RN/222
20.06
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Ich darf mich meinen Vorrednern anschließen: Auch wir begrüßen diese Novelle und diese Neuaufstellung des Berufsrechts der Rechtsanwält:innen. Da besonders hervorzuheben ist natürlich die Reform des Pensionssystems, mit der man von neun auf hoffentlich langfristig eines geht, um einerseits Arbeitsaufwand zu sparen und um andererseits auch besser anlegen zu können, weil das System der Rechtsanwälte einerseits ein Umlagesystem und andererseits auch ein kapitalorientiertes System ist. Das ist etwas, das in dieser Bundesregierung ja auch ein Punkt ist, der uns ganz wichtig ist – wir werden mit der zweiten Säule, mit der betrieblichen Altersvorsorge und deren Öffnung für alle Arbeitnehmer einen großen Punkt in Richtung Generationengerechtigkeit setzen. (Beifall bei den NEOS.)
Begrüßenswert ist auch die Änderung im Gesellschaftsrecht. So ist fortan auch die Form der Flexkap mit Mitarbeiterbeteiligung für Rechtsanwaltsgesellschaften möglich. Gleichzeitig wird der Gesellschafterkreis jetzt endlich einheitlich ausgestaltet, das heißt, nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen Gesellschafter einer Kanzlei sein.
Der dritte Punkt, der für mich vielleicht sogar der wichtigste ist, ist natürlich die Frage: Wie hält man Frauen im anwaltlichen Beruf? Wenn man sich das anschaut, sieht man: Es sind rund 50 Prozent der Absolvent:innen von juristischen Studien Frauen, dann sind rund 50 Prozent der Konzipient:innen Frauen; also der Anwaltsberuf per se, das Bild des Anwaltsberufes, ist es nicht, das abschreckt. Nein, es ist dann tatsächlich die Tätigkeit in der Anwaltei, denn bei eingetragenen Rechtsanwälten fällt die Quote auf 25 Prozent. Nur ein Viertel der Anwälte sind Frauen, und das liegt evidenterweise daran, dass die Anwaltei mit der Familie einfach sehr schlecht vereinbar ist.
Da war bis jetzt der Status, dass man tatsächlich, wenn man in Karenz geht – also Karenz in dem Sinne gibt es nicht –, wenn man ein Kind bekommt, von den Beiträgen der Rechtsanwaltskammer teils befreit war; das heißt, man kann zwar nicht wirklich arbeiten, weil man gerade ein Kind geboren hat, man muss aber trotzdem die Beiträge für die Rechtsanwaltskammer zahlen, um eingetragene Rechtsanwältin zu bleiben. Da bin ich sehr froh, dass man von diesem System abkommt und da endlich eine Änderung schafft, in der es eine volle Befreiung gibt, und man auch schaut, dass die Pensionsbeiträge weiter eingezahlt werden und laufen.
Es gibt aber einen Punkt, der in dieser Novelle nicht adressiert ist, den man ganz, ganz dringend adressieren müsste, und das ist die Frage der Versicherungsjahre; oder eigentlich ist das eine Mischung aus der Pensionsfrage und dem Thema Frauen in der Anwaltei: Wenn ich aus der Anwaltei ausscheide, was passiert mit dem Geld, das ich in die Örak einbezahlt habe, in das Pensionssystem einbezahlt habe? Denn Fakt ist, ich bekomme Geld aus dieser Rechtsanwaltskammer erst, wenn ich 180 Versicherungsmonate eingesammelt habe, in anderen Worten, wenn ich 15 Jahre lang als Anwältin gearbeitet habe. Anzumerken ist dabei noch, dass die Konzipientenzeit nur jeweils für ein Viertel dieser Zeit zählt.
Das ist ein System, das unfair ist, ein System, das vor allem Frauen benachteiligt, da sie ja vermehrt aus der Anwaltei ausscheiden, und ein System, das man dringend ändern muss, sodass die Beiträge, die man in der Rechtsanwaltskammer gesammelt hat, die man eingezahlt hat, die man erarbeitet hat, auch im Rahmen der gesetzlichen Pensionsvorsorge angerechnet werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.10
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.