RN/196

18.59

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Es geht um das Verbraucherschutzrecht. Es geht darum, dass wir schon seit zehn Jahren erleben, dass die Europäische Union ein sehr starker Motor dafür ist, weg von diesen länderspezifischen, nationalen Regelungen und hin zu einem starken, grenzüberschreitenden Konsumentenschutz zu kommen. Und – es ist schon gesagt worden – es geht darum, den Verbraucher und die Verbraucherin in ihren Rechten zu stärken, sie zu schützen. 

Es geht um zwei EU-Richtlinien, die wir in nationales Recht umsetzen. Wesentliche Neuerungen gibt es bei Fernabsatzverträgen, das heißt, wenn Produkte und Waren online bestellt werden. Es gibt natürlich auch eine Ausweitung von sehr starken vorvertraglichen Informationspflichten – der Unternehmer, der verpflichtet ist, stärker und besser zu informieren, der aber auch verpflichtet ist, mehr und angemessen zu erläutern, nämlich das Wesen des Produktes. Letztlich dient das Ganze dem Gedanken und dem Zweck, mehr Nachhaltigkeit zu schaffen. 

Die zweite EU-Richtlinie soll den Verbraucher im Sinne eines ökologischen Wandels – so heißt diese EU-Richtlinie auch – stärken. Letztlich soll der Verbraucher in seinen Kaufentscheidungen nachhaltiger werden, weil wir wissen, dass in Wirklichkeit oftmals schnell Produkte erworben werden – gerade auch online –, weil die Informationspflichten nicht eingehalten werden oder die Informationen fehlen, weil auch sehr, sehr viel an Aufklärung fehlt. Dem wird jetzt entgegengewirkt: diesem schnellen Kauf und dem schnellen Wegwerfen. Das ist, glaube ich, auch wichtig und gut so.

Es ist auch schon betont worden, dass es erstmals einen Widerrufsbutton geben soll. Ich glaube, dass das ein wichtiger Fortschritt ist. Es ist bekannt, im Konsumentenschutz gibt es diese 14-tägige Rücktrittsfrist – die gibt es schon lange –, aber was es nicht gibt, ist, eine Regelung betreffend die Darstellung, in welcher Form ich eigentlich zurücktrete. Da muss sich der Konsument und die Konsumentin manchmal die E-Mail-Adresse raussuchen, man weiß nicht, ob der Rücktritt wirksam war. Da muss es jetzt eben die Möglichkeit geben, wenn man schon auf diesen Onlinebenutzeroberflächen etwas bestellt, dies dort auf dieser Onlinebenutzeroberfläche auch zu widerrufen – also eine verpflichtende Rücktrittsfunktion.

Es ist auch schon gesagt worden, letztlich soll der Unternehmer auch dazu verpflichtet werden, wirklich transparente und bessere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren sowie über Gewährleistungsrechte bereitzustellen. Das ist notwendig, wenn ich einfach ein besseres, nachhaltigeres Konsumverhalten der Verbraucher schaffen will. 

Daher freut es mich sehr, dass wir heute auch geschlossen diesen Verbesserungen und Neuerungen im Sinne der Konsumenten und Konsumentinnen zustimmen werden. Ich glaube, es ist auch wichtig, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es letztlich auch eine Verbesserung für Unternehmer ist. Wenn ein besserer Rechtsrahmen geschaffen wird, schafft das auch mehr Rechtssicherheit. Daher ist das eine gute Sache und ich freue mich. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.