RN/204

19.21

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt jetzt eine Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes vor. Warum gibt es diese Novelle? – Weil der Verfassungsgerichtshof da eine Bestimmung aufgehoben hat. 

Man muss überhaupt sagen: Der Justizausschuss und die Verhandlungsgegenstände heute leben nur davon, dass die Europäische Union Richtlinien vorgibt oder eben der Verfassungsgerichtshof etwas aufhebt, denn eigene Anträge gibt es in dem Sinn an sich nicht. 

Wir haben ursprünglich gegen dieses Sterbeverfügungsgesetz gestimmt, haben aber in den letzten Jahren festgestellt, dass das in der Praxis funktioniert, dass es ein guter Ausgleich ist zwischen der Problematik, dass Menschen durch so ein Gesetz unter Druck gesetzt werden könnten, und – auf der anderen Seite – den Regelungen, die im Vorfeld getroffen wurden, die erzwingen, dass sich jemand ausreichend damit beschäftigt. Die Vorlaufzeit und die ärztlichen Erklärungen davor haben gezeigt, dass es in der Praxis tauglich ist. 

Der Verfassungsgerichtshof hat – zu Recht, muss ich gestehen – aufgehoben, dass so eine Sterbeverfügung nur genau ein Jahr lang gültig ist und danach das ganze Prozedere, der ganze Ablauf noch einmal durchgeführt werden müsste, wenn man das in dem Jahr nicht in Anspruch genommen hat. Daher ist es auch richtig, dass jetzt der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, es muss eine erleichterte Möglichkeit geben, diese Sterbeverfügung zu verlängern. Nach fünf Jahren spätestens muss allerdings wirklich das Prozedere erneut durchgeführt werden. Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss; das muss man sagen. Daher werden wir heute zustimmen. 

Trotzdem bleibt die ursprüngliche Kritik noch bestehen. Es gibt für mich zwei Probleme, die nicht gelöst sind. Das eine ist, dass die – sogenannte – „Hilfe leistende Person“, also jene, die dem Sterbewilligen oder dem Suizidwilligen zur Seite steht, keinerlei Unterstützung hat, weder im Vorfeld diesbezüglich, wie das ablaufen wird, noch während des Vorgangs noch danach eine psychologische oder wie auch immer Hilfestellung. Das ist ein echtes Problem. 

Das zweite Problem ist, dass das tödliche Präparat, das ausgegeben wird, möglicherweise monatelang und jetzt nach der neuen Bestimmung dann auch jahrelang zu Hause herumliegen kann. Dabei ist es nun einmal ein tödliches Gift, bei dem nicht wie bei einer Waffe jedes Jahr kontrolliert wird, wie es verwahrt ist, weil es keine Bestimmungen darüber gibt, wie es verwahrt sein muss und so weiter. Diese beiden Punkte sind nicht gelöst – vielleicht das nächste Mal. 

Wie wir immer sagen: Wenn es sinnvolle Regelungen gibt, stimmen wir zu. Daher sind wir heute dabei. (Beifall bei der FPÖ.)

19.24

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.