RN/188
18.36
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes handelt es sich um mehrere wichtige Änderungen und Anpassungen, die zu einer Modernisierung des Vollzugs und auch zu einer Stärkung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen.
Ein paar wichtige Punkte daraus sind, dass es eben künftig auch bei Produkten, die online vertrieben werden, Kontrollen gibt. Das gab es bisher nicht. Es wird auch die Möglichkeit geben, gegen rechtswidrige Angebote und Werbemaßnahmen im Internet vorzugehen.
Ein Schwerpunkt, der auch für uns ganz wichtig ist, betrifft die Sicherstellung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Wir wissen ja alle, dass es im ländlichen Raum zunehmend Personalengpässe gibt. Da wird es flexiblere Vertretungsregeln in Kleinbetrieben geben, um so die amtlichen Kontrollen, die notwendig sind, sicherzustellen.
Wichtig ist auch das Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln; und der Anlass dafür ist der, dass diese Stoffe immer häufiger in Fruchtgummis, die harmlos ausschauen, auftreten. Da findet eine Klarstellung im Lebensmittelrecht statt, damit die Behörden wirksame Maßnahmen setzen können.
Eine ganz wichtige Regelung betrifft die Anpassung der Trinkwasserversorgung. Es soll dabei Ausnahmen für bestimmte saisonal genutzte Hütten im alpinen Raum geben. Auch wichtig: eine Neuregelung für das Bundesheer, damit die Trinkwasserversorgung bei Übungen und einsatznahen Übungen sichergestellt werden kann.
Es gibt auch noch weitere wichtige Änderungen. Sie betreffen alle Erleichterungen und Anpassungen im Sinne der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, und somit ist es ein Schutz für uns alle. Danke an alle, die hier zustimmen und diesen groben Rahmen mitbestimmen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
18.38
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.