RN/214

19.48

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir nicht nur europäisches Recht in österreichisches um, sondern gehen sogar einen Schritt weiter: Wir schaffen mehr Transparenz, wir schaffen weniger Bürokratie, und wir schaffen eine zeitgemäße digitale Unternehmensverwaltung.

Kern des Gesetzentwurfes ist die Anbindung Österreichs an den European Single Access Point, kurz Esap. Dieses zentrale europäische Zugangsportal soll öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen einfacher, strukturierter und grenzüberschreitend zugänglich machen. Das stärkt die Investitionsentscheidungen, verbessert die Vergleichbarkeit und erhöht die Transparenz an den europäischen Kapitalmärkten.

Gerade für ein exportorientiertes Land wie Österreich ist das ein wichtiger Schritt nach vorne. Wer investieren will, braucht verlässliche Informationen – rasch, digital und in standardisierter Form. Genau dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag.

Ein zweiter wesentlicher Punkt des Gesetzes ist der Bürokratieabbau. Künftig können sämtliche aufbewahrungspflichtigen Unternehmensunterlagen elektronisch archiviert werden. Das bedeutet, überholte Papierpflichten werden abgeschafft, und es schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, die bereits heute längst digital arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren, Digitalisierung bedeutet für uns weit mehr als neue Dateiformate oder elektronische Übermittlungen. Dabei ist uns als Volkspartei eines besonders wichtig: Digitalisierung darf nicht zum Selbstzweck werden. Sie muss den Menschen und den Betrieben dienen. Digitalisierung heißt, Abläufe einfacher, schneller und effizienter zu gestalten.

Genau das erreicht dieses Gesetz. Es baut auf bestehenden Strukturen auf, insbesondere auf dem Firmenbuch und der Infrastruktur des Bundesrechenzentrums. Dadurch werden keine neuen Parallelstrukturen geschaffen, sondern bewährte Systeme sinnvoll weiterentwickelt.

Unternehmer profitieren von einem echten One-Stop-Shop. Mit einer einzigen Einreichung beim Firmenbuch werden die erforderlichen Informationen gleichzeitig für das europäische Zugangsportal bereitgestellt. Das spart Zeit, das reduziert den Verwaltungsaufwand und das erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist das von großer Bedeutung. Sie brauchen keine zusätzliche Bürokratie, sondern verlässliche, einfachere und praxisorientierte Verfahren. Digitalisierung muss entlasten und darf nicht zusätzlich belasten!

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz zeigt, wie europäische Vorgaben unbürokratisch, praxisnah und mit einem echten Mehrwert umgesetzt werden können. Es stärkt Transparenz, reduziert Bürokratie und macht unser Unternehmensrecht fit für das digitale Zeitalter. Damit schaffen wir moderne Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen und stärken den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.