RN/221
20.02
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein Pensionsthema – wir haben heute schon sehr emotional und ausführlich zu Pensionen debattiert, und wenn man mich jetzt zu einem Pensionsthema sprechen lässt, dann ist das vielleicht auch ein wenig gefährlich. Allein das Wort Pensionsreform in Österreich in den Mund zu nehmen, löst reflexartig klassenkämpferische Messerstechereien aus. – Frau Präsidentin, die Bezeichnung nehme ich zurück, aber das Ganze macht doch überhaupt keinen Sinn. Es ist aber gute, alte österreichische Tradition und eine Art österreichischer Denkmalschutz, dass wir da nicht einen parteiübergreifenden, sehr großen Schulterschluss schaffen.
Wir sollten vielleicht vielmehr endlich damit beginnen, dieses Thema, nämlich die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft, viel mehr zu thematisieren – gerne außerhalb des Regierungsprogramms. Wie andere immer und immer wieder neue Vermögensteuern trommeln, außerhalb des Regierungsprogramms, sollten wir die Entwicklung der Demografie in unserem Land thematisieren. Unsere Menschen werden immer älter – das ist gut so. Unsere Menschen werden immer gesünder – das ist gut so. Aber immer mehr Junge müssen Ältere finanzieren, Jüngere wollen gleichzeitig nicht so viel arbeiten. Wir spielen Ältere gegen Jüngere aus, wir spielen Jüngere gegen Ältere aus. Das Ganze funktioniert auf Dauer nicht. Ich glaube, die Wahrheit ist den Menschen schon zumutbar und wir sollten das Thema nicht von Wahl zu Wahl weiterschleppen. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Aber nun zum Thema: Mit dem heutigen Berufsrechts-Änderungsgesetz schaffen wir genau das: etwas ganz Großes, nämlich eine Reform in einem Pensionssystem, und zwar bei den österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten selbst. Dort wird seit Jahren gerechnet, seit Jahren diskutiert, und heute liegt eine Lösung auf dem Tisch. Die Rechtsanwaltschaft schafft das, was wir im österreichischen Pensionssystem seit Jahren eben nicht schaffen: einen gemeinsamen, länderübergreifenden Schulterschluss, nämlich Einigkeit. (Zwischenruf der Abg. Teiber [SPÖ].)
Jetzt muss man wissen, dass die österreichischen Rechtsanwälte stolz darauf sind, dass sie unabhängig sind, nämlich als Selbstverwaltungskörper unabhängig vom Staat. Die Altersversorgung wird selbst organisiert, sie wird auch selbst finanziert, nicht auf Kosten der Steuerzahler. Auch da gilt aber: Wer unabhängig bleiben will, muss auch Erneuerung zulassen, und das schaffen die Rechtsanwälte heute mit dieser Novelle.
Kern der Novelle ist – wir haben es schon gehört – im Wesentlichen die neue Organisation der Altersversorgung. Statt neun verschiedenen Versorgungssystemen bei neun Kammern in den Ländern wird in Zukunft eine gemeinsame Versorgungseinrichtung geschaffen. Das sichert stabilere Pensionen, gleicht Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen aus und ist auch weiterhin finanzierbar.
Und der zweite große Wurf – ja, da ginge vielleicht noch mehr, aber es ist ein großer und wichtiger Punkt – ist die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es sind viel zu wenig Frauen im Rechtsanwaltsberuf. Das hängt leider auch mit der Kinderbetreuung zusammen, und künftig werden die Möglichkeiten erhöht und erweitert, dass nach der Geburt eines Kindes oder eben in anderen Lebenssituationen Beitragserleichterungen geschaffen werden können. Das ist ein wichtiger Schritt, hilft vielen Juristinnen und Juristen in diesem Land, hilft allen, die Familie und Karriere miteinander verbinden wollen.
Abschließend möchte ich mich herzlich beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag bedanken, ich glaube, im Namen aller Fraktionen – wir beschließen das Gesetz heute einstimmig –: Danke dafür, dass Sie uns bei Gesetzesprozessen mit Ihren Inputs immer unterstützen, aber auch Gratulation zu dieser heutigen Reform. Wir beschließen diese einstimmig. Das ist keine Vorgabe des Nationalrates, der Nationalrat setzt das um, was Sie ausgemacht haben, intern. – Herzliche Gratulation und vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
20.06
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.