RN/207
19.32
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Assistierter Suizid: Das Sterbeverfügungsgesetz ist in Österreich seit 2022 in Kraft. Einige von uns hier herinnen haben es anno dazumal auch beschlossen.
Das Sterbeverfügungsgesetz war von Anfang an ein Balanceakt: eine Balance zwischen Selbstbestimmung, menschlicher Würde und trotzdem Schutz des Lebens. Das ist uns ja auch gut gelungen, denn der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass das Sterbeverfügungsgesetz grundsätzlich verfassungskonform ist, also die tragenden Säulen auch der Schutzmechanismen sind stabil.
Aber ja, der Verfassungsgerichtshof hat uns im letzten Jahr einen Arbeitsauftrag gegeben, und zwar hat er beanstandet, dass nach Ablauf der einjährigen Gültigkeitsfrist das gesamte Verfahren eben neu durchlaufen werden muss, was für die betroffenen sterbewilligen Personen einfach ein immenser Aufwand und unverhältnismäßig ist. Das reparieren wir heute, da schaffen wir ein neues Erneuerungsverfahren, und zwar mit Maß und Ziel.
Was ändert sich? – Wir haben es gehört: Der Grundsatz, dass die Sterbeverfügung grundsätzlich ein Jahr gültig ist, bleibt, aber neu ist eben, dass sie innerhalb von fünf Jahren mehrfach erneuert werden kann, ohne dass das Verfahren jedes Mal von vorne beginnt. Bei jeder Erneuerung muss aber – und das ist wirklich ganz entscheidend – ärztlich bestätigt werden, dass die Entscheidungsfähigkeit vorliegt, dass der Wunsch, zu sterben, frei und selbstbestimmt gefasst wurde, und auch, dass die medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Liebe Kollegin Zadić, ich habe deine Kritik bezüglich der fünfjährigen Frist gehört. Ich glaube, auch aus Gründen des medizinischen Fortschrittes ist es sehr wohl überlegt, dass man hier eine fünfjährige Frist einzieht – obwohl ich deine Kritik natürlich gehört habe. Ich glaube aber – nimm dir diesen Hintergedanken mit! –, der medizinische Fortschritt wird uns hoffentlich auch in Zukunft begleiten.
Danke auch, lieber Kollege Harald Stefan, dass ihr heute dieses Gesetz mittragen werdet, weil – du hast es gesagt – die Praxis gezeigt hat: Es war gut. Der Schutzgedanke wird jetzt nicht verwässert. Uns als ÖVP ist es auch ganz wichtig gewesen, dass auch bei den Erneuerungsverfahren weiterhin ein Nahebezug zu Österreich besteht, also betreffend den gewöhnlichen Aufenthalt und auch die Staatsbürgerschaft – Stichwort Sterbetourismus, aber darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade dieses Thema ist hochsensibel. Es liegt an der Schnittstelle zwischen Selbstbestimmung, Lebensschutz und menschlicher Würde. Da braucht es einfach ganz viel Sensibilität und Fingerspitzengefühl in der Abwägung, und ich glaube, das ist uns eben jetzt mit dieser neuen Regelung sehr gut gelungen. Darum möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, aber auch in den Kabinetten wirklich herzlich bedanken.
Die Diskussionen haben es gezeigt: Da braucht es gute Abwägungen, und diese Abwägungen haben wir, glaube ich, sehr gut getroffen. Ich denke auch – und bin davon überzeugt –, dass wir hier eine gute, ausgewogene, verfassungskonforme Nachfolgeregelung auch bezüglich des Erneuerungsverfahrens geschaffen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yildirim [SPÖ].)
19.36
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.