RN/166
17.31
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, Tabak- und Nikotinkonsum zählen weltweit zu den größten Gesundheitsrisiken, und zwar nicht nur für jene, die diese Produkte benutzen, sondern auch für Unbeteiligte. Wir sprechen hier über eine Vorlage zu einer neuen, strengeren Regulierung beim Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz.
Es geht bei diesem Thema nämlich nicht nur um klassische Zigaretten, sondern der Gesetzentwurf knüpft an jene Produkte an, die in den vergangenen Jahren den Markt sehr stark verändert haben. Das sind neue Produkte, die an Bedeutung gewonnen haben und speziell bei Kindern und Jugendlichen besonders hohes Suchtpotenzial hervorrufen. Sie sind interessant, bilden aber ein großes Risiko, denn in jenem Alter ist die Gehirnentwicklung und auch die Ausreifung von Emotions- und Verhaltensregulierungen noch nicht abgeschlossen. Das macht sie daher nicht nur für diese Produkte, sondern auch für Werbung und für mediale Einflüsse sehr anfällig. Diese Altersgruppe verwendet gerne eben E-Zigaretten, Nikotinbeutel und Ähnliches. Somit bildet das auch den Einstieg in die Abhängigkeit.
Da in Schulen vermehrt festgestellt wurde, dass Nikotinvergiftungen unter Schülerinnen und Schülern aufgetreten sind, ist es für uns auch wichtig und notwendig, eine Regelung dieser neuen Produkte in die Gesetze aufzunehmen. Ich möchte hier an dieser Stelle drei zentrale Neuerungen der Vorlage erwähnen.
Die erste sind die elektronischen Einwegzigaretten mit und ohne Nikotin. Diese werden verboten, und die tabakfreien Nikotinerzeugnisse und tabakfreien Nikotinersatzerzeugnisse werden in das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz einbezogen. Damit sind eben im Speziellen diese Nikotinbeutel, sogenannte Pouches, Nikotinschnupfpulver und auch Nikotinzahnstocher gemeint. Diese werden künftig wegen eben besonderer Gefährdung Jugendlicher dem Werbeverbot unterzogen und dürfen auch nur mehr in Trafiken verkauft werden.
Wie schon von Kollegen Steiner erwähnt: Auf öffentlichen Spielplätzen dürfen Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse einschließlich dem Zubehör nicht mehr weggeworfen werden. Es ist uns wichtig, ein hohes Schutzniveau für Kinder zu gewährleisten, denn niemand möchte, dass unsere Kleinsten aus Versehen diese Dinge verschlucken oder auch nur damit in Berührung kommen und damit in höchste Gefahr geraten, denn das ist in der Vergangenheit leider viel zu oft passiert. Wir können nur im öffentlichen Raum regeln, deswegen sind da auch diese öffentlichen Spielplätze angeführt.
Diese Novelle ist ein wirklich großer und umfassender Schritt. Es ist für einen erweiterten Gesundheits- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz auch in präventiver Sicht und speziell mit Blick auf unsere Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Das ist uns besonders wichtig und das sollte uns allen hier wichtig sein.
Danke auch an dieser Stelle an die Grünen, die da mit uns mitstimmen. Die FPÖ war ja beim letzten Mal dafür, und jetzt gibt es eine Weiterentwicklung dieser Novelle: Jetzt seid ihr dagegen. Kinder- und Jugendschutz sollte uns alle etwas angehen, auch wenn vielleicht nicht jeder einzelne Punkt in dem Bereich für Sie so annehmbar ist, wie wir das vorgelegt haben, kann man trotzdem im Großen und Ganzen mitgehen.
Zum Lachgas: Wir haben das im Ausschuss schon debattiert, vielleicht ist das noch nicht so angekommen, ich möchte es daher hier noch einmal sagen: Das gehört geregelt, keine Frage, es geht aber in zwei verschiedene Richtungen. Einerseits wird Lachgas als Arzneimittel, als Narkosegas verwendet, andererseits auch als Lebensmittelzusatzstoff. Das kennen wir alle, es ist in den ISI-Schlagoberskapseln. Es gibt da eben diese zwei Zugänge. Es gibt Gespräche, es muss geregelt werden, aber die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen und Sie sind herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen. (Beifall bei der SPÖ.)
In diesem Sinn vielen Dank für die Zustimmung zu diesem wichtigen, wichtigen Schritt und diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)
17.35
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.