecken nach Früchten, nach Limonaden, Cola, Süßigkeiten, sind klein und sind auch billig, aber nicht harmlos. Nikotin macht nämlich abhängig – und besonders junge Menschen. Genau deshalb dürfen wir als Erwachsene nicht zuschauen, wenn neue Produkte gezielt so attraktiv platziert werden, dort, wo Kinder und Jugendliche besonders empfänglich dafür sind.

Die Zahlen zeigen es uns und fordern uns zum Handeln auf: 15-Jährige konsumieren täglich gleich viel Nikotinbeutel wie Zigaretten, und die Zahlen für E-Zigaretten liegen sogar noch darüber. Der Konsum von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln ist in den Schulen, im Freundeskreis und auch in den sozialen Medien längst angekommen.

Mit diesem Gesetz setzen wir nun klare Grenzen:

Erstens: Einweg-E-Zigaretten werden verboten. Dieses Produkt ist eben besonders einstiegsfreundlich und es ist damit die Einstiegsdroge Nummer eins. Es ist ein Problem für den Jugendschutz, aber nicht nur für den Jugendschutz, sondern auch für die Umwelt, denn in diesen Wegwerfprodukten sind Batterien, Kunststoffe und andere Stoffe drinnen, die einfach nicht im Müll landen sollen.

 Zweitens: Neue Nikotinprodukte werden klarer geregelt. Wer solche Produkte auf den Markt bringt, hat nun auch die Verantwortung, wenn es eine Kennzeichnung, Warnhinweise braucht, die Inhaltsstoffe klar geregelt werden und auch betreffend Kontrolle. 

Drittens: Das Versandhandelsverbot wird nachgeschärft, denn Jugendschutz kann nicht an der Geschäftstür enden, sondern Jugendschutz muss auch im Internet gelten. Deshalb gibt es da auch die Möglichkeit für anonyme Testkäufer und Kontrollorgane.

Viertens – wir haben es schon gehört –: Wir schützen unsere öffentlichen Spielplätze. Wer Zigarettenstummel oder Abfälle von verwandten Erzeugnissen auf Spielplätzen wegwirft, gefährdet damit Kleinkinder und verschmutzt auch jene Orte, wo die Kinder spielen. Da braucht es natürlich klare Regelungen und auch Konsequenzen.

Beim Schutz unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht ein Geschäftsmodell im Vordergrund stehen. 

Natürlich müssen wir auch in Zukunft hinschauen, denn der Markt entwickelt sich schnell weiter, laufend kommen neue Produkte. Es wird da versucht, Regeln möglichst zu umgehen, und deshalb müssen wir das Gesetz immer wieder nachschärfen. 

Heute setzen wir mit dieser Novelle einen wichtigen Schritt, denn sie ist notwendig, vernünftig und ein wichtiger Beitrag für den Schutz unserer Jugend, für den Nichtraucherschutz in Österreich. So würde ich Sie bitten, dass Sie da wirklich alle Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.39

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/168

17.39

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben jetzt sehr oft gehört, wie wichtig der Jugendschutz ist. Ja, Jugendschutz ist extrem wichtig, ja, Jugendschutz ist unsere Aufgabe, und umso mehr würde ich mich freuen, wenn das nicht mehr in der Landeskompetenz liegt, sondern wenn wir den Jugendschutz endlich auf Bundesebene regeln können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hier aber geht es einmal ganz konkret um Tabak- und Nikotinprodukte, und da vielleicht die gute Nachricht zuerst: Der Konsum von klassischen Zigaretten sinkt leicht. – Das ist eine gute Nachricht. Die weniger gute ist: Der allgemeine Nikotinkonsum steigt und er verlagert sich stark Richtung neuere, modernere Produkte. 

Genau um diese geht es heute, genau die wollen und müssen wir regulieren, vor allem auch wegen des Jugendschutzes, vor allem wenn man weiß, wer diese neuen Produkte konsumiert: vor allem Jugendliche, vor allem junge Frauen. – Das kann nicht in unserem Sinne sein, vor allem dann nicht, wenn es außerhalb der Regulierung und außerhalb von einem gesundheitlich verträglichen Maß passiert. 

Wir schaffen hier auch etwas – nach langen und zähen Verhandlungen, nach einem Notifizierungsverfahren mit der EU –, das lange, lange nicht gelungen ist, wir schaffen endlich ein modernes Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, wo andere vor uns gescheitert sind – dafür herzlichen Dank an dieser Stelle an alle, die da heute mitstimmen werden. 

Lassen Sie mich auf ein, zwei Details eingehen, die mir noch wichtig sind. Vor allem, wenn man sich zum Beispiel die Nikotin-Pouches anschaut, die jetzt wirklich sehr ungeregelt sind, wo man auch hört, dass die von sehr jungen Menschen konsumiert worden sind – das sind teilweise 12-, 13-Jährige, die diese Pouches konsumiert haben –: Da ist eine Regulierung definitiv mehr als angebracht, vor allem auch, wenn man sich anschaut, dass da zum Beispiel der Höchstwert für den Nikotingehalt bisher nicht geregelt war. Das ist definitiv ein großer Fortschritt, den wir erreichen. 

Zum Thema E-Zigaretten, Einweg-E-Zigaretten: wenn man sich das überlegt: Das sind Akkus, die wiederaufladbar sind, und man schmeißt sie einfach weg. Das ist heute in einer Zeit, in der wir alle von Umweltschutz sprechen, einfach nicht annehmbar. Es gibt eigentlich keinen Grund, warum man diese Produkte zulässt, warum man da nicht auf wiederaufladbare Produkte zurückgreift. Vor allem, wenn man sich auch das wieder im Zusammenhang mit dem Jugendschutz anschaut: Diese Einwegprodukte sind günstig. Es gibt sie in 1 000 verschiedenen Farben und Geschmacksrichtungen, und das ist natürlich ein großer Anreiz für Jugendliche. Auch da schaffen wir Verbesserungen. 

Ein letzter Punkt, der mir noch wichtig ist, vor allem auch als Liberaler: Es gibt jetzt nicht nur eine Regulierung, die wir machen, sondern wir schaffen auch einen modernen, einheitlichen und digitalen Zugang für die Zulassung von neuen Nikotin- und Tabakprodukten. Auch das ist wichtig, da einen Schritt im Bereich der Entbürokratisierung und Digitalisierung zu machen, und auch dafür möchte ich mich herzlich bedanken. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.42

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

RN/169

17.42

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich sage es ganz offen und ehrlich, das war ein eher schwieriges Stück Arbeit, sich durchzuringen und zuzustimmen, aber wir werden heute da zustimmen. Ich möchte Ihnen gerne erklären, warum es ein hartes Stück Arbeit war, denn dieses Gesetz oder diese Vorlage ist bei Weitem nicht so überschwänglich zu betrachten, wie es meine Vorrednerinnen und Vorredner dargestellt haben. 

Ja, es stimmt, dieses Gesetz regelt einzelne Teilbereiche durchaus besser, und das ist auch der Grund, warum wir zustimmen werden – weil es Verbesserungen geben wird. Aber eben nicht in allen Bereichen: Manchmal bleibt man auf halbem Weg stehen, wie beispielsweise bei dem angeführten Wegwerfverbot von Zigarettenstummeln auf Kinderspielplätzen oder dergleichen. Da muss ich dann halt schon sagen: Warum verbieten wir nicht generell das Rauchen auf Kinderspielplätzen? Da hat es ja in der Vergangenheit auch dementsprechend Anträge seitens der SPÖ gegeben. Da hätte es auch beispielsweise in dem Entwurf, den Johannes Rauch in die Begutachtung geschickt hat, eine entsprechende Lösung gegeben. Das wäre durchaus sinnvoll, weil es ja nicht nur um weggeworfene Zigarettenstummeln oder um weggeworfene Pouches geht. Es geht ja auch darum: Welche Vorbildfunktion haben wir? – Das muss man sagen: Da bleibt man sozusagen hinter dem Anspruch des Jugendschutzes und des Kinderschutzes zurück. 

Oder: Die Pouches werden aufgenommen – sehr gut, ist richtig so –, der pH-Wert bleibt weiterhin unreguliert. Das ist insofern wichtig, weil der pH-Wert von Pouches darüber entscheidet, wie viel Nikotin durch die Schleimhäute aufgenommen werden kann. 

Oder: Es gibt kein Verbot von Bewegtbildern auf Zigarettenautomaten – auf solchen Verkaufsautomaten oder dergleichen. Das wäre eine gescheite Geschichte. Das sagen nicht nur wir, sondern das sagen ganz viele Expertinnen und Experten, die sich mit Sucht und mit Jugendschutz beschäftigen. Die sagen, diese Bewegtbilder, diese Screens, die Sie vielleicht immer mehr und mehr auf den Zigarettenautomaten sehen, gehören weg, weil die ganz genau, ganz speziell an Jugendliche, an junge Süchtige appellieren, auf die abzielen. (Beifall bei den Grünen.)

Oder: Das Verbot von Einweg-Vapes ist durchaus schwammig. Ich weiß, es kommt hier heute zum Glück noch ein bisschen eine Verschärfung, ein bisschen eine genauere Geschichte, aber diese ursprüngliche Variante, wie ihr da drinnen Einweg-Vapes definiert, lässt technisch ein bisschen begabtere Menschen sofort fünf Umwege finden, wie man die Dinger trotzdem nach Österreich importieren und hier weiterhin verkaufen kann, und zwar ganz legal. 

Auch, was Kollege Pramhofer vorhin als Entbürokratisierung bezeichnet hat, ist in Wirklichkeit ein Riesenrückschritt. Das ist kein Zulassungsverfahren, das ist ein Meldeverfahren. Keiner muss mehr dafür geradestehen, was er da nach Österreich importiert, und das ist Bürokratieabbau auf Kosten der Gesundheit, auf Kosten des Suchtschutzes von Kindern und Jugendlichen. 

In Summe: Ja, man muss anerkennen, es gibt einzelne Bereiche, in denen es deutlich besser wird, deswegen stimmen wir auch heute hier zu, aber: Das könnte deutlich weiter gehen. Unsere Unterstützung für ein weiter gehendes Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz hätten Sie. (Beifall bei den Grünen.)

17.46

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/170

17.46

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz ehrlich, ich freue mich, dass wir heute diese Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beschließen werden. Ich bin überzeugt davon, wir gehen heute einen großen Schritt in Richtung Gesundheitsschutz, mehr Gesundheitsschutz, auch in Richtung mehr Jugendschutz und auch in Richtung mehr Kinderschutz. Ich sage es ganz ehrlich, wir haben jetzt fertiggemacht, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Ich bin sehr froh, dass es uns heute gelingt und dass wir eine große, breite Zustimmung dafür erhalten werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist schon angesprochen worden und ich möchte es wirklich noch einmal in den Mittelpunkt stellen, warum es aus meiner Sicht so wichtig ist, dass wir dieses Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz heute so beschließen, wie wir es beschließen: weil sich einfach der Markt für die Nikotinprodukte weiterentwickelt hat. Es ist schon angesprochen worden, es ist bei Weitem nicht mehr die klassische Zigarette, mit der Kinder und Jugendliche zu rauchen beginnen, es sind einfach diese bunten Einweg-E-Zigaretten mit Geschmacksrichtungen – Sie kennen das alle – wie Mango, Cola oder Bubblegum.

Wir reden heute von Nikotinprodukten, die klein sind, die billig sind, die leicht verfügbar sind und die halt leider für junge Menschen sehr attraktiv sind. Es wurde auch schon angesprochen: Ja, es stimmt, sie sind vor allem auch für junge Mädchen sehr attraktiv. 

Wir reden auch von Produkten, bei denen die jungen Menschen die Suchtgefahr extrem unterschätzen, weil sie eben so hip aussehen und weil sie so bunt sind. Ich bin überzeugt davon, das ist kein Zufall, dass die Produkte so aussehen, das ist einfach Strategie. Und wenn ein Nikotinprodukt so aussieht wie ein Lifestyle-Accessoire, wenn es schmeckt wie ein Süßgetränk und wenn es in sozialen Medien als ganz harmloser Trend dargestellt wird, dann müssen bei uns als Politikerinnen und Politiker die Alarmglocken schrillen und dann – davon bin ich auch überzeugt – müssen wir handeln. Denn es ist egal: Nikotin bleibt Nikotin. Es macht abhängig und gerade für Kinder und Jugendliche ist diese Abhängigkeit besonders gefährlich, und es ist wie gesagt egal, ob es eine Zigarette ist oder ob es ein hippes Einweg-E-Produkt ist.

Heute werden wir mit dieser Novelle die Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin verbieten. Ich finde das wichtig. Ich finde das richtig, weil wir auch wissen, dass diese Produkte wie schon angesprochen Einstiegsprodukte sind. Es ist eine unglaublich niedrige Hemmschwelle, diese Produkte zu benutzen und auch zu kaufen, und wir wissen, dass diese Einstiegsprodukte dazu führen, dass die jungen Menschen dann tatsächlich auch andere Nikotin- oder Tabakprodukte konsumieren werden. 

Deswegen ist es unsere Pflicht, dass wir dagegen etwas unternehmen, weil wir nicht zuschauen dürfen, wie eine neue Generation, wie unsere Kinder und Jugendlichen über diese bunten Einwegprodukte an Nikotin herangeführt werden. Ja, deswegen freue ich mich, dass wir diese Gesetzesnovelle heute beschließen werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Ich habe es schon angesprochen – oder es wurde schon angesprochen, nicht von mir, von einem Vorredner –, bei den Einweg-E-Zigaretten geht es auch tatsächlich um ein Sicherheitsproblem, weil die Lithiumbatterien, die in diesen Einweg-E-Zigaretten drinnen sind, weggeschmissen werden und dann oftmals Brände auf Deponien auslösen. Auch das ist eine reale Gefahr. Deswegen – noch einmal – bin ich überzeugt davon, dass es gut ist, dass wir die Einweg-E-Zigaretten heute verbieten werden. 

Es geht aber auch, wie auch schon angesprochen, um die tabakfreien Nikotinerzeugnisse, ganz besonders um die Pouches, die wir heute auch für unter 18-Jährige verbieten werden. Ich sage auch ganz ehrlich: Ich bin sehr froh, dass wir das heute erstmals über das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz regeln werden. Das war in der Vergangenheit in den Jugendschutzgesetzen der Länder geregelt, weil Jugendschutz eben eine Länderangelegenheit ist; nicht alle Länder aber haben die Pouches für unter 18-Jährige verboten. Ich weiß, dass in den letzten Jahren oft diskutiert wurde, dass man das in das Tabak- und Nichtraucherinnenschutzgesetz reinholen soll, und heute, mit dieser Novelle, die wir breit beschließen werden, werden die Pouches ehrlich und echt in das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz aufgenommen. 

Damit haben wir die Möglichkeit, für die Pouches Nikotinhöchstgrenzen einzuführen. Wir haben die Möglichkeit, Meldepflichten zu schaffen. Wir haben die Möglichkeit, Warnhinweise zu schaffen, klare Kennzeichnungen zu schaffen. Es gibt ein Werbe- und ein Sponsoringverbot, was ich auch ganz besonders wichtig finde. Wir schaffen mit dieser Novelle ein Versandhandelsverbot und vor allem schaffen wir, wie schon angesprochen, ein klares Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren. Damit schließen wir eine wirkliche Lücke im Jugendschutz. Vor allem schaffen wir aber die Möglichkeit, die Pouches einfach wie Tabakprodukte zu behandeln, und das halte ich für einen wirklich großartigen Erfolg. Ich möchte mich da bei allen bedanken, die heute mitstimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der letzte Punkt – weil er auch schon angesprochen wurde – ist der Kinderschutz betreffend das Wegwerfverbot auf Kinderspielplätzen. Vielleicht dazu nur eine Zahl, weil es schon wichtig ist, dass man auch weiß, worüber man spricht: 58 Prozent der rund 1 500 Menschen, die jährlich in österreichischen Krankenanstalten wegen Nikotinvergiftung stationär aufgenommen werden, sind unter vier Jahre. Das heißt, das sind tatsächlich Kinder, die wahrscheinlich auch am Spielplatz spielen. Deswegen verbieten wir jetzt das Wegwerfen auf Spielplätzen. Man kann natürlich darüber sprechen, ob man das Wegwerfverbot noch ausweitet. Ich habe es aber auch im Ausschuss schon gesagt: Auf Spielplätzen spielen die Kinder auch unbeaufsichtigt, weil das eben Spielplätze, Orte für Kinder sind. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, dass wir das Wegwerfverbot auf Spielplätzen beschließen. Es steht ja jedem frei, auch ein Rauchverbot auf Spielplätzen einzuführen. Wir wissen, Wien und Graz haben das bereits geregelt. Wir regeln heute mit dem Wegwerfverbot, dass diese Produkte eben nicht mehr auf Spielplätzen weggeschmissen werden dürfen. Ich bin überzeugt davon: Das ist mehr als ein Symbol, das ist wirklich gelebter Kinderschutz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Denn es geht einfach darum, dass wir schauen müssen, dass Kinder an den Orten, wo sie unbeschwert sind, wirklich auch geschützt werden. Es gibt dafür auch Strafen zwischen 500 und 2 000 Euro. Und wie gesagt, ich bin überzeugt davon: Kinderschutz ist keine Nebensache. Wir bringen mit diesem Gesetz mehr Jugendschutz in den Bereich von Tabakprodukten, von Nikotinprodukten. Das führt natürlich auch dazu, dass wir im Bereich des Gesundheitsschutzes tätig werden. Und ich bin überzeugt davon: Wir bringen damit Ordnung in einen Markt, der in den letzten Jahren zunehmend unübersichtlich geworden ist. Und ja, es wurde von einer Vorrednerin angesprochen: Wir werden immer wieder schauen müssen, ob das Tabak- und Nichtraucher:innengeschutz wieder novelliert werden muss, weil die Produkte sich auch laufend verändern. Unsere Aufgabe ist wirklich hinzuschauen, Jugendschutz ernst zu nehmen und auch Gesundheitsschutz ernst zu nehmen. – Ein großes Danke an alle Parteien, die dem Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz heute ihre Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)

17.54

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer mit einer freiwilligen Redezeit von 3 Minuten.

RN/171

17.54

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Weil es genau zu dem Thema passt und erst gestern in den oberösterreichischen Nachrichten und Medien zu lesen war: Laut einer Studie haben zuletzt knapp 31 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler in Oberösterreich E-Zigaretten konsumiert und rund 15 Prozent Nikotinbeutel. Jugendliche rauchen zwar deutlich weniger herkömmliche Zigaretten als in der Vergangenheit, greifen dafür immer mehr zu E-Zigaretten und Nikotinbeuteln. Sie wirken oft sehr harmlos und harmloser als Zigaretten, dabei kann ein einzelner Nikotinbeutel bis zu 20 Milligramm Nikotin enthalten, was deutlich mehr ist als in einer herkömmlichen Zigarette. 

Genau deshalb startet die Stadt Linz eine neue Präventionskampagne. Gemeinsam mit der Pro Mente Oberösterreich startet jetzt die Kampagne „Nikotin geht. Die Abhängigkeit bleibt“. Jugendliche werden dabei vor allem über den Nikotingehalt und die Gesundheitsrisiken informiert. Ergänzt wird das Ganze durch Workshops und Präventionsangebote an Schulen. Genau das zeigt und unterstreicht die Notwendigkeit der strengeren Regeln, die wir heute beschließen. 

Ich darf dazu aber auch noch folgenden Antrag einbringen: 

RN/171.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Michael Seemayer, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (531 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird (549 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: 

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a) In Z 27 wird das Wort „Liquids“ durch die Wortfolge „nikotinhaltige Liquids“ ersetzt.

b) Nach Z 27 wird eine neue Z 27a eingefügt, diese lautet wie folgt: In § 10b Abs. 7 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt: „nicht nikotinhaltige Liquids nur in eigens dafür vorgesehenen Nachfüllbehältern mit einem Volumen von höchstens 10ml, oder in eigens dafür vorgesehenen Nachfüllbehältern mit einem Volumen von höchstens 120 ml Volumen und 10 ml vorgefülltem Liquid, oder in Einwegkartuschen in Verkehr gebacht werden dürfen, wobei die Kartuschen oder Tanks ein Volumen von höchstens 2 ml haben dürfen,“.

c) Nach Z 27a wird eine neue Z 27b eingefügt, diese lautet wie folgt: In § 10b Abs. 7 wird nach Z 1a folgende Z 1b eingefügt: „Nachfüllbehälter für Basisstoffe für die Herstellung von Liquids, die üblicherweise auch zu anderen Zwecken als solche Basisstoffe eingesetzt werden, (insbesondere Propylenglykol oder Glyzerin – Propan-1,2,3-triol) von den Bestimmungen des § 10b Abs. 7 Z 1a ausgenommen sind,“.

d) In Z 51 wird nach „§10b Abs. 7 Z 1“ sowie nach §§ 10b Abs 7 Z 1 jeweils die Wort- und Zeichenfolge „Z 1a und Z 1b,“ eingefügt.


Damit wollen wir die Praxistauglichkeit sicherstellen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.57

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/171.2

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG (AA-76)

Präsident Peter Haubner: Der vom Herrn Abgeordneten verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kira Grünberg mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten.

RN/172

17.58

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Vorbeugen ist besser als heilen: Dieser Slogan bringt die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes präzise auf den Punkt. Prävention ist einer der Hebel im gesamten Gesundheitssystem und kann damit unser Gesundheitssystem auch extrem entlasten. Lassen Sie uns also dort handeln, wo wir gesundheitliche Schädigungen besonders effektiv verhindern können, umso mehr noch, wenn es um unsere Kinder und Jugendlichen geht! Der Nikotinkonsum ist ein derartiges Beispiel. 

Mit der vorliegenden Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes setzen wir einen merkbaren Schritt der Prävention. Der Nikotinkonsum hat sich nämlich, wie heute schon oft gehört, in den letzten Jahren sehr verändert. Klassische Zigaretten sind längst nicht mehr das einzige Dilemma, sondern Einweg-E-Zigaretten, Nikotinbeutel und viele andere Produkte haben den Markt überschwemmt. Sie werden gezielt so vermarktet, dass sie insbesondere junge Menschen ansprechen: mit bunten Verpackungen, süßen Geschmacksrichtungen, verstecktem Gebrauch und dem Eindruck der Harmlosigkeit. 

Wie aber die Frau Staatssekretärin schon gesagt hat: Nikotin bleibt Nikotin. Es macht abhängig, belastet das Herz-Kreislauf-System und kann gerade bei jungen Erwachsenen die Entwicklung des Gehirns massiv beeinträchtigen. Auch nikotinfreie Produkte mit ähnlich aufputschenden Wirkungen sind keineswegs ungefährlich. Deswegen sollen künftig auch für sie dieselben Abgabe- und Werbeverbote sowie Warnhinweise wie für die Nikotinprodukte gelten. Es ist richtig und höchste Zeit, dass wir für diese neuen Produkte rechtliche Klarheit schaffen: klare Regeln für Konsumentinnen und Konsumenten, für den Handel, aber vor allem auch für den Schutz unserer Jugend.

Besonders begrüße ich auch das Verbot der Einweg-E-Zigaretten, sowohl mit als auch ohne Nikotin. Sie sind nicht nur gesundheitlich problematisch, sondern auch ökologisch sehr bedenklich. Große Mengen an Elektroschrott und Kunststoffabfall landen nach dem einmaligen Gebrauch im Müll. Es ist gut, dass dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein wird. Wir wollen aber keineswegs Menschen vorschreiben, wie sie leben und was sie konsumieren sollen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Eigenverantwortung ist ein wesentlicher Wert für mich, und doch endet sie dort, wo Kinder und Jugendliche durch verharmlosende Werbung und gezielte Vermarktung verführt werden. 

Als Gesetzgeber übernehmen wir Verantwortung und ziehen dort Grenzen, wo Gesundheit allzu leichtfertig gefährdet wird. Das Gesetz allein löst natürlich nicht alle Probleme, aber es schafft die Voraussetzung für wirksame Prävention, bevor aus Neugier Abhängigkeit wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.01

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/173

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 531 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Michael Seemayer, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Michael Seemayer, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der Ziffern 27 und 51 sowie Einfügung neuer Ziffern 27a und 27b eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen zugleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.