RN/169
17.42
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich sage es ganz offen und ehrlich, das war ein eher schwieriges Stück Arbeit, sich durchzuringen und zuzustimmen, aber wir werden heute da zustimmen. Ich möchte Ihnen gerne erklären, warum es ein hartes Stück Arbeit war, denn dieses Gesetz oder diese Vorlage ist bei Weitem nicht so überschwänglich zu betrachten, wie es meine Vorrednerinnen und Vorredner dargestellt haben.
Ja, es stimmt, dieses Gesetz regelt einzelne Teilbereiche durchaus besser, und das ist auch der Grund, warum wir zustimmen werden – weil es Verbesserungen geben wird. Aber eben nicht in allen Bereichen: Manchmal bleibt man auf halbem Weg stehen, wie beispielsweise bei dem angeführten Wegwerfverbot von Zigarettenstummeln auf Kinderspielplätzen oder dergleichen. Da muss ich dann halt schon sagen: Warum verbieten wir nicht generell das Rauchen auf Kinderspielplätzen? Da hat es ja in der Vergangenheit auch dementsprechend Anträge seitens der SPÖ gegeben. Da hätte es auch beispielsweise in dem Entwurf, den Johannes Rauch in die Begutachtung geschickt hat, eine entsprechende Lösung gegeben. Das wäre durchaus sinnvoll, weil es ja nicht nur um weggeworfene Zigarettenstummeln oder um weggeworfene Pouches geht. Es geht ja auch darum: Welche Vorbildfunktion haben wir? – Das muss man sagen: Da bleibt man sozusagen hinter dem Anspruch des Jugendschutzes und des Kinderschutzes zurück.
Oder: Die Pouches werden aufgenommen – sehr gut, ist richtig so –, der pH-Wert bleibt weiterhin unreguliert. Das ist insofern wichtig, weil der pH-Wert von Pouches darüber entscheidet, wie viel Nikotin durch die Schleimhäute aufgenommen werden kann.
Oder: Es gibt kein Verbot von Bewegtbildern auf Zigarettenautomaten – auf solchen Verkaufsautomaten oder dergleichen. Das wäre eine gescheite Geschichte. Das sagen nicht nur wir, sondern das sagen ganz viele Expertinnen und Experten, die sich mit Sucht und mit Jugendschutz beschäftigen. Die sagen, diese Bewegtbilder, diese Screens, die Sie vielleicht immer mehr und mehr auf den Zigarettenautomaten sehen, gehören weg, weil die ganz genau, ganz speziell an Jugendliche, an junge Süchtige appellieren, auf die abzielen. (Beifall bei den Grünen.)
Oder: Das Verbot von Einweg-Vapes ist durchaus schwammig. Ich weiß, es kommt hier heute zum Glück noch ein bisschen eine Verschärfung, ein bisschen eine genauere Geschichte, aber diese ursprüngliche Variante, wie ihr da drinnen Einweg-Vapes definiert, lässt technisch ein bisschen begabtere Menschen sofort fünf Umwege finden, wie man die Dinger trotzdem nach Österreich importieren und hier weiterhin verkaufen kann, und zwar ganz legal.
Auch, was Kollege Pramhofer vorhin als Entbürokratisierung bezeichnet hat, ist in Wirklichkeit ein Riesenrückschritt. Das ist kein Zulassungsverfahren, das ist ein Meldeverfahren. Keiner muss mehr dafür geradestehen, was er da nach Österreich importiert, und das ist Bürokratieabbau auf Kosten der Gesundheit, auf Kosten des Suchtschutzes von Kindern und Jugendlichen.
In Summe: Ja, man muss anerkennen, es gibt einzelne Bereiche, in denen es deutlich besser wird, deswegen stimmen wir auch heute hier zu, aber: Das könnte deutlich weiter gehen. Unsere Unterstützung für ein weiter gehendes Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz hätten Sie. (Beifall bei den Grünen.)
17.46
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.