RN/197
19.03
Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Verbraucherschutz ist eine Grundvoraussetzung für funktionierende Märkte. Konsumentinnen und Konsumenten können nur dann selbstbestimmte Entscheidungen treffen, wenn sie wissen, worauf sie sich einlassen: Was kaufe ich? Wie lange hält das Produkt? Welche Rechte habe ich im Gewährleistungsfall?
Im Onlinehandel, der für viele Menschen längst zum Alltag gehört, braucht es anscheinend noch klarere Regeln. Wir als Volkspartei stehen für einen Markt, der sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Unternehmen faire Rahmenbestimmungen bietet. Mit dem vorliegenden Gesetz werden EU-Vorgaben für den Online- und Finanzhandel in nationales Recht umgesetzt. Künftig soll unter anderem ein Widerrufsbutton – wir haben es schon gehört – den Rücktritt von Onlineverträgen erleichtern. Darüber hinaus werden die Informationspflichten ausgeweitet, wie etwa über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wir gleichzeitig auch die Auswirkungen auf unsere Betriebe im Blick behalten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen bereits heute unter erheblichem Druck (Beifall des Abg. Hörl [ÖVP]), der durch immer neue Vorschriften sicher nicht weniger wird. Jede zusätzliche Verpflichtung verursacht Kosten, bindet Personal und erhöht den administrativen Aufwand. Genau da (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) – danke schön! – braucht es eine ehrliche Diskussion auch auf europäischer Ebene. Die Europäische Union verfolgt mit einem hohen Verbraucherschutzniveau ein wichtiges Ziel, das wir unterstützen. Gleichzeitig erwarten wir, dass neue Regelungen künftig stärker auch auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden. Nicht jede gut gemeinte Detailvorgabe schafft automatisch mehr Nutzen.
Man muss sich vorstellen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer bestehende Software, Webshops und Vertragsplattformen anpassen müssen, damit dieser Widerrufsbutton – getestet und rechtssicher – implementiert werden kann. Vor allem kleinere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung benötigen dafür ausreichend Zeit.
Daher haben wir als Volkspartei uns dafür eingesetzt, dass diese Neuerungen erst mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten, und ich darf folgenden Antrag einbringen:
RN/197.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag.a Selma Yildirim, Ines Holzegger und Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (498 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden und das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Berichts des Justizausschusses
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In Art. 2 Z 5 lautet die Novellierungsanordnung:
„Nach § 41a Abs. 41 werden folgende Abs. 42 und 43 eingefügt:“
In Art. 5 Z 1 lautet die Novellierungsanordnung:
„Nach § 14 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 eingefügt:“
Vielen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.08
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/197.2
Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerbRÄG 2026 (AA-77)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, steht daher auch mit in Verhandlung.
Frau Abgeordnete Ines Holzegger, bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.