RN/220

19.59

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Regierungsvorlage soll das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufgestellt werden. 

Die Anwaltschaft in Österreich hat als Selbstverwaltungskörper eigenständig ihre Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu regeln. Das hat die Anwaltschaft auch nach interner Willensbildung im konkreten Fall getan. Der Rechtsanwaltskammertag hat das Justizressort ersucht, eine entsprechende Gesetzesvorlage in seinem Sinne vorzubereiten, um eben die Vereinheitlichung des Pensionssystems sicherzustellen.

Es soll erstens eine einheitliche Versorgungskasse eingeführt werden, um damit auch eine bundesweit einheitliche Regelung für die Pensionsversorgung zu erreichen. Derzeit gibt es neun unterschiedliche Versorgungseinrichtungen mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand, es ist daher aus unserer Sicht ein durchaus sinnvoller Entbürokratisierungsschritt, diese neun Einrichtungen zu einer Einrichtung zusammenzulegen. Jene Länderkammern, die noch nicht mitmachen, werden mit einer Opting-in-Variante ausgestattet. Sie dürfen dann nach einiger Zeit auch an dieser Bundesorganisation teilnehmen und sind jederzeit willkommen.

Teil der Regierungsvorlage ist weiters, dass der ein Kind betreuende Elternteil von den Kammerumlagen im Ausmaß von bis zu 24 Monaten befreit wird, gleichzeitig aber weiter Versicherungsmonate ansparen kann. Das ist eine gute Maßnahme. Es wird im Sinne einer pronatalen Steuerpolitik von uns ausdrücklich begrüßt und wir können uns auch mit dieser Maßnahme sehr, sehr gut anfreunden.

Drittens: Bei Anwaltsgesellschaften wird ein umfassendes Fremdbesitzverbot eingeführt, das heißt, Investoren oder kanzleifremde Personen, die nicht Anwälte sind, können sich in Zukunft nicht mehr an einer Anwaltsgesellschaft beteiligen. Das schützt die Anwälte vor Einflussnahme durch sachfremde Dritte und ist ebenfalls zu begrüßen.

Ich möchte bei der Gelegenheit aber auch betonen, dass ich mir von der Regierung wünschen würde, dass sozusagen auch bei Anliegen der Bürger in genau dem gleichen Ausmaß wie bei dieser Regierungsvorlage gewissenhaft gearbeitet wird. Das ist etwas, was ich teilweise vermissen muss. Die Rechtsanwaltskammer hat da einen guten Impuls gegeben, das Justizministerium hat eine sehr, sehr gute, entsprechende Grundlage ausgearbeitet. Das wäre bei vielen anderen Bürgeranliegen auch notwendig und das vermissen wir in weiten Bereichen.

Diesem Gesetzesvorhaben werden wir aber heute unsere Zustimmung erteilen, weil wir es im Sinne der Rechtspflege in Österreich und auch im Sinne der Anwaltschaft als positiv erachten; daher auch von unserer Seite die Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

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