RN/192
18.49
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, mit der vorliegenden Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz setzen wir aus meiner Sicht, aus unserer Sicht drei wichtige Schritte: Wir schützen Kinder und Konsumentinnen und Konsumenten vor gefährlichen psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln – das ist der eine Punkt –, wir sichern die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, und wir schaffen auch bessere Kontrollmöglichkeiten im Onlinehandel.
Ich möchte mit dem ersten Punkt beginnen, der aus meiner Sicht ganz besonders deutlich aufzeigt, warum diese Novelle notwendig ist. Wir haben in den vergangenen Monaten auch in Österreich immer wieder gesehen, dass Produkte auftauchen, die wie harmlose Süßigkeiten aussehen – Sie kennen das alles: Fruchtgummis, Brownies, Lollis, sie sind alle bunt verpackt, sie sind süß im Geschmack, sie werden oft online oder auch über Automaten verkauft –, in diesen Produkten stecken aber psychoaktive Substanzen, die auf die Psyche wirken und vor allem für Kinder eine massive Gesundheitsgefahr darstellen können.
Das ist keine theoretische Gefahr. Die Ages hat zuletzt rund 50 verdächtige Proben analysiert. Ich möchte nur ein paar Stoffe nennen, die in diesen Proben enthalten waren, damit man sich ein bisschen besser vorstellen kann, wovon man spricht: Es wurden unter anderem THC, Muscimol, also der Wirkstoff des Fliegenpilzes, sowie weitere Substanzen wie Kratom, Kanna, Blue Lotus festgestellt. Mehrere dieser Produkte waren aufgrund dieser Substanzen tatsächlich auch gesundheitsschädlich oder sind als nicht sicher eingestuft worden.
Das ist der Grund, warum wir als Gesetzgeber handeln müssen und warum wir heute dieses Gesetz beschließen werden. Ich sage es auch deswegen, weil es natürlich für die Eltern oftmals nicht erkennbar ist. Man glaubt, man kauft Gummibärli, und eigentlich kauft man Produkte, in denen tatsächlich gefährliche psychoaktive Substanzen sind. Deswegen brauchen die Behörden klare rechtliche Möglichkeiten, um rasch einschreiten zu können.
Es ist im Moment so, dass bei solchen Fällen oft einzeln langwierig geprüft werden muss, etwa auch über dieses Novel-Food-Verfahren. Das dauert oft Monate. Ich bin überzeugt davon, wir sind überzeugt davon: Wenn gefährliche Produkte im Umlauf sind, hat man keine Zeit für eine monatelange Prüfung, sondern es braucht eine rasche Handhabe. Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen Sie heute diese rasche Handhabe, wenn bestimmte psychoaktive Stoffe zugeführt sind. Die Stoffe dürfen in Zukunft auch nicht mehr zugesetzt werden.
Ich habe mir extra noch einmal den § 5 im Gesetz angeschaut, weil ja die Frage gekommen ist, wie denn das festgestellt werden kann. Es ist tatsächlich so gemeint und wird so umgesetzt, dass es dabei um Produkte oder Substanzen geht, die nicht im Suchtmittelgesetz geregelt sind. Das ist wichtig; deswegen brauchen wir diese Regelung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Es steht auch definitiv und ausdrücklich in § 5, dass festgehalten wird, „dass herkömmliche Zutaten wie beispielsweise Koffein, die eine psychoaktive Wirkung aufweisen, von dem Verbot ausgenommen sind“. Was die herkömmliche Verwendung von psychoaktiven Stoffen bedeutet, sieht man im Österreichischen Lebensmittelbuch, auf das wir ja alle stolz sind, das wir alle kennen. Es sind natürlich auch „Präzisierungen im Codexkapitel A 3 [...] vorzunehmen“, auch das steht in § 5.
Ich denke mir daher, die Freiheitlichen könnten dann vielleicht doch zustimmen, weil wirklich geklärt ist, wie wir diese psychoaktiven Stoffe, von denen wir heute sprechen, definiert haben. Wir haben also nicht gehudelt, wir haben ganz genau hingeschaut, wie man in dieser aus meiner Sicht doch wichtigen Sache Schritte unternehmen kann, damit man auch Kinder vor diesen gesundheitsschädlichen Substanzen bewahren und schützen kann. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: Die Novelle betrifft auch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Das haben wir schon gehört. Auch da geht es darum, dass man sich in Österreich, wenn man Fleisch konsumiert, darauf verlassen können muss, dass es auch kontrolliert wird. Diese Kontrollen können nun auch von jenen amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchführen dürfen, durchgeführt werden. Wir möchten damit nämlich ganz pragmatisch Personalengpässen entgegenwirken. Ich glaube, das ist eine wichtige Maßnahme, vor allem auch für die Konsumenten und Konsumentinnen, weil wir wissen, dass die Lebensmittelsicherheit nicht erst im Supermarkt beginnt, sondern schon lange davor. Deswegen sind diese Kontrollen aus unserer Sicht sehr wichtig.
Der dritte Punkt betrifft dann noch den Onlinehandel. Auch da wissen wir, dass Lebensmittel längst nicht mehr nur im Geschäft gekauft werden, sondern es Plattformen, Websites, Apps, soziale Medien gibt. Überall werden diese Lebensmittel vertrieben, und deswegen brauchen wir auch da bessere Kontrollmöglichkeiten, wie auch im stationären Handel, weil wir nicht möchten, dass es da ein Ungleichgewicht gibt. Der Internethandel und der analoge Handel müssen einfach gleichbehandelt werden. Mit dieser Novelle schaffen wir gleiche Voraussetzungen für gute Kontrollen.
Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, damit man auch Wettbewerbsverzerrungen entgegentreten kann. Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Kontrollen auch für die seriösen Betriebe wichtig sind, denn sie haben dann tatsächlich auch bessere Wettbewerbsmöglichkeiten. Wer ordnungsgemäß produziert, kennzeichnet oder verkauft, braucht sich dann nämlich auch nicht benachteiligt fühlen.
Es ist ein Gesetz, das nicht für die großen Schlagzeilen sorgt, davon bin ich auch überzeugt, aber es ist ein konkretes Schutzgesetz für Kinder und Jugendliche eben im Bereich dieser psychoaktiven Substanzen. Es ist gut für Eltern, weil sie dann auch die Gewähr haben, dass diese psychoaktiven Substanzen nicht in den vermeintlichen Süßigkeiten sind.
Es ist ein gutes Gesetz für Lebensmittel, weil sie gut kontrolliert sind, und es ist auch ein wichtiges Gesetz in Richtung Gleichstellung von Internethandel und analogem Handel. Ich danke allen, die dieser Novelle ihre Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.55
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.