RN/206
19.29
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört: Wir beraten eine Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz, die notwendig geworden ist, weil der Verfassungsgerichtshof einen wichtigen Teil für verfassungswidrig erklärt und damit aufgehoben hat.
Wir wissen, Voraussetzung für den assistierten Suizid ist die Errichtung und Eintragung einer sogenannten Sterbeverfügung. Diese galt bisher nur ein Jahr, und nach Ablauf dieses Jahres musste das ganze Errichtungsverfahren von vorne durchlaufen werden. Jetzt hat die Regierung leider die Reparaturfrist versäumt – und die im letzten Monat errichteten Sterbeverfügungen müssten eigentlich unbegrenzt gelten.
Die Regierung will jetzt also diese neue Sterbeverfügung rückwirkend auf ein Jahr begrenzen. Das jährliche Erneuerungsverfahren wurde etwas weniger aufwendig gestaltet, aber die Begrenzung von einem Jahr kommt jetzt trotzdem ins Gesetz. Und damit das ja nicht zu einfach wird, hat man gesagt, dass das maximal für fünf Jahre gilt: nach fünf Jahren muss man wieder das komplexe Prozedere durchlaufen. – Ob das vor dem Verfassungsgericht hält, werden wir sehen; ich bin mir nicht so sicher.
Bei einer gesellschaftspolitisch so wichtigen und sensiblen Debatte eine so mangelhafte Begutachtung vorzusehen, ist meines Erachtens höchst problematisch. Eine 14-tägige Begutachtung parallel zum Einbringen der Regierungsvorlage ist schlicht ungenügend, denn es ist gesellschaftspolitisch eine unglaublich sensible Materie. Wer Selbstbestimmung, Schutz vor Missbrauch, ärztliche Verantwortung und Rechtssicherheit sauber austarieren will, braucht echte parlamentarische und fachliche Beratung, nicht ein Verfahren im Schnelldurchgang.
Besonders problematisch – Abgeordneter Harald Stefan hat das ja auch schon angesprochen – bleibt meines Erachtens die Situation der Angehörigen und der Hilfeleistenden. Auch wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, drohen weiterhin polizeiliche Ermittlungen, Unsicherheit und auch Obduktionen. Das ist für Menschen, die ohnehin in einer extrem belastenden Situation handeln, unzumutbar.
Das Ministerium selbst hat da gesetzliche Lösungen angeregt, damit es nicht zu ungewollten Reanimationen kommt und zuständige Organe auch Registerinformationen einsehen können. Genau diese Fragen müssen aber jetzt gelöst werden und dürfen nicht offenbleiben.
Alles in allem: Wir brauchen Schutzmechanismen, aber keine unnötigen finanziellen und prozessualen Hürden. Selbstbestimmung darf nicht am Aufwand oder an Kosten scheitern. Wir brauchen Kontrolle, aber auch Rechtssicherheit, daher werden wir dieser Novelle in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
19.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.