RN/186

20. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (518 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (551 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Irene Eisenhut mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/187

18.33

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sind auch der Freiheitlichen Partei ein sehr großes Anliegen. Die Regierungsvorlage dazu beinhaltet ja durchaus Positives – wie zum Beispiel Erleichterungen bei der Kontrolle im Bereich der Trinkwasserversorgung für Almhütten und auch den Schutz vor neuen Drogen. 

Bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen soll es zu Erleichterungen kommen, und zwar in der Form, dass in Ausnahmefällen auch angestelltes Tierarztpersonal kurzfristig ohne behördlichen Auftrag diese Untersuchungen durchführen darf. Auch gut, aber die Notwendigkeit einer solchen Regelung macht ja gleichzeitig das eigentliche Problem sichtbar: nämlich einen akuten Mangel an Tierärzten und Tierärztinnen in diesem Bereich. Wie so oft sind in dieser Regierungsvorlage auch ganz viele Punkte dabei, welche einfach nicht fertig gedacht, nicht praxistauglich oder schlichtweg schlecht gemacht sind. 

Etliche Begrifflichkeiten sind viel zu vage formuliert und dadurch besteht die Gefahr einer einfachen Umgehung. Ich möchte ein paar Beispiele dazu sagen, wie eine Umgehung eigentlich möglich wäre. Zum Beispiel Probenahmen am Firmensitz: Häufig ist eigentlich bei großen Betrieben der Firmensitz einfach nur ein Büro oder eine Verwaltungszentrale, in der gar keine Waren gelagert sind, aus denen man eine Probe nehmen könnte. Ein zweites Beispiel: Bei Betrieben mit Onlineshop kommt es zu wesentlichen Ungleichbehandlungen im Vergleich mit ausländischen Webplattformen, bei denen es eben keine so strengen Kontrollen gibt. Ein weiterer Begriff, herkömmliche „psychoaktive Stoffe“: Was versteht man unter herkömmlich? Eigentlich sollte das auf neue Stoffe ausgelegt sein.

Das mag nach Kleinigkeiten klingen, aber genau diese Genauigkeit bei der Formulierung von Gesetzestexten macht es aus, ob letztlich gestraft werden kann. Da kann man kontrollieren und anzeigen, so viel man möchte; wenn die Formulierung nicht stimmt, dann kann auch nicht gestraft werden. Also schlichtweg schlecht gemacht – in Summe überwiegen einfach diese unpräzisen Regelungen und unpräzisen Formulierungen, sodass wir diesem Vorschlag nicht zustimmen können. 

Ganz kurz noch zum Tierärztemangel: Wir haben im Ausschuss einen Antrag eingebracht, der nachhaltig eine Lösung bringt, und zwar durch mehr Ausbildungsplätze und eine Attraktivierung des Berufes. Wer hat dagegengestimmt? – Natürlich die Fraktionen der Regierungsparteien. Das bedeutet für mich: Problem zwar erkannt, aber Lösung verweigert. (Beifall bei der FPÖ.)

18.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/188

18.36

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes handelt es sich um mehrere wichtige Änderungen und Anpassungen, die zu einer Modernisierung des Vollzugs und auch zu einer Stärkung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. 

Ein paar wichtige Punkte daraus sind, dass es eben künftig auch bei Produkten, die online vertrieben werden, Kontrollen gibt. Das gab es bisher nicht. Es wird auch die Möglichkeit geben, gegen rechtswidrige Angebote und Werbemaßnahmen im Internet vorzugehen. 

Ein Schwerpunkt, der auch für uns ganz wichtig ist, betrifft die Sicherstellung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Wir wissen ja alle, dass es im ländlichen Raum zunehmend Personalengpässe gibt. Da wird es flexiblere Vertretungsregeln in Kleinbetrieben geben, um so die amtlichen Kontrollen, die notwendig sind, sicherzustellen. 

Wichtig ist auch das Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln; und der Anlass dafür ist der, dass diese Stoffe immer häufiger in Fruchtgummis, die harmlos ausschauen, auftreten. Da findet eine Klarstellung im Lebensmittelrecht statt, damit die Behörden wirksame Maßnahmen setzen können. 

Eine ganz wichtige Regelung betrifft die Anpassung der Trinkwasserversorgung. Es soll dabei Ausnahmen für bestimmte saisonal genutzte Hütten im alpinen Raum geben. Auch wichtig: eine Neuregelung für das Bundesheer, damit die Trinkwasserversorgung bei Übungen und einsatznahen Übungen sichergestellt werden kann. 

Es gibt auch noch weitere wichtige Änderungen. Sie betreffen alle Erleichterungen und Anpassungen im Sinne der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, und somit ist es ein Schutz für uns alle. Danke an alle, die hier zustimmen und diesen groben Rahmen mitbestimmen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

18.38

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/189

18.39

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, leider Gottes ist es wieder eine Kraut-und-Rüben-Geschichte, die uns hier vorgelegt wird. Wir werden also nicht zustimmen. Ich kann auch kurz erklären, warum. 

Wir haben ein Problem bei den amtlichen Tierärzten, einen Mangel an amtlichen Tierärzten, deshalb wollen Sie da quasi eine Symptombekämpfung machen. Das könnte man noch aus der Not heraus irgendwie akzeptieren. 

Was Sie dann im Bereich dieser neuartigen psychoaktiven Stoffe in Lebensmitteln, die jetzt verboten werden sollen, tun, ist nicht ganz klar, weil da jetzt zum Beispiel auch Lavendel, Baldrian, alles Mögliche drin ist. Das heißt: vollkommen unklar, wieder ein Bürokratiemonster. Also für mich ist nicht klar, warum Sie das mit Gewalt durchdrücken wollen, vor allem auch, weil man auch hier mit der Novel-Food-Verordnung auf europäischer Ebene eigentlich ein bisschen ein Thema hat. Also hätten Sie sich bitte mehr Zeit genommen, dann hätten wir auch zustimmen können. So können wir dem nicht zustimmen. 

Was ich bei der Gelegenheit schon noch einmal erwähnen möchte: Das, womit wir wirklich ein Problem haben, ist diese Lachgasgeschichte. Sie werden es vielleicht vernommen haben. Da haben wir von den Freiheitlichen – ich und mein Kollege Kaniak – im Sozialausschuss, im Gesundheitsausschuss, im Konsumentenschutzausschuss und im Wirtschaftsausschuss mittlerweile Anträge eingebracht, um dieses Thema anzugehen, den freien Verkauf von Lachgas zu verbieten, damit die Jugendlichen da nicht geschädigt werden. Das Problem ist allgemein bekannt, und Sie schauen zu, Sie wollen da nichts machen. Also da hätten wir ein Thema, das relativ einfach zu lösen wäre, das könnten wir machen. – Da passiert nichts. Sie gefährden unsere Kinder und Jugendlichen, das kann man da ganz klar sagen. Da habe ich Unterstützung von der Polizei, von Jugendämtern, es liegt alles auf, Sie kennen das Thema. Da passiert nichts und dann machen Sie einen Antrag, bei dem völlig unklar ist, wohin genau die Reise gehen soll – also völlig nebulöse Aussagen zu neuartigen psychoaktiven Stoffen –, und beim Lachgas schlaft ihr. Also das kann ich nicht erklären, ich nehme es leider Gottes zur Kenntnis. 

Ich hoffe, ihr lernt einmal dazu und bringt anständig recherchierte Dinge zur Abstimmung und nicht so halbe Geschichten. Da können wir leider nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.41

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Hechenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl [ÖVP]: Sag’s dem Wurm!)

RN/190

18.41

Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause! Ich darf einmal als Erstes im Namen meines Kollegen Christoph Stark die Klassen 4b und 4d des Seebacher-Gymnasiums aus Graz herzlich willkommen heißen! (Allgemeiner Beifall. – Der Redner stellt eine Packung Kakaomilch auf das Rednerinnen- und Rednerpult.)

Geschätzte Frau Staatssekretärin, ich denke, die Regierungsvorlage ist eine gute, ist eine Verbesserung, denn eines ist klar: Lebensmittelsicherheit geht uns alle an. Gesunde und regionale Ernährung führt einfach zu mehr Gesundheit. Deshalb, denke ich, ist es wichtig, dass wir die notwendigen Aktivitäten setzen. Den Begriff finde ich ein bisschen sperrig, aber letztendlich ist der Inhalt ein wichtiger, weil zum Beispiel künftig bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auch weiteres Personal mitmachen kann. 

Ich möchte aber eines ganz offen sagen, weil Kollegin Eisenhut das Thema Tierärztemangel angesprochen hat: Jawohl, es eint uns. Das Thema Tierärztemangel ist gerade im ländlichen Bereich ein großes Thema. Nicht umsonst haben wir bereits eine gemeinsame Petition eingereicht, um dieses Thema voranzutreiben. – Frau Kollegin Eisenhut, wir sind aber schon weiter gegangen, und ich lade Sie wirklich ganz herzlich ein: Kommen Sie vielleicht im Sommer einmal nach Tirol, dann zeige ich Ihnen wirklich sehr gerne, was wir dabei sind, umzusetzen, denn Anträge sind nett, aber wir setzen bereits um, dass wir dieses drohende Problem Tierärztemangel auch wirklich bekämpfen. Da sind wir aus meiner Sicht sehr, sehr gut gemeinsam mit der Veterinärmedizin in Wien unterwegs. Also die Einladung steht – herzlich gerne. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Lebensmittelsicherheit beginnt nicht erst im Regal, sondern am Feld, im Stall. Deshalb, denke ich, braucht es einerseits die Tierärzte, andererseits engagierte, fleißige, gut ausgebildete Bäuerinnen und Bauern, und es braucht am Ende aber auch einen entsprechenden Rahmen (Abg. Wurm [FPÖ] – auf die Packung Kakaomilch weisend –: Das ist Tirol-Milch!), dass das auch möglich bleibt. (Abg. Wurm [FPÖ]: Ist das Tirol-Milch? – Abg. Lausch [FPÖ]: Mach einen Schluck!) – Geschätzter Kollege Wurm, ich komme gleich zu dir, ich werde das Geheimnis gleich lüften, warte ein bisschen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt ganz ehrlich noch kurz auf den Antrag eingehen, den wir gestern beschlossen haben. Ich halte es wirklich für wichtig, wenn wir über das Thema Lebensmittelsicherheit sprechen – dieser Beschluss von gestern –, dass nur jene Lebensmittel nach Europa kommen können, die die gleichen Standards in der Produktion erfüllen, wie die, die auch in Europa garantiert sind. Das ist ein wichtiger Punkt und eine wichtige Maßnahme für mehr Lebensmittelsicherheit. – Herzlichen Dank für die Unterstützung! Schade ist, dass es die Grünen nicht unterstützt haben, das verstehe ich nicht, das muss man zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt darf ich ganz kurz etwas zu diesem Tirol-Milch-Kakao, der da vor mir steht, sagen (die Packung Kakaomilch in die Höhe haltend), und ich möchte auf dieses erfolgreiche Projekt AMA-Gütesiegel eingehen (Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]), das nicht nur in der breiten Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießt, sondern mehr oder weniger auch die Sicherheit garantiert, dass die Lebensmittel, die dieses Gütesiegel tragen, nicht nur eine bestimmte Qualität haben (Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]), sondern auch von der Herkunft letztendlich aus Österreich sind. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Hafermilch!)

Geschätzte Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege von den Grünen, es gibt keine Hafermilch, aber das wirst du nicht lernen, das macht nichts. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Geschätzte Damen und Herren, Konsumentinnen und Konsumenten, ich sage euch eines: Greift beim Einkauf beim Griff ins Regal zu diesem Siegel: öffentlich geschätzt beziehungsweise überprüft, strenge Kontrollen für unsere Bäuerinnen und Bauern, garantierte Sicherheit für unsere Konsumentinnen und Konsumenten. Nur so steigern wir letztendlich die Lebensmittelsicherheit, und was für uns wichtig ist: Ernähren wir uns gesund, dann werden wir alt! – In diesem Sinne: Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.45

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/191

18.45

Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen heute über das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Der FPÖ ist es offensichtlich egal, aber warum ist es trotzdem wichtig, dass wir darüber reden und dass wir das heute beschließen? – Unser Alltag hat sich, was den Lebensmittelhandel betrifft, in den letzten Jahren, Jahrzehnten stark verändert, denn wenn man sich die Konsumgewohnheiten anschaut, wird man draufkommen: Es hat sich sehr viel vom stationären in den Onlinehandel verlagert. Wer keine Zeit mehr hat, am Heimweg von der Arbeit – oder vom Plenum – noch einkaufen zu gehen, der kann das einfach online in ein paar Klicks machen – absolut kein Problem. 

Der Handel hat sich darauf eingestellt, hat sich arrangiert, und übrigens – das ist das Wichtige – hat er sich am Leben der Menschen orientiert und nicht an starren Öffnungszeiten, denn wer schon einmal am Sonntag am Praterstern war, der weiß: Die Menschen brauchen auch am Sonntag ihre Lebensmittel und nicht nur zu gewissen Öffnungszeiten (Abg. Wurm [FPÖ]: Sonst verhungern alle am Sonntag!), die da starr von der Politik vorgegeben werden. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Was ist los mit der Sozialdemokratie? Sonntagsöffnung!)

Jetzt komme ich aber zurück zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. (Abg. Wurm [FPÖ]: Es verhungert keiner am Sonntag in Österreich!) – Dann gehen Sie einfach einmal am Sonntag zum Praterstern (Abg. Shetty [NEOS]: Er ist eh immer da, der Peter Wurm ist eh immer dort!) und erklären Sie das den Menschen, Herr Kollege Wurm! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Denen, die arbeiten müssen, den Handelsangestellten!)

Im Onlinehandel findet man mittlerweile ganz viel: Von personalisierten Süßigkeiten, die man als Geschenk hergibt, zu individualisiert zusammengestellten Müslis kann man alles kaufen, weil da auch die Auswahl größer ist. Genau deswegen brauchen wir aber auch die Anpassungen, denn bisher hat es da Lücken in den Kontrollen gegeben, die wir heute schließen werden. Es ist absurd, dass sich die Kontrollen nach dem stationären Handel richten und nicht nach den Gegebenheiten, die wir jetzt halt durch den Onlinehandel haben. Es braucht gleiche Standards und gleiche Sicherheit im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten – egal ob man am Sonntag im Supermarkt steht oder sich etwas online kauft. 

Gute Gesetzgebung reagiert nicht nur auf Probleme, sondern schaut in die Zukunft. Wir wissen nicht, wie sich das noch verändern wird, aber wir setzen heute einen wichtigen Schritt, um das Lebensmittelsicherheitsgesetz ins 21. Jahrhundert zu bringen. Genau deswegen wäre es so wichtig, dass man zustimmt. Vielleicht überlegt es sich die FPÖ ja noch. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/192

18.49

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, mit der vorliegenden Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz setzen wir aus meiner Sicht, aus unserer Sicht drei wichtige Schritte: Wir schützen Kinder und Konsumentinnen und Konsumenten vor gefährlichen psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln – das ist der eine Punkt –, wir sichern die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, und wir schaffen auch bessere Kontrollmöglichkeiten im Onlinehandel. 

Ich möchte mit dem ersten Punkt beginnen, der aus meiner Sicht ganz besonders deutlich aufzeigt, warum diese Novelle notwendig ist. Wir haben in den vergangenen Monaten auch in Österreich immer wieder gesehen, dass Produkte auftauchen, die wie harmlose Süßigkeiten aussehen – Sie kennen das alles: Fruchtgummis, Brownies, Lollis, sie sind alle bunt verpackt, sie sind süß im Geschmack, sie werden oft online oder auch über Automaten verkauft –, in diesen Produkten stecken aber psychoaktive Substanzen, die auf die Psyche wirken und vor allem für Kinder eine massive Gesundheitsgefahr darstellen können. 

Das ist keine theoretische Gefahr. Die Ages hat zuletzt rund 50 verdächtige Proben analysiert. Ich möchte nur ein paar Stoffe nennen, die in diesen Proben enthalten waren, damit man sich ein bisschen besser vorstellen kann, wovon man spricht: Es wurden unter anderem THC, Muscimol, also der Wirkstoff des Fliegenpilzes, sowie weitere Substanzen wie Kratom, Kanna, Blue Lotus festgestellt. Mehrere dieser Produkte waren aufgrund dieser Substanzen tatsächlich auch gesundheitsschädlich oder sind als nicht sicher eingestuft worden. 

Das ist der Grund, warum wir als Gesetzgeber handeln müssen und warum wir heute dieses Gesetz beschließen werden. Ich sage es auch deswegen, weil es natürlich für die Eltern oftmals nicht erkennbar ist. Man glaubt, man kauft Gummibärli, und eigentlich kauft man Produkte, in denen tatsächlich gefährliche psychoaktive Substanzen sind. Deswegen brauchen die Behörden klare rechtliche Möglichkeiten, um rasch einschreiten zu können. 

Es ist im Moment so, dass bei solchen Fällen oft einzeln langwierig geprüft werden muss, etwa auch über dieses Novel-Food-Verfahren. Das dauert oft Monate. Ich bin überzeugt davon, wir sind überzeugt davon: Wenn gefährliche Produkte im Umlauf sind, hat man keine Zeit für eine monatelange Prüfung, sondern es braucht eine rasche Handhabe. Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen Sie heute diese rasche Handhabe, wenn bestimmte psychoaktive Stoffe zugeführt sind. Die Stoffe dürfen in Zukunft auch nicht mehr zugesetzt werden. 

Ich habe mir extra noch einmal den § 5 im Gesetz angeschaut, weil ja die Frage gekommen ist, wie denn das festgestellt werden kann. Es ist tatsächlich so gemeint und wird so umgesetzt, dass es dabei um Produkte oder Substanzen geht, die nicht im Suchtmittelgesetz geregelt sind. Das ist wichtig; deswegen brauchen wir diese Regelung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Es steht auch definitiv und ausdrücklich in § 5, dass festgehalten wird, „dass herkömmliche Zutaten wie beispielsweise Koffein, die eine psychoaktive Wirkung aufweisen, von dem Verbot ausgenommen sind“. Was die herkömmliche Verwendung von psychoaktiven Stoffen bedeutet, sieht man im Österreichischen Lebensmittelbuch, auf das wir ja alle stolz sind, das wir alle kennen. Es sind natürlich auch „Präzisierungen im Codexkapitel A 3 [...] vorzunehmen“, auch das steht in § 5. 

Ich denke mir daher, die Freiheitlichen könnten dann vielleicht doch zustimmen, weil wirklich geklärt ist, wie wir diese psychoaktiven Stoffe, von denen wir heute sprechen, definiert haben. Wir haben also nicht gehudelt, wir haben ganz genau hingeschaut, wie man in dieser aus meiner Sicht doch wichtigen Sache Schritte unternehmen kann, damit man auch Kinder vor diesen gesundheitsschädlichen Substanzen bewahren und schützen kann. Das ist der eine Punkt. 

Der zweite Punkt ist: Die Novelle betrifft auch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Das haben wir schon gehört. Auch da geht es darum, dass man sich in Österreich, wenn man Fleisch konsumiert, darauf verlassen können muss, dass es auch kontrolliert wird. Diese Kontrollen können nun auch von jenen amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchführen dürfen, durchgeführt werden. Wir möchten damit nämlich ganz pragmatisch Personalengpässen entgegenwirken. Ich glaube, das ist eine wichtige Maßnahme, vor allem auch für die Konsumenten und Konsumentinnen, weil wir wissen, dass die Lebensmittelsicherheit nicht erst im Supermarkt beginnt, sondern schon lange davor. Deswegen sind diese Kontrollen aus unserer Sicht sehr wichtig. 

Der dritte Punkt betrifft dann noch den Onlinehandel. Auch da wissen wir, dass Lebensmittel längst nicht mehr nur im Geschäft gekauft werden, sondern es Plattformen, Websites, Apps, soziale Medien gibt. Überall werden diese Lebensmittel vertrieben, und deswegen brauchen wir auch da bessere Kontrollmöglichkeiten, wie auch im stationären Handel, weil wir nicht möchten, dass es da ein Ungleichgewicht gibt. Der Internethandel und der analoge Handel müssen einfach gleichbehandelt werden. Mit dieser Novelle schaffen wir gleiche Voraussetzungen für gute Kontrollen. 

Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, damit man auch Wettbewerbsverzerrungen entgegentreten kann. Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Kontrollen auch für die seriösen Betriebe wichtig sind, denn sie haben dann tatsächlich auch bessere Wettbewerbsmöglichkeiten. Wer ordnungsgemäß produziert, kennzeichnet oder verkauft, braucht sich dann nämlich auch nicht benachteiligt fühlen. 

Es ist ein Gesetz, das nicht für die großen Schlagzeilen sorgt, davon bin ich auch überzeugt, aber es ist ein konkretes Schutzgesetz für Kinder und Jugendliche eben im Bereich dieser psychoaktiven Substanzen. Es ist gut für Eltern, weil sie dann auch die Gewähr haben, dass diese psychoaktiven Substanzen nicht in den vermeintlichen Süßigkeiten sind.

Es ist ein gutes Gesetz für Lebensmittel, weil sie gut kontrolliert sind, und es ist auch ein wichtiges Gesetz in Richtung Gleichstellung von Internethandel und analogem Handel. Ich danke allen, die dieser Novelle ihre Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.55

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/193

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 518 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Wer auch in der dritten Lesung für diesen Gesetzentwurf ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.