RN/167
17.35
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier und vor den Fernsehgeräten! Wenn wir heute über das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über neue Regeln, sondern wir sprechen vor allem über unsere Kinder, über unsere Jugendlichen, wir sprechen über unsere Eltern, die Schulen und Gemeinden, aber wir sprechen auf alle Fälle über große Verantwortung. – Herr Kollege Steiner, darum verstehe ich es nicht, dass Sie nicht für Jugendschutz sind.
Das Angebot in den verschiedensten Märkten hat sich in den letzten Jahren eben massiv verändert. Früher waren es die Zigaretten, die in den Trafiken das zentrale Thema waren, heute stehen in den Regalen ganz andere Produkte: E-Zigaretten, Einweg-Vapes, Nikotinbeutel, Nikotinzahnstocher und auch andere ähnliche Produkte. Viele dieser Produkte schauen zwar harmlos aus, sie sind bunt, sie schmecken nach Früchten, nach Limonaden, Cola, Süßigkeiten, sind klein und sind auch billig, aber nicht harmlos. Nikotin macht nämlich abhängig – und besonders junge Menschen. Genau deshalb dürfen wir als Erwachsene nicht zuschauen, wenn neue Produkte gezielt so attraktiv platziert werden, dort, wo Kinder und Jugendliche besonders empfänglich dafür sind.
Die Zahlen zeigen es uns und fordern uns zum Handeln auf: 15-Jährige konsumieren täglich gleich viel Nikotinbeutel wie Zigaretten, und die Zahlen für E-Zigaretten liegen sogar noch darüber. Der Konsum von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln ist in den Schulen, im Freundeskreis und auch in den sozialen Medien längst angekommen.
Mit diesem Gesetz setzen wir nun klare Grenzen:
Erstens: Einweg-E-Zigaretten werden verboten. Dieses Produkt ist eben besonders einstiegsfreundlich und es ist damit die Einstiegsdroge Nummer eins. Es ist ein Problem für den Jugendschutz, aber nicht nur für den Jugendschutz, sondern auch für die Umwelt, denn in diesen Wegwerfprodukten sind Batterien, Kunststoffe und andere Stoffe drinnen, die einfach nicht im Müll landen sollen.
Zweitens: Neue Nikotinprodukte werden klarer geregelt. Wer solche Produkte auf den Markt bringt, hat nun auch die Verantwortung, wenn es eine Kennzeichnung, Warnhinweise braucht, die Inhaltsstoffe klar geregelt werden und auch betreffend Kontrolle.
Drittens: Das Versandhandelsverbot wird nachgeschärft, denn Jugendschutz kann nicht an der Geschäftstür enden, sondern Jugendschutz muss auch im Internet gelten. Deshalb gibt es da auch die Möglichkeit für anonyme Testkäufer und Kontrollorgane.
Viertens – wir haben es schon gehört –: Wir schützen unsere öffentlichen Spielplätze. Wer Zigarettenstummel oder Abfälle von verwandten Erzeugnissen auf Spielplätzen wegwirft, gefährdet damit Kleinkinder und verschmutzt auch jene Orte, wo die Kinder spielen. Da braucht es natürlich klare Regelungen und auch Konsequenzen.
Beim Schutz unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht ein Geschäftsmodell im Vordergrund stehen.
Natürlich müssen wir auch in Zukunft hinschauen, denn der Markt entwickelt sich schnell weiter, laufend kommen neue Produkte. Es wird da versucht, Regeln möglichst zu umgehen, und deshalb müssen wir das Gesetz immer wieder nachschärfen.
Heute setzen wir mit dieser Novelle einen wichtigen Schritt, denn sie ist notwendig, vernünftig und ein wichtiger Beitrag für den Schutz unserer Jugend, für den Nichtraucherschutz in Österreich. So würde ich Sie bitten, dass Sie da wirklich alle Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
17.39
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.