RN/170

17.46

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz ehrlich, ich freue mich, dass wir heute diese Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beschließen werden. Ich bin überzeugt davon, wir gehen heute einen großen Schritt in Richtung Gesundheitsschutz, mehr Gesundheitsschutz, auch in Richtung mehr Jugendschutz und auch in Richtung mehr Kinderschutz. Ich sage es ganz ehrlich, wir haben jetzt fertiggemacht, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Ich bin sehr froh, dass es uns heute gelingt und dass wir eine große, breite Zustimmung dafür erhalten werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist schon angesprochen worden und ich möchte es wirklich noch einmal in den Mittelpunkt stellen, warum es aus meiner Sicht so wichtig ist, dass wir dieses Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz heute so beschließen, wie wir es beschließen: weil sich einfach der Markt für die Nikotinprodukte weiterentwickelt hat. Es ist schon angesprochen worden, es ist bei Weitem nicht mehr die klassische Zigarette, mit der Kinder und Jugendliche zu rauchen beginnen, es sind einfach diese bunten Einweg-E-Zigaretten mit Geschmacksrichtungen – Sie kennen das alle – wie Mango, Cola oder Bubblegum.

Wir reden heute von Nikotinprodukten, die klein sind, die billig sind, die leicht verfügbar sind und die halt leider für junge Menschen sehr attraktiv sind. Es wurde auch schon angesprochen: Ja, es stimmt, sie sind vor allem auch für junge Mädchen sehr attraktiv. 

Wir reden auch von Produkten, bei denen die jungen Menschen die Suchtgefahr extrem unterschätzen, weil sie eben so hip aussehen und weil sie so bunt sind. Ich bin überzeugt davon, das ist kein Zufall, dass die Produkte so aussehen, das ist einfach Strategie. Und wenn ein Nikotinprodukt so aussieht wie ein Lifestyle-Accessoire, wenn es schmeckt wie ein Süßgetränk und wenn es in sozialen Medien als ganz harmloser Trend dargestellt wird, dann müssen bei uns als Politikerinnen und Politiker die Alarmglocken schrillen und dann – davon bin ich auch überzeugt – müssen wir handeln. Denn es ist egal: Nikotin bleibt Nikotin. Es macht abhängig und gerade für Kinder und Jugendliche ist diese Abhängigkeit besonders gefährlich, und es ist wie gesagt egal, ob es eine Zigarette ist oder ob es ein hippes Einweg-E-Produkt ist.

Heute werden wir mit dieser Novelle die Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin verbieten. Ich finde das wichtig. Ich finde das richtig, weil wir auch wissen, dass diese Produkte wie schon angesprochen Einstiegsprodukte sind. Es ist eine unglaublich niedrige Hemmschwelle, diese Produkte zu benutzen und auch zu kaufen, und wir wissen, dass diese Einstiegsprodukte dazu führen, dass die jungen Menschen dann tatsächlich auch andere Nikotin- oder Tabakprodukte konsumieren werden. 

Deswegen ist es unsere Pflicht, dass wir dagegen etwas unternehmen, weil wir nicht zuschauen dürfen, wie eine neue Generation, wie unsere Kinder und Jugendlichen über diese bunten Einwegprodukte an Nikotin herangeführt werden. Ja, deswegen freue ich mich, dass wir diese Gesetzesnovelle heute beschließen werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Ich habe es schon angesprochen – oder es wurde schon angesprochen, nicht von mir, von einem Vorredner –, bei den Einweg-E-Zigaretten geht es auch tatsächlich um ein Sicherheitsproblem, weil die Lithiumbatterien, die in diesen Einweg-E-Zigaretten drinnen sind, weggeschmissen werden und dann oftmals Brände auf Deponien auslösen. Auch das ist eine reale Gefahr. Deswegen – noch einmal – bin ich überzeugt davon, dass es gut ist, dass wir die Einweg-E-Zigaretten heute verbieten werden. 

Es geht aber auch, wie auch schon angesprochen, um die tabakfreien Nikotinerzeugnisse, ganz besonders um die Pouches, die wir heute auch für unter 18-Jährige verbieten werden. Ich sage auch ganz ehrlich: Ich bin sehr froh, dass wir das heute erstmals über das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz regeln werden. Das war in der Vergangenheit in den Jugendschutzgesetzen der Länder geregelt, weil Jugendschutz eben eine Länderangelegenheit ist; nicht alle Länder aber haben die Pouches für unter 18-Jährige verboten. Ich weiß, dass in den letzten Jahren oft diskutiert wurde, dass man das in das Tabak- und Nichtraucherinnenschutzgesetz reinholen soll, und heute, mit dieser Novelle, die wir breit beschließen werden, werden die Pouches ehrlich und echt in das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz aufgenommen. 

Damit haben wir die Möglichkeit, für die Pouches Nikotinhöchstgrenzen einzuführen. Wir haben die Möglichkeit, Meldepflichten zu schaffen. Wir haben die Möglichkeit, Warnhinweise zu schaffen, klare Kennzeichnungen zu schaffen. Es gibt ein Werbe- und ein Sponsoringverbot, was ich auch ganz besonders wichtig finde. Wir schaffen mit dieser Novelle ein Versandhandelsverbot und vor allem schaffen wir, wie schon angesprochen, ein klares Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren. Damit schließen wir eine wirkliche Lücke im Jugendschutz. Vor allem schaffen wir aber die Möglichkeit, die Pouches einfach wie Tabakprodukte zu behandeln, und das halte ich für einen wirklich großartigen Erfolg. Ich möchte mich da bei allen bedanken, die heute mitstimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der letzte Punkt – weil er auch schon angesprochen wurde – ist der Kinderschutz betreffend das Wegwerfverbot auf Kinderspielplätzen. Vielleicht dazu nur eine Zahl, weil es schon wichtig ist, dass man auch weiß, worüber man spricht: 58 Prozent der rund 1 500 Menschen, die jährlich in österreichischen Krankenanstalten wegen Nikotinvergiftung stationär aufgenommen werden, sind unter vier Jahre. Das heißt, das sind tatsächlich Kinder, die wahrscheinlich auch am Spielplatz spielen. Deswegen verbieten wir jetzt das Wegwerfen auf Spielplätzen. Man kann natürlich darüber sprechen, ob man das Wegwerfverbot noch ausweitet. Ich habe es aber auch im Ausschuss schon gesagt: Auf Spielplätzen spielen die Kinder auch unbeaufsichtigt, weil das eben Spielplätze, Orte für Kinder sind. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, dass wir das Wegwerfverbot auf Spielplätzen beschließen. Es steht ja jedem frei, auch ein Rauchverbot auf Spielplätzen einzuführen. Wir wissen, Wien und Graz haben das bereits geregelt. Wir regeln heute mit dem Wegwerfverbot, dass diese Produkte eben nicht mehr auf Spielplätzen weggeschmissen werden dürfen. Ich bin überzeugt davon: Das ist mehr als ein Symbol, das ist wirklich gelebter Kinderschutz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Denn es geht einfach darum, dass wir schauen müssen, dass Kinder an den Orten, wo sie unbeschwert sind, wirklich auch geschützt werden. Es gibt dafür auch Strafen zwischen 500 und 2 000 Euro. Und wie gesagt, ich bin überzeugt davon: Kinderschutz ist keine Nebensache. Wir bringen mit diesem Gesetz mehr Jugendschutz in den Bereich von Tabakprodukten, von Nikotinprodukten. Das führt natürlich auch dazu, dass wir im Bereich des Gesundheitsschutzes tätig werden. Und ich bin überzeugt davon: Wir bringen damit Ordnung in einen Markt, der in den letzten Jahren zunehmend unübersichtlich geworden ist. Und ja, es wurde von einer Vorrednerin angesprochen: Wir werden immer wieder schauen müssen, ob das Tabak- und Nichtraucher:innengeschutz wieder novelliert werden muss, weil die Produkte sich auch laufend verändern. Unsere Aufgabe ist wirklich hinzuschauen, Jugendschutz ernst zu nehmen und auch Gesundheitsschutz ernst zu nehmen. – Ein großes Danke an alle Parteien, die dem Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz heute ihre Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)

17.54

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer mit einer freiwilligen Redezeit von 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.